Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

351 — 
Kriegsministerium. Berlin den 27. Dezember 1897. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 315 
Ausgabe einer Ausrüstungs-Nachweisung für den Kommandeur der Pioniere beim Stabe eines 
Generalkommandos. 
Die bezeichnete Ausrüstungs= Nachweisung wird nach erfolgtem Druck den betheiligten Dienststellen in der 
erforderlichen Anzahl von Abdrücken nebst Auszug aus dem Vertheilungsplan unter Umschlag zugehen. Im 
Druckvorschriften= Etat ist dieselbe unter Nr. 530 nachzutragen. 
No. 282/12. 97. A. 6. v. der Beoeck. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Dezember 1897. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 316. 
Eisenbahnsendungen an die Artilleriewerkstatt Danzig. 
Aue Eisenbahnsendungen in Waggonladungen an die Artilleriewerkstatt Danzig sind nach Station Danzig, 
Schlachthofgleis, zu richten. 
No. 966/12. 97. T. J. 1. v. der Boeck. 
Kriegsministerium. Berlin den 28. Dezember 1897. 
Militär-Oekonomie-Departement. 
Nr. 317. 
Vergütungspreise für Brot und Fourage. 
I1. In dem Zeitraum vom l. Januar bis Ende Juni 1898 gelten als Vergütungspreise: 
A. für Brot: 
1. für das Brot zu 3e . . . . . . ... — AM. 45,9 Pf.) 88. 38 63 
2. die tãgliche leichte Brotportion.... — » 11,6 » N. V. 
½ * schwere 2 „ — : 15,3 Aglmts. 
B. für Brotroggen im Haushalt der Kadettenanstalten: 
für 50 SS . .. ..... 7 K 22 Tf. 
C. für Fourage 
1. für die leichte Monatsratooon: 30 *m 50 * 118, 119, 
2. ) mittlere »........................... 32 124, 128 
3. » .. Monatsration der leichten Garde-Kavallerie . . . .. . . .. 32 » zo » 129, 131 
4. . schwere Monatsratiiooooooon:: . . .. 34. — a. u. O. 
5. „ Monatbration nicht vorhandener etatsmäßiger Offizier- 
pfereee . . . . . . ... 28 » — » 8. 126 a. a. O. 
6. für die Monatsration der Pferde der Landgendarmerie 30„ 50= 
7. bei einzelnen Fouragetheilen: 
für 50 kg Haffer 7 62 
": 0 ennmnm„ 2 7 652 
* 50 StoHyHyHyyyy 2 23 
II. In den Vergütungepreisen liegen an Wirthschaftskosten: 
a) bei Brot und Brotgldddd;;; - 20 % 
b) . Rationen, Rationstheilen und Rationsvergütungsgeldeen 10 % 
der Preise zu A und C 
No. 430/12. 97. B. 2. Frhr. v. Gemmingen.
	        
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