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Bei Vorlage dieser Jahlen-Nachweisungen ist erfe
lichenfalls gleichzeitig ein kurzgefaßter Bericht über beso
Vorkommnisse und Bemerkungen von allgemeiner Beden
(z. B. über die besonderen Uebungsformationen), sowie
sichtlich etwaiger Wünsche für die Uebungen des nächsten I
vorzulegen.
Ferner haben hierbei die Generalkommandos anzug
wieviel Mannschaften zur Bildung von Train-Uebungs.
pagnien und als Train-Aufsichtspersonal (Anlage 1, Spe
und 10) und wieviel Arbeitssoldaten des Beurlaubtenste
(Anlage 5) sie für das nächste Jahr einzuziehen wün
Hierbei ist außerdem eine Angabe über die im Korps
vorhandenen übungspflichtigen Arbeitssoldaten des Beurlau
standes zu machen.
II. Reserve und Landwehr.
Offiziere.
14. Die Einberufungen der Reserve= und Land:
Offiziere sind von den Generalkommandos bz. obersten W.
behörden nach Maßgabe der H. O. und der Erlasse
20. 10. 96 und 27.2.97 Nr. 435/10. 96 bezw. 807/2
Al zu veranlassen"), wobei besonders auf die durch die"
*) Vor Beginn einer bereits verfügten Uebung gestellte Gesuch
Aufhebung, Abkürzung oder Verschiebung der Uebung von Reserve.Off
welche einem Truppentheil eines anderen Armeekorps angehören, sind,
das Bezirkskommando begutachtet, unmittelbar dem Truppentheil zuzu
Letzterer hat die Entscheidung der zuständigen obersten Waffenbehörde an
Dienstwege herbeizuführen. Der Erlaß vom 20. 10. 96 Nr. 435/10 #
findet sinngemäße Anwendung auch auf die Beorderung der Reserver
Aspiranten der Garde-Infanterie, Kavallerie, Feldartillerie, Eisenbahnb
Luftschiffer- Abtheilung und des Garde-Trains, sowie auf die Lan
offizier-e der Garde- Infanterie und des Garde-Trains. Die Beor
der Landwehroffiziere der Garde-Kavallerie und der Garde= Feldart
Regimenter, sowie der Eisenbahn= Brigade und Luftschiffer- Abtheilung
im unmittelbaren Verkehr der Garde-Kavallerie= Division bz. der Gard
artillerie. Brigade und Eisenbahn-Brigade mit den kontrolirenden #
kommandos.