Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

— 212 — 
Kriegsministerium. Berlin den 2. Juli 1898. 
Nr. 168. 
Aenderung in der Instruktion über die Dienstverhältnisse und Dienstobliegenheiten der Feuerwerks, 
offiziere. 1883. 
Seite 5, §. 1, in Zeile 7 von oben ist hinter = Feuerwerks-Hauptleuten= einzuschalten: 
und die Versetzung von Feuerwerksoffizieren. 
Seite 6, §. 4, in Zeile 1 von oben ist zu streichen: 
„ Versetzungen und-. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
  
Im Auftrage. 
No. 561/6. 98. A. 5. v. der Boeck. 
Kriegsministerium. Berlin den 5. Juli 1898. 
Nr. 169. 
Aenderungen in der Gewehr-Schießvorschrift für die Fußartillerie. 
Seite 97, in Ziffer 155 find die Zeilen 12 bis 19 von oben zu streichen. 
Ebenda, in Ziffer 155 ist in Zeile 2 von unten zu streichen zuständigen" und hinter Gewehrfabrik 
einzuschalten: Erfurt. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
Im Auftrage. 
No. 238/6. 98. A55. v. der Boeck. 
Kriegsministerium. Berlin den 7. Juli 1898. 
Nr. 170. 
Kommandos u. s. w. zum Militär-Reitinstitnt für 1898/99. 
Für die Kommandos u. s. w. zum Militär-Reitinstitut für 1898/99 sind die Festsetzungen in beifolgender Nach- 
weisung maßgebend. 
No. 272/6. 98. A. 3. v. Goßler.
	        
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