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Kriegsministerium. Berlin den 15. April 1898.
Nr. 102.
Aenderungen der Bestimmungen über Bade- u. s. w. Kuren (Beilage 4 Friedens-Sanitäts-Ordunug).
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Im 8. 6,3, letzte Zeile, ist anzufügen: »(vergl. 8. 10, 1 Absah 3)..
Im 8. 10, 1, Absatz 2, Zeile 2, ist zu streichen: »8. 20,7 der«.
Als 3. Absat tritt hinzu: »Dieselben Gebührnisse erhalten die im §. 6, 3 bezeichneten Unter-
offiziere und Mannschaften-.
§. 12. In der Ueberschrift ist statt -Geldverpflegung . Gebührnisse= zu setzen.
§. 12. Der 1. Absatz hat zu lauten:
Die in die Kurorte entsendeten aktiven Mannschaften sind in den Besoldungs-Rapporten als
b" kommandirt= zu führen. Sie verbleiben im Genusse ihrer vollen chargenmäßigen Löhnung und
erhalten für die Reisetage die im §. 11 der Friedens-Verpflegungs-Vorschrift bezeichneten Gebührnisse
und gegebenenfalls den Erfrischungszuschuß.
§. 12, 1, Absatz 2, Jeile 2. Anstatt des Kommas ist ein Punkt zu setzen und der weitere Text: —
Marschbrotgeld und Marschverpflegungszuschuß — zu streichen; desgleichen im Absatz 3, Zeile 1
das Wort: „Garnison.“.
Im §. 12, 1, #chsatz 4, Zeile 2, ist statt §. 38= zu setzen: -S. 60-; desgleichen im F. 12, 2, Zeile 3
statt „§. 39, 4 *. 63, 4.
Ebendaselbst, Jeile 9, statt der Verpflegungszuschuß= ist zu setzen: „das Beköstigungsgeld.
§. 12, 3, Zeile 3, statt „Naturalverpflegungsgebührnisse) ist zu setzen: „Verpflegungsgebührnisse).
§. 12, 6, Zeile 3, 4. An Stelle der Worte 'die Marschverpflegung“ ist zu setzen: die im §. 11
der Friedens. Verpflegungs= Vorschrift bezeichneten Gebührnisse.
Ebendaselbst Absatz 2, Zeile 4 ist zu streichen und dafür zu setzen: (vergl. §§. 11 und 13 der
Friedens= Verpflegungs= Vorschrift)-.
.S. 16. Die Zeilen 9 und 11 haben zu lauten:
*1 Litewka oder Bluse, Drillichjacke, Drillichrock
»2 Paar Lederhandschuhe (nur für Unteroffizierchargen),.
Ebenda Seite 418, Zeile 13/14, von oben ist zu streichen: (gegebenenfalls mit Haarbusch)-.
§. 19, 1, Zeile 4, ist statt S. 83,8 zu setzen: -§. 91, 7.
§. 19, 3, Zeile 6, statt „Marschverpflegung, ist zu setzen: „Marschkosten,“
. Im S. 19), 5, Zeile 2, sind die Worte . und zwar= zu streichen. Dafür ist zu setzen: = Soweit
diese Ausgaben nicht von der Bade. u. s. w. Verwaltung angefordert werden, verrechnet das Bezirks.
kommando= u. s. w.
§. 23, 3, Absatz 3. Vor „Assistenzärzten ist einzuschalten: „Oberärzten,“
In der Anmerkung“") ist für der Invalidenhäuser,= zu setzen: wund Rittmeister,“.
§. 28, 2, Zeile 1. Hinter = Subalternoffizieren= ist einzuschalten: -, Oberärzten-.
Seite 464 „Zeile 4, statt -1 Gulden 3 Kreuzer= ist zu setzen: 1 Gulden 20 Kreuzer-.
Auf Seite 426c ist zu streichen in Jeile 1 der Ziffer 3: „Stabsarzt d. L.,.
Ebenda Ziffer 6, Jeile 4, statt .20 K.¼ ist zu setzen: z10 M.«
Seite 426 d, Ziffer 10. An Stelle der zu streichenden drei letzten Zeilen ist zu setzen: = Langeoog
zu richten.
Seite 426e, Jiffer 18 ist zu streichen; die Ziffer 19 erhält die Nr. 18.
Seiten 426 f und g.
In Spalte 7 ist bei lfd. Nr. 3 statt = 16. 6.4 zu setzen: —1. 7.-4.
In Spalte 5, lf d. Nr. 16, ist zu streichen: „bis 15. 6. und 15. 8..
In Spalte 6, lfd. Nr. 24, ist für 15. 6.= zu setzen: „. 6.-, bei Nr. 10 für 014 bis 25-;
?*10Mann, bei Nr. 25 statt 34: 40= Mann.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 100/4. 98. M. A. v. Goßler.