Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Kriegsministerium. Berlin den 22. Dezember 1897. 
Nr. 313. 
Auderweite Eintheilung der Garnison-Baukreise im Bezirk des III. Armeekorps vom 1. Jannar 1898 ab. 
  
Bezeichnung 
  
des Bau- . Gatnifoncnu.f.w. 
- der Baukreise 
Aufsichtsbezirke er des Bau- Aufsichtsbezirks und der Baukreise. 
nach dem Wohnsitz 
  
  
Berlin III. Armeekorps. 
Frankfurt a. O. Frankfurt a. O., Beeskow, Calau, Cottbus, Crossen, Cüstrin, 
Fürstenwalde, Guben, Landsberg a. W, Lũbben, Sorau, 
Woldenberg. 
Berlin Angermünde, Brandenburg a. H., Jüterbog, Prenzlau, 
Schwedt a. O.; 
außerdem in Berlin: Dienstwohnung des komman- 
direnden Generals und Dienstgebäunde der Intendantur 
III. Armeekorps. 
Spandau Wie bisher. 
  
Im Auftrage. 
No. 254/12. 97. B.5. Frhr. v. Gemmingen. 
Nr. 314. 
Ermächtigung des Marine-Oberstabsarztes Dr. Koch in Yokohama zur Ausstellung von Zeugnissen für 
dentsche Militärpflichtige in Japan. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1892 (Central. Blatt 1892 S. 709) wird hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Marine-Oberstabsarzt Ior. Koch zu Yokohama, derzeitigem Chefarzt 
des dortigen Narinelazareths — an Stelle des abberufenen Oberstabsarztes Dr. Runkwitz — auf Grund des 
8. 42 Nr. 2 und 3 der Wehrordnung die Ermächtigung zur Ausstellung glaubhafter ärztlicher Zeugnisse über 
die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen Militärpflichtigen, welche ihren dauernden Aufenthalt in 
Japan haben, mit der Maßgabe ertheilt worden ist, daß es bei den Untersuchungen der Juziehung eines Offiziers 
der Kaiserlichen Marine nicht bedarf. 
Berlin den 14. Dezember 1897. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung. 
Graf v. Posadowsky. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. Dezember 1897. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Vorstehendes wird hierdurch mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 29. Dezember 1892 — Armee- 
Verordnungs-= Blatt S. 247 — zur Kenuntniß der Armee gebracht. 
No. 602/12. 97. A. 1. v. der Boecck.
	        
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