Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

29 
Anlage 5. 
Aebungen der Arbeitssoldaten. 
1. Es sind zur Uebung einzuberufen aus dem Bereiche: 
a) des I. Armeekorps 25 Mann, 
b) II. y 45 „ 
/ 
c) III. " 144 „ 
d) mM IV. » 78 „„ 
e) v V. ? 25 * 9 
f) » VI. y 53 "„ „ 
g) » VII. » 60 "„„ 
h) „ VIII. » 30 „„ 
i) v XI. y 40 * „ 
k) *? XIV. * 51 ? / 
1) XV. y 14 „„ 
m) »XVII. y 25 y 
2. Von den einzuberufenden Arbeitssoldaten sind zur Mit— 
verwendung bei der Ausführung von Arbeiten auf den 
Truppenũbungsplätzen Loburg und Hagenau bz. bei der 
Einebnung von Festungswerken in Neiße zur Verfügung 
zu stellen: 
a. dem Generalkommando IV. Armeekorps 
seitens des Generalkommandos III. Armeekorps 22 Mann, 
b. dem Generalkommando XV. Armeekorps 
seitens des Generalkommandos XIV. Armeekorps 36 Mann, 
c. dem Generalkommando VI. Armeekorps 
seitens des Generalkommandos III. Armeekorps 47 Mann. 
Die Generalkommandos haben das Erforderliche mit 
einander zu vereinbaren.