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unter Nr. 294:
»Kavallerie - Regiment, ausgerüstet mit Eskabron-Packwagen C/87 (13. Juni 1890).
durch:
„Kavallerie. Regiment (der Feldtruppen) (9. März 1898)-.
No. 415/4. 98. A. 4. v. der Boerk.
Kriegsministerium. Berlin den 28. April 1898.
Militär - Oekonomie- Departement.
r. 127.
Vorschriften) betreffend das Dienstverhältniß der Regimentssattler bei der Kavallerie vom 6. April 1898.
1. Die vorbezeichneten zur Versendung gelangten Vorschriften treten an Stelle der gleichnamigen Vor-
schriften vom 7. August 1891 und erhalten im Druckvorschriften= Etat die Nummer 317.
2. Der Verkaufspreis der neuen Dienstvorschrift beträgt 5 Pfennig für das geheftete und 15 Pfennig
für das gebundene Exemplar.
A. m. W. b.
No. 579/4. 98. B. 3. v. Heeringen.
Kriegsministerium. Berlin den 3. Mai 1898.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 128.
Ausscheiden von Schußtafeln.
Die Schußtafeln Nr. 11 und 18 für die „15 cm Stahl- Kanone mit 15em Granaten C/72 u. s. w.“ bz. für
den „langen 150m Mörser mit 15 cm Granaten C/88 mit Doppelzünder /92 mit Würfelpulver (1¼.)
Ladungen= zum Sammelheft der Schußtafeln, und die gleichnamigen Gebrauchsschußtafeln — Berlin 1888 bz.
1895 — werden hiermit außer Kraft gesetzt.
No. 20/4. 98. A. 5. v. der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 5. Mai 1898.
Militär-Oekonomie- Departement.
Nr. 129.
Eisenbahnbeförderung von Militärpersonen und Militärtrausporten mit Schnellzügen.
Nachstehendes Verzeichniß derjenigen Schnellzüge, mit welchen Militärpersonen und Militärtransporte für die
Dauer des mit dem 1. Mai d. J. in Kraft getretenen Sommerfahrplans auf Militärfahrkarten befördert werden
können, wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Seite 297/299 des Armee-
Verordnungs--Blattes für 1897 abgedruckte bezügliche Verzeichniß hierdurch außer Kraft tritt.
"h A. m. W. b.
No. 755/4. 98. B. 3. v. Heeringen.