Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Hierbei sind: 
zu n) für iedes JI#santerie- Regiment mit hohem Etat .................... .... 8 Stellen, 
1! mittlerem ESt.ttt . . . . . .. 7 „"„ 
»2 » niedrigem Etat ... .. .... ... .. . ....... 6 
Jager. u. s. w. Batailln .. . . . 1 Stelle, 
zu b) für jedes Train- Batailln .. 2 Stellen, 
und bei den Train-Bataillonen Nr. 4 und 8 für die Bespannungsabtheilungen 
anßerdmiieiee .. ... .. ... Stelle 
berechnet. 
Bei der Fußartillerie und den Pionieren hat sich das Manquement an Sekondelieutenants derart ver- 
ringert, daß für diese Waffen bis auf Weiteres außeretatsmäßige Vizefeldwebel nicht mehr bewilligt werden 
können und die Einrangirung der z. J. vorhandenen außeretatsmäßigen Vizefeldwebel in etatsmäßige Stellen 
erfolgen muß. Die Einrangirung dieser sowie der sonst nach Vorstehendem noch überzählig werdenden außer- 
etatsmäßigen Vizefeldwebel hat nach Ziffer 1 zu 9 des Erlasses vom 14. März 1889 (Armee Verordnungsblatt 
Seiten 68/69) zu erfolgen, wobei darauf hingewiesen wird, daß hierfür auch solche Stellen in Frage kommen, 
die durch Abkommandirung zur Probedienstleistung frei werden. 
Bis die Einrangirung bei der Infanterie, den Jägern u. s. w. und den Unteroffzierschulen durchgeführt ist, 
dürfen innerhalb jedes Armeekorps bz. im Bereiche der Inspektion der Infanterieschulen vom Bekanntwerden vorliegenden 
Erlasses an Neuernennungen von außeretatsmäßigen Vizefeldwebeln der betreffenden Waffen u. s. w. nicht erfolgen. 
In Vertretung. 
No. 86/10. 97. A. 1. Beseler. 
Kriegeministerium. Berlin den 7. Oktober 1897. 
Militär-Oekonomie- Departement. 
Nr. 255. 
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtransporten mit Schnellzügen. 
achstehendes Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte für die 
Dauer des mit dem I. Oktober d. J. in Kraft getretenen Winterfahrplans auf Militärfahrkarten befördert werden 
können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 138/140 des diesjährigen 
Armee-Verordnungs= Blattes abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt. 
No. 79/10. 97. B. 3. Frhr. v. Gemmingen. 
Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtrausporte vom 
1. Oktober 1897 ab auf Militärfahrkarten nach Maßgabe des Militärtarifs befördert werden können. 
  
  
Bezeichnung Bahnstrecke 
Bahn. 
P und Nummer Anfangsstation Endstation Bemerkungen 
verwaltung bes Zuges nach und und 
dem Kursbach Abfahrtszeit Ankunftszeit 
1. Königlich 
Preußische 
Staats- 
eisenbahnen: « 
a) Königliche Schnellzug 11/21|Flensburg 87 V.Altona 11½ U.] Widerruflich nur für Komman. 
Eisenbahn- dos bis zu 20 Mann und 
birektion für einzelne Beurlaubte auf 
Altona. Militärfahrschein bz. Militär- 
fahrkarte von Habersleben, 
welche sonst in Flensburg 
keinen Anschlußfinden würden. 
  
  
  
 
	        
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