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Armee-Verordnungo-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
31. Jahrgang. Herlin den 7. Februar 1897. Nr. 4.
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Nr. 24.
Rekrutirung des Heeres 1897/98.
Ich bestimme hinsichelich der Rekrutirung des Heeres für 1897/98 das Nachstehende:
I. Entlassung der Reservisten.
1. Der späteste Entlassungstag ist der 30. September 1897. Das Näherc bestimmen die Gencral.
kommandos, für die Fußartillerie die General. Juspektion der Fußartillerie.
2. Bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, hat die Entlassung
der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften, unter Berücksichtigung der in Jiffer 1 getroffenen
Festsetzung, in der Regel am zweiten, ausnahmsweise am ersten oder dritten Tage nach Beendigung
derselben bz. nach dem Eintreffen in den Standorten stattzusinden. Abweichungen hiervon können
das Kriegsministerium und in Bezug auf einzelne Mannschaften die Generalkommandos verfügen.
3. Die zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Mai bz. November eingestellten Trainsoldaten sind am
30. Oktober 1897 bz. am 30. April 1898, die Traingemeinen sowie die Oekonomiehandwerker a am
30. September 1897 zu entlassen.
II. Einstellung der Rekruten.
A. Normale Jahlen.
Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen:
a) Bei den Bataillonen der Iunfanterie,
bei den Jäger- Bataillonen,
bei den fahrenden Batterien,
bei den Bataillonen der Fußartillerie,
bei den Pionier, Bataillonen,
bei den Bataillonen der Eisenbahn-Regimenter,
bei der Luftschisser-Abtheilung,
bei den Train-Bataillonen zu zweijähriger aktiver Dienstzeit,
die Hälfte der etatsmäßigen Zahl an Obergefreiten, Gefreiten, Gemeinen und Unterlazarethgehülfen —
jedoch nach Abzug der für Rechnung von Gefreiten., Gemeinen, und Unterlazarethgehülfenstellen
verpflegten Kapitulanten u. s. w. älterer Jahresklassen (vom 3. Dienstjahre abö) —, ferner für unbeseßzte
Kapitulantenstellen in der Zahl der bezüglichen offenen Stellen — sowie zur Ergänzung der Artilleric
Schießschulen und der Versuchskompagnie der Artilleric. Prüfungskommission
bei jedem Feldartillerie-Regiment — und zwar zur Einstellung bei den fahrenden Batte-
rien — noch soviel Rekruten, als das Regiment Batterien (sahrende und reitende) hat,
bei jedem Fußartillerie- Bataillon nvohh . . 9;