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Kriegsministerium. Berlin den 28. März 1898.
Departement für das Invalidenwesen.
Nr. 86.
Zusammenustellung der Militärpenfilonsgesetze.
Eine Zusammenstellung der Militärpensionsgesetze wird als Dienstvorschrift herausgegeben. Dieselbe wird den
betheiligten Dienststellen in der erforderlichen Anzahl übersandt werden. Sie tritt an die Sielle des im Druck-
vorschriften Etat unter Nr. 17 bezeichneten Gesetzes, betreffend die Pensionirung der Militärpersonen, vom
27. Juni 1871 nebst Novelle vom 4. April 1874.
Die ebendaselbst aufgeführte Instruktion vom 26. Juni 1877 bleibt zunächst noch in Kraft.
Der Druckvorschriften . Etat ist entsprechend zu berichtigen.
Die Zusammenstellung wird von der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler & Sohn,
Berlin S. W., Kochstraße 68/71 in 2 verschiedenen Ausgaben — in einem Bande und in 3 Bänden — vor-
räthig gehalten.
Der Verkaufspreis bei unmittelbarer Bestellung aus der Armee beträgt:
a) Ausgabe in einem Bande
für das geheftete Exemplrneneee ... 1,10 +∆
„: „ eingebundene Exempir 1,30
b) Ausgabe in 3 Bänden
für Theil 1 — die eigentliche Zusammenstellung — geheftttte 0,45
eingebunden 60),60
* Theil II — Anlagen — gehefsttt. 0,45
eingebuden . . . .. 0,60
: Theil III — Alphabetisches Sachregister — geheftet. ».............. 0,20-
eingebunden-................ 0,35-
No.83-3.98.cl. v. Viebahn.
Kriegsministerium. Berlin den 29. März 1898.
Allgemeines Kriegs -Departement.
Nr. 87.
Verausgabung von Zeichnungen des Feldartillerie-Materials.
Die XI. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen der Feldartillerie — geschlossen im
September 1897 — sowie die Konstruktionszeichnungen A. III. 1864 Blatt 73 und 79 find neu aufgestellt und
werden den betreffenden Dienststellen in der erforderlichen Anzahl unter Umschlag zugehen.
Die bisherigen beiden gleichen Konstruktionszeichnungen werden hiermit ungültig.
Gleichzeitig wird das Artillerie-Konstruktionsbüreau die Deckblätter Nr. 1 und 2 zu dem Verzeichniß
der noch gültigen Zeichnungen des Feldartillerie-Materials zur Versendung bringen.
Im Auftrage.
No. 415/3. 98. A. 4. Gallwitz.
Kriegsministerium. Berlin den 30. März 1898.
Militär - Oekonomie= Departement. — J
Nr. 88.
Anzug der Stabshoboisten u. s. w.
Die durch Allerhoͤchste Kabinets · Ordre vom 22. März 1898 — Armee-Verordnungs · Blatt Seite 78/79 —
für die Stabshoboisten u. s. w. genehmigten Bekleidungsstücke aus feinerem Tuch, Schulterstücke, Leibbinden und
Unterschnallkoppel find durch die Truppentheile selbst — ohne Mitwirkung der Bekleidungsämter — zu beschaffen.
No. 652/3. 98. B. 3. Frhr. von Gemmingen.