Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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2. Die Namen der zu den Lehrkursen zu kommandirenden Offiziere sind der Infanterie-Schießschule 
  
unter Angabe des Patentes bis 14 Tage vor Beginn jedes Kursus von den Truppentheilen 
mitzutheilen. 
. Für jeden Stamm- Unteroffizier und Gemeinen (auch Burschen, ausschließlich der Burschen der 
zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere), und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind 
an die Infanterie-Schießschule einzusenden: 
a) Ein Auszug aus der Truppenstammrolle. Derselbe muß u. A. folgende Angaben enthalten: 
In Spalte 10: Ob der Betreffende Kapitulant ist und mit welchem Tage seine Dienst- 
verpflichtung abläuft. 
In Spalte 15: Welche Löhnung und welche Zulage — s. A. V. Bl. 1874. S. 71 Nr. 70 — 
derselbe monatlich während der Dauer seines Kommandos bezieht, betreffs der Zulage 
auch für Rechnung welches Bataillons, ferner 
ob der Betreffende zur Stamm-Kompagnie (auf welche Zeit), als Handwerker oder 
als Bursche (zu welchem Offizier — Assistent oder Hülfslehrer —) kommandirt ist. 
Auf der Rückseite: Die Strafen. 
b) Für den Rückmarsch von Spandau zwei bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte 
Militär-Fahrscheine (einen nach Muster A zu Anlage III der F. Tr. O. und einen nach 
Muster A zu Anlage III der K. Tr. O.). 
e) Ein Lazarethschein. (Beilage 13 der F. S. O.) 
d) Eine Verpflegungsbescheinigung. 
Die unter 3 aufgeführten Papiere sind derart abzusenden, daß sie bei der Infanterie-Schießschule 
14 Tage vor Eintreffen der Kommandirten in Spandau-Ruhleben eingehen. 
Die Burschen der zu den Lehrkursen kommandirten Offiziere sind der Infanterie- Schießschule nicht 
zu überweisen. Vergl. V, 5 und VIII, 3. 
  
V. Bekleidung und Ausrüstung. 
Jedem Kommandirten einschl. Burschen (Burschen der zu den Lehrkursen kommandirten Offziere 
siehe 5) sind an Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken mitzugeben: 
2 Feldmützen (dem Unteroffizier außerdem 1 Schirmmütze), 
3 Waffenröcke (darunter 2 neue), 
1 Litewka und I Drillichjacke (bz. Drillichrock den Mannschaften der Mecklenburgischen 
Truppentheile an Stelle der Litewka und der Drillichjacke je 1 Bluse), 
2 Halsbinden, 
2 Tuchhosen, 
1 weißleinene Hose, 
2 Drillichhosen, 
2 Unterhosen, 
1 Mantel, 
1 Daar Tuchhandschuhe (den Unteroffizieren 2 Paar Lederhandschuhe), 
2 Maar vollkommen gute langschäftige Stiefel, 
1 Paar Schnürschuhe, 
2 Paar Sohlen nebst Flecken, Beschlag und Aufnähegeld (Sohlen nebst Beschlag und Auf. 
nähegeld sind nur den zur Stamm Kompagnie Kommandirten mitzugeben und für die 
übrigen Kommandirten nur auf Erfordern der Infanterie-Schießschule zu üÜbersenden), 
3 Hemden (darunter ein neues), 
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch), 
1 Tornister mit Zubehör, 
1 Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß, 
3 Mantelriemen, 
1 Brotbeutel, 
1 Feldflasche nebst Trinkbecher, 
2 Säbeltroddeln, 
2 Patrontaschen,
	        
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