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Nr. 220.
Uniform der Detachements Jäger zu Pferde.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich die Mir vorgelegten neuen Proben für die Uniform der
Offiziere und Mannschaften der Detachements Jäger zu Pferde. Gleichzeitig gestatte Ich, daß die Offiziere ihre
bisherige Uniform bis zum 1. April 1899 auftragen und daß die für Mannschaften vorhandenen Bestände alter
Probe als Friedensgarnituren verwendet werden dürfen. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu
veranlassen.
Wilhelmshöhe den 24. August 1897.
Wilhelm.
v. Goßler.
An das Kriegsministerium.
Kriegsministerium. Berlin den 30. August 1897.
Vorstehende Allerpöchste Ordre wird mit Nachstehendem zur Kenntniß der Armee gebracht:
1. Die Unterscheidungszeichen für die Uniformen
a) der Offiziere sind in der Anlage L,
b) der Mannschaften in der Anlage II
enthalten.
Die erforderlichen Proben für die Bekleidungsstücke u. s. w. werden den Generalkommandos nach
bewirkter Anfertigung zugehen.
. Ueber die Sicherstellung des Bedarfs an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken neuer Probe fü#l
die Mannschaften ergehen besondere Bestimmungen.
Die Ausgabe von Deckblättern für die Bekleidungs-Ordnung II. Theil und die Offizier- Bekleidun“
Vorschrift bleibt vorbehalten.
No. 577/8. 97. B. 3. v. Goßler.
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