Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Einunddreißigster Jahrgang (31)

rG 
* 
  
  
  
  
  
  
6t S Feld- 
— - i ie. 1 " 
7* t * Infan Jager- artillerie duß · 
2 s 7 " terie. Vataill Regiment artillerie- 
S 2 Regiment ataillon (kahrende Regiment 
5 5%4 ½ Batterien) 
Lalell opahl Kopfzahl 
Uebertrag. 857 248 532 492 
E. Hierauf kommen in Anrechnung. « · 
1. Unsichere Dienstpflichtige bz. später aufge- 1 
griffene, sowie außerterminlich gemusterte und " — 
eingestellte Rekruten der Jahresklasse 18972 1 2 1. 
2. Zur Einstellung in Aussicht genommene Zwei · . 
und Dreijährig Freiwillig . ... 42 12 506 
3. - eberweisong gelangende Jäger der . « 
ss........................... 18 
F. Mithin anzufordernde normale Rekrutenzahl 
G. Ueberet 
9% von der vorberechneten anzufordernden 
normalen Rekrutenzahl unter Hinzurechnung 813/217 480 475 
der unter E. 2 aufgeführten Freiwilligen. 42 12 50 16 
. Mithin Rekruten zu beantragen Gesammt. 
  
  
  
1 « 44 31 52 17 
813 217 480 475 
l 
atsmäßige Rekrutenzahl. 
  
21 48. 44 
— 
TT 
855229 530 1491 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
l 
sammt·.....................·..... l 890 238 528. 519 
II. Jum Dienst ohne Waffe. I 
(Oekonomie-Ha1sdw·erkek.) 
J. Die Hälfte der etatsmäßigen Jahl laut "/ 
Friedensverpflegungs Etat Nr. . ... . .. ... 7 3 12 6 
Mithin zu beantragen " „ r 7 
K. Es wird gebeten, aus der für den Korps. ! D 
bezirk anzufordernden überetatsmäßigen Zahl 
zu überweisen 1 1 1 
Bemerkungen. 
1. Für die Pionier-Bataillone, Eisenbahn-Regimenter, Luftschiffer-Abtheilung und die Train · Bataillone 
hat die Aufstellung der Berechnung des Rekrutenbedarfs in gleichartiger Weise zu erfolgen. 
2. In den Fällen, in welchen feststehende Jahlen für einzelne Positionen der Berechnung bei der 
Aufstellung noch nicht in Betracht gezogen werden können, ist hierfür der erfahrungsmäßige Durch- 
schnitt in Ansatz zu bringen. Etwaiger Ausgleich ist durch die Mehr- und Minderbedarfs-Nach- 
weisung (F. 1,6 H. O.) zu bewirken. 
. Durch die Anrechuung der in der Berechnung unter I. B. 4 sowie I. E. 1 aufgeführten Kategorien 
wird die Festsetzung unter Ziffer 1 des kriegsministeriellen Erlasses vom 5. September 1893 — 
Armee = Verordnungs- Blatt S. 238 — nicht berührt. 
Bei Aufstellung der Berechnung sind unberücksichtigt zu lassen 
a) die aus dem vorhergehenden Rekrutirungsjahr etwa im Herbst d. J. noch verbleibende über- 
etatsmäßige Rekrutenzahl, 
) an Bezirkskommandos u. s. w., als Bäcker u. s. w. abzugebende Mannschaften,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.