Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Anlage 2. 
Bestimmungen 
für die Kommandos) betr. die Zusammensetzung und die Lehrkurse der Infanterie-Schießschule. 
I. Eintreffen und Meldung. 
Die zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere melden sich am Tage des Beginnes ihres Kursus 
82° Vormittags am Schießhause der Infanterie- Schießschule in Spandau-Ruhleben im kleinen Dienstanzuge 
beim Kommandeur der Infanterie-Schießschule. Eine persönliche Meldung bei dem Gouvernement von Berlin bz. 
den Kommandanturen von Berlin und Spandau findet nicht statt. An Stelle derselben wird die Infanterie- 
Schießschule je eine namentliche Liste vorlegen. 
Die Mannschaften haben im Laufe des dem ersten Kommandotage vorhergehenden Tages in Spandau- 
Ruhleben einzutreffen. 
II. Auswahl der Gemeinen. 
1. Die zur Stamm= Kompagnie zu kommandirenden Gemeinen müssen gewandt und geistig 
geweckt sein und alle Eigenschaften zu tüchtigen Schützen, insbesondere gute Augen und hinlängliche 
Körperkraft besitzen. 
Die außerdem zu kommandirenden Gemeinen und Handwerker sind lediglich zur Ausführung 
von Arbeiten bestimmt. Es ist darauf zu halten, daß die als Handwerker von Beruf zu 
kommandirenden Gemeinen ihrem Handwerk gewachsen sind. 
2. Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. 
3. Die Mannschaften sind unmittelbar vor dem Abmarsch nach Spandau nach Anleitung des §. 62 
der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstfähigkeit vom 1. Februar 1894 ärztlich 
zu untersuchen. 
IIII. Beförderung der Stamm= Unteroffiziere und Gemeinen. 
1. Die Stamm-= Unteroffiziere und Gemeinen können während der Dauer des Kommandos zu Sergeanten 
bz. Gefreiten befördert werden. 
Der Truppentheil hat aber vorher die Infanterie= Schießschule um eine Aeußerung zu ersuchen, 
ob der beabsichtigten Beförderung die Führung und dienstliche Leistung der Betreffenden während des 
Kommandos nicht entgegenstehen. Etwaigen Bedenken der Infanterie-Schießschule hat der Trupptkn# 
theil Rechnung zu tragen. 
2. Mit dem Benachrichtigungsschreiben an die Infanterie- Schießschule über die erfolgte Beförderung 
sind zugleich die Chargen = Abzeichen für die Beförderten einzusenden. 
IV. Ueberweisung. 
1. Die Truppentheile haben die Personal- und Qualifkationsberichte der als Hülfslehrer sowie der 
zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere unmittelbar an die InfanterieSchießschule einzusenden. 
Nach Beendigung des Kommandos hat der Kommandeur der Infanterie Schießschule Urtheile 
über die Offiziere abzugeben und nebst den Personal- und Qualifikationsberichten auf dem Dienstwege 
an die betreffenden Regiments- 2c. Kommandeure gelangen zu lassen.
	        
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