Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Aulage 4. 
Bestimmungen 
für die Kommandos, betr. die Unteroffizier-Uebungskurse der Infanterie-Schießschule. 
I. Eintreffen. 
Die Kommandirten haben im Laufe des dem ersten Kommandotage vorhergehenden Tages in ihren 
Bestimmungsorten einzutreffen. 
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- 
2. 
II. Auswahl der Unteroffiziere und Gemeinen. 
Es sind nur Unteroffiziere oder Sergeanten (keine Portepee · Unteroffiziere) zu kommandiren. 
Die Kapitulationserneuerungen der Unteroffiziere der Infanterie und Pioniere sind vor Antritt des 
Kommandos zu erledigen. 
Die zu kommandirenden Gemeinen (Arbeiter und Handwerker) sind lediglich zur Ausführung von 
Arbeiten bestimmt. 
Sämmtliche Mannschaften müssen von guter Führung sein. Sie sind so auszuwählen, daß sie 
während der Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen. 
Die Mannschaften sind unmittelbar vor dem Abmarsch nach Anleitung des §. 62 der Dienstanweisung 
zur Beurtheilung der Militär -Dienstfähigkeit vom 1. Februar 1894 ärztlich zu untersuchen. 
Die für die Stamm-Kompagnie und die Gewehr= Prüfungskommission erforderlichen Unteroffziere 
können nach Beendigung der Uebungskurse zurückbehalten werden, und hat hierüber Meldung an 
die Inspektion der Infanterieschulen und durch diese Mittheilung an die Generalkommandos zu erfolgen. 
III. Ueberweisung. 
Für jeden Kommandirten, und zwar für jeden auf einem besonderen Bogen, sind auszustellen: 
a) Ein Auszug aus der Truppenstammrolle. Derselbe muß u. A. folgende Angaben enthalten: 
In Spalte 15: Welche Löhnung und welche Zulage — s. A. V. Bl. 1874, S. 71, Nr. 70 
— der Betreffende monatlich während der Dauer seines Kommandos bezieht und betreffs 
der Zulage für Rechnung welches Bataillons, ferner 
daß derselbe zum Unteroffizier- Uebungskursus kommandirt ist. 
Auf der Räckseite: Die Strafen, 
b) für den Rückmarsch zwei bis auf Unterschrift bz. Datum vollständig ausgefertigte Militär- 
Fahrscheine (einen nach Muster A zu Anlage III der F. Tr. O. und einen nach Muster A 
zu Anlage III der K. Tr. O.), 
)) ein Lazarethschein (Beilage 13 d. F. S. O.), 
d) eine Verpflegungsbescheinigung. 
Sämmtliche Ueberweisungspapiere (auch der Kommandirten für Gruppe und Hagenau) müssen 10 Tage 
vor Beginn jedes Kurses bei der Infanterie- Schießschule in Spandau- Ruhleben eingehen und 
werden (ausschließlich der Nationale) nach beendetem Kommando von den Kommandirten zur Truppe 
zurückgebracht. 
Die Abfindung der Kommandirten mit Klein-Bekleidungsstücken ist vor Antritt des Kommandos 
für die ganze Dauer desselben zu regeln.
	        
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