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Kriegsministerium. Berlin den 8. Juli 1898.
Medizinal- Abtheilung.
Nr. 174.
Aenderung der Kriegs-Sanitäts-Ordnung und der Krankenträger-Ordnung.
1. Kriegs. Sanitäts. Ordnung, Seite 460 ss, Beilage 6 zu J, Abschnitt IX. Der erste Satz ist zu
streichen und dafür zu setzen:
*Das Verbindezelt ist in Benutzung zu nehmen, sofern ein zu chirurgischen Operationen
geeignetes Gebäude nicht zur Verfügung steht (§. 37,3 der K. S. O.).
Die Aufstellung des Sanitätswagens außerhalb oder innerhalb des Zeltes hängt von den
örtlichen, Witterungs- und sonstigen Verhältnissen ab.
Findet der Wagen ganz oder theilweise im Zelte Unterkunft, so ist darauf zu achten,
daß der vordere Theil des Fahrzeugs nach außen gerichtet ist.“
Dasselbe gilt
2. hinsichtlich der Krankenträger- Ordnung, Seite 97e und ", Beilage 2 a, §. 8, erster Satz.
3. Ebendaselbst, Seite 110, Beilage 5 kommen in der vierten Jeile der Anmerkung’) zu Abschnitt B
die Worte und Packwagen (/744 in Wegfall. Am Schluß der Anmerkung ist hinzuzufügen:
„ Letztere sind bei den Packwagen (/95 und /74 in je zwei Theile zerlegbar.=
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 414/7. 98. M. A. v. Coler.
Kriegsministerium. Berlin den 9. Juli 1898.
Kassen= Abtheilung.
Nr. 175.
Regelung von Offiziergehältern.
Ee beziehen:
efd. c . .
Nr harge. Name. Truppentheil oder besondere Dienststellung.
A. Das .Thargengehalt I. Klasse:
1. Infanterie und Jäger.
Vom 1. Juli 1898 ab:
1. Hauptmann Trautvetter Infanterie- Regiment Freiherr Hiller von Gaertringen
(4. Posensches) Nr. 59.
2. » Frhr. Seutter v. Lötzen. Badisches Leib- Grenadier- Regiment Nr. 109.
3. Steegmann Grenadier= Regiment Graf Kleist von Nollendorf (1. West-
preußisches) Nr. 6.
4. » Hahn Vom Kriegsministerium.
5. » Gr. v. Bernstorff Großherzoglich Mecklenburgisches Grenadier- Regiment Nr. 89.
6. v. Dobschütz Infanterie- Regiment von Alvensleben (6. Brandenburgisches)
Nr 52.
-° 5“ Jeuthe 4. Oberschlesisches Infanterie- Regiment Nr. 63.
8. v. Gülich 9. Badisches Infanterie- Regiment Nr. 170.
9. : v. Ostrowski Grenadier- Regiment König Friedrich II. (3. Ostpreußisches)
Nr. 4.