Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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Zu 14. Das Nähere über die Maßnahmen wegen Verbesserung der Soldatenkost ergeben der Entwurf 
einer neuen Verpflegungsvorschrift und die Friedens- Besoldungs-Etats. Die nothwendige Abänderung der 
Militär- Strafvollstreckungs-Vorschrift, der Dienstvorschrift für die Arbeiter--Abtheilungen und der Friedens- 
Sanitäts= Ordnung bleibt vorbehalten. 
Dem bisherigen Feuerungsmaterialien-- Bedarf für die Kochküchen der Truppen tritt der durch vor- 
schriftsmäßige Kochversuche zu ermittelnde Bedarf zur Bereitung einer warmen Abendkost hinzu. Oie erforder- 
lichen Aenderungen der Garnisonverwaltungs-Ordnung werden durch den Nachtrag II derselben bekannt gemacht. 
Zu 2b und d. Bezüglich der neu hinzutretenden Beamtenstellen sind folgende Ergänzungen u. s. w. 
vorzunehmen: 
I. In dem Verzeichniß der Reichsbeamten der Militärverwaltung in der Jusammenstellung -Gesetz, 
betreffend die Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen= treten hinzu: 
a) für Kapitel 29 unter V des Tarifs: 
?° Garnisonapotheker, 
b) für Kapitel 37 unter III 2 des Tarifs: 
„Oberingenieur bei der Feldzeugmeisterei-, 
c) ebenda unter V des Tarifs: 
?* Registratoren bei der Feldzeugmeisterei, der Inspektion der technischen Institute 
der Infanterie und bei der Artilleriedepot. Inspektion, 
d) ebenda unter VI des Tarifs: 
?* Kanzleidiener bei der Feldzeugmeisterei, der Inspektion der technischen Institute 
der Infanterie und bei der Artilleriedepot- Inspektion, 
e) für Kapitel 38 unter V des Tarifs: 
" Registrator bei der Inspektion der technischen Institute der Artillerier, 
s) ebenda unter VI des Tarifs: 
»Kanzleidiener bei der Inspektion der technischen Institute der Artillerie«. 
II. Die „Klassisikation der Reichsbeamten zu §. 19 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1875, 
betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten der Reichsbeamten: — Armee- 
Verordnungs. Blatt für 1895, Seiten 154/156 — ist dahin zu berichtigen, daß 
a) unter Klasse IV am Schluß vor , Konstrukteure u. s. w.“ in besonderer Zeile gesetzt wird: 
„'Oberingenieur bei der Feldzeugmeisterei, und 
b) unter Klasse VI die vorstehend unter I. a, c und e aufgeführten Beamten hinzutreten. 
II. Weitere PWestimmungen in Gemäßheit des Reichshanshalts-Stats. 
1. Das Etats- und Rechnungsjahr wird künftig nur noch mit einer Jahreszahl bezeichnet, also z. B. 
nicht mehr 1898/99, sondern Rechnungsjahr 1898. 
2. Die den Unteroffizieren u. s. w. bei den Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen seither gewährte 
Zulage ist auch für 1898 zahlbar. 
3. Es sind Rationen etatsmäßig: 
  
  
  
  
  
  
  
Anzahl 
nach Satz 
II IV 
(schwere)(leichte) 
für 
den General- Inspekteur der Kavalleee 8 
die Kavallerie- Inspekteuretiiiieie 6 
den Feldzeugmeiseer 3 
den Inspekteur der technischen Institute der Infantere 2 
den Inspekteur der technischen Institute der Artilleree 2 
den Artilleriedepot. Inspektter 2 
den Traindepot - Inspektrr 2 
den 3. Generalstabsoffizier beim Generalkommando 1. Armeekorpds 3
	        
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