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Die Gehaltssätze und Dienstaltersstufen für den Oberingenieur bei der Feldzeugmeisterei, sowie die
4 Registratoren und 4 Kanzleidiener (Zivilbeamte der Militärverwaltung) bei der Zentralabtheilung, den In-
spektionen der technischen Institute der Infanterie und der Artillerie, sowie bei der Artilleriedepot. Inspektion
(ie 1) gehen aus der Anlage 1 hervor.
Die Anmeldungen der ZJeugfeldwebel- und Jeugsergeanten- Anwärter sind seitens der Regimenter und
selbständigen Bataillone von jetzt ab nicht mehr an die 3. Artilleriedepot. Inspektion, sondern an die Feldzeug.
meisterei zu richten.
In der Geschäftsvertheilung bei dem Kriegsministerium — Armee Verordnungs-Blatt für 1896
Seite 187 u. ff. — treten nachstehende Aenderungen ein:
bei der Infanterie- Abtheilung (A. 2.).
Zu streichen ist: = Angelegenheiten der WaffenInspizienten bei den Truppen-.
In = Angelegenheiten der Büchsenmacher ist . Handwaffen--Abtheilung= zu ersetzen
durch = Feldzeugmeisterei.
Es tritt hinzu:
„ Angelegenheiten der Feldzeugmeisterei (Inspektion der technischen Institute der Infanterie)e.
Bei der Feldartillerie-Abtheilung (A. 4.).
In Angelegenheiten der Waffenmeister 4 ist „ Inspektion der technischen Institute
zu ersetzen durch „ Feldzeugmeisterei.
Zu streichen ist: -Traindepots .
Es tritt hinzu:
„ Angelegenheiten der Feldzeugmeisterei (Traindepot. Inspektion).
Bei der Fußartillerie- Abtheilung (A. 5.).
« »Beschaffung, Verwaltung und Besichtigung des Materials der Fußartillerie« ist zu
ersetzen durch »Beschaffung und Verwaltung des Materials der Fußartillerie«.
Zu streichen ist: Artilleriedepots -, sowie in der darauf folgenden Zeile „-Zeug. und
Es treten hinzu:
Etatskapitel 38.
Alters. und Invaliditäts= Versicherung.
Unfallversicherung.
Krankenkassen für die Betriebe der Heeresverwaltung.
Gewerbeordnung.
Allgemeine Angelegenheiten der Feldzeugmeisterei, im Besonderen diejenigen der Artillerie-
depot. Inspektion und der Inspektion der technischen Institute der Artillerie--.
Die Inspektion der technischen Institute ist nebst ihren beiden Abtheilungen zu streichen.
Zu 22. Von den bei den Traindepot-Direktionen kommandirten Traindepot -Offizieren erhalten zwei,
falls sie sich in der Charge der Stabsoffiziere befinden, den Unterschied zwischen dem Gehalt der ältesten Train-
depot Offiziere und dem Stabsoffiziergehalt über den Etat.
Den Traindepot -Direktionen, für welche je 2 Schreiber etatsmäßig sind, gebühren je 2 Geschäfts-
zimmer; für jedes wird zur ersten Einrichtung eine Beihülfe von 200 .4∆ gewährt, betreffs deren Verwendung u. s. w.
die vorstehend unter Ziffer 2a getroffenen Festsetzungen gelten.
Zu 24. Zunächst kommen 5 Garnisonapotheker auf den Etat;) auf dieselben finden die „Bestimmungen,
betreffend Regelung der Gehälter der etatsmäßigen mittleren und Kanzleibeamten nach Dienstaltersstufen“= —
Armee = Verordnungs= Blatt für 1894 Seite 111 und 112 — Anwendung. Vergl. auch die Anlage 1.
Den Servis erhalten die Garnisonapotheker nach B. 10 des Tarifs.
Wegen der Uniform wird auf die Bestimmungen vom 20. Februar 1877 und vom 14. Januar 1889
— Armee Verordnungs.= Blatt für 1877 Seite 36 und 37 und für 1889 Seite 4 — hingewiesen.
Die Bestimmungen über die sonstigen persönlichen und dienstlichen Verhältnisse werden besonders erlassen.
Zu 3. Ueber die Regelung der Rationsgebühr für die Offiziere des Generalstabes wird besondere
Verfügung vorbehalten.
Zu 4. Die Aenderungen der -Bestimmungen über die jährlichen Generalstabsreisen" — Armee- Ver.
ordnungs- Blatt für 1889 Seite 7 — werden besonders bekannt gemacht.
Zu 5. Die in Folge Ausdehnung der Pferdegeldberechtigung auf die Regimentskommandeure u. s. w.
nothwendig werdenden Aenderungen der Pfg. V. sind aus den für diese auszugebenden Deckblättern ersichtlich.