Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

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Armee-Verordnungo-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
31. Jahrgang. Herlin den 7. Februar 1897. Nr. 4. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Hostansalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 711) 1 X 50% für nur sunfeitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
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Der Verkauf eingelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Eeacoalsib- t 20 Lorwaliun im Hregeministeriun. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 9225 beim Pförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 1 für 
jeden Druchogen. von 8 Seiten (5 #/4 für jebes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgeseht is. 
Nr. 24. 
Rekrutirung des Heeres 1897/98. 
Ich bestimme hinsichelich der Rekrutirung des Heeres für 1897/98 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 
1. Der späteste Entlassungstag ist der 30. September 1897. Das Näherc bestimmen die Gencral. 
kommandos, für die Fußartillerie die General. Juspektion der Fußartillerie. 
2. Bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, hat die Entlassung 
der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften, unter Berücksichtigung der in Jiffer 1 getroffenen 
Festsetzung, in der Regel am zweiten, ausnahmsweise am ersten oder dritten Tage nach Beendigung 
derselben bz. nach dem Eintreffen in den Standorten stattzusinden. Abweichungen hiervon können 
das Kriegsministerium und in Bezug auf einzelne Mannschaften die Generalkommandos verfügen. 
3. Die zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Mai bz. November eingestellten Trainsoldaten sind am 
30. Oktober 1897 bz. am 30. April 1898, die Traingemeinen sowie die Oekonomiehandwerker a am 
30. September 1897 zu entlassen. 
II. Einstellung der Rekruten. 
A. Normale Jahlen. 
Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: 
a) Bei den Bataillonen der Iunfanterie, 
bei den Jäger- Bataillonen, 
bei den fahrenden Batterien, 
bei den Bataillonen der Fußartillerie, 
bei den Pionier, Bataillonen, 
bei den Bataillonen der Eisenbahn-Regimenter, 
bei der Luftschisser-Abtheilung, 
bei den Train-Bataillonen zu zweijähriger aktiver Dienstzeit, 
die Hälfte der etatsmäßigen Zahl an Obergefreiten, Gefreiten, Gemeinen und Unterlazarethgehülfen — 
jedoch nach Abzug der für Rechnung von Gefreiten., Gemeinen, und Unterlazarethgehülfenstellen 
verpflegten Kapitulanten u. s. w. älterer Jahresklassen (vom 3. Dienstjahre abö) —, ferner für unbeseßzte 
Kapitulantenstellen in der Zahl der bezüglichen offenen Stellen — sowie zur Ergänzung der Artilleric 
Schießschulen und der Versuchskompagnie der Artilleric. Prüfungskommission 
bei jedem Feldartillerie-Regiment — und zwar zur Einstellung bei den fahrenden Batte- 
rien — noch soviel Rekruten, als das Regiment Batterien (sahrende und reitende) hat, 
bei jedem Fußartillerie- Bataillon nvohh . . 9;
	        
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