Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
  
31. Jahrgang. Zerlin den 26. September 1897. Nr. 2S. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die 1 ostntalte entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-Jeitungsliste Nr. 711) 1 50 1#% für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare aiz- „Seitungesise Nr. 712) 1 4 90 
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes Friolgt durch die Druchvorschriften= Verwaltung im Kriegsministerium. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Pförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 46 für 
jeden Druckbogen von 8 Seiten (5 fuͤr jebes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgesetzt ist. 
  
Nr. 230. 
Verleihung eines Althessischen Militärmarsches an das 3. Eroßferzoglih Hessische Infanterie-Regiment 
(Leib-Regiment) Nr. 1 
Ich will dem 3. Großherzoglich Hessischen Infanterie- Regiment 16 % Nr. 117 den anliegenden 
Althessischen Marsch des -Kreisregiments= und des Regiments-Landgraf“ mit der Maßgabe verleihen, daß das 
Regiment allein berechtigt sein soll, diesen Marsch bei großen Paraden zu spielen. 
Sie haben diese Meine Ordre bekannt zu machen und das weiter Erforderliche zu veranlassen. 
Homburg v. d. Höhe den 5. September 1897. 
Wilhelm. 
An den Kriegsminister. 
Kriegsministerium. Berlin den 14. September 1897. 
Vorstehende Allerböchste Kabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 220/9. 97. A. 2. v. Goßler. 
Nr. 231. 
Ergänzung des Exerzir-Reglements für die Infanterie. 
Ich bestimme hierdurch Folgendes: Dem ersten Saß im zweiten Abschnitt der Nr. 50 III. Theil des Exerzir- 
Reglements für die Infanterie ist hinzuzusetzen: 
„sofern nicht dem betreffenden Truppentheil besondere Märsche hierfür Allerhöchst verliehen 
worden sind.= 
Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Homburg v. d. Höhe den 5. September 1897. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. 
Kriegsministerium. Berlin den 15. September 1897. 
Vorstehende Allerböchste Kabinete-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 208/9. 97. A. 2. v. Goßler.
	        
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