IV. Bekleidung und Ausrüstung.
1. Jedem Kommandirten sind an Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken mitzugeben:
A. Infanterie und Dioniere.
2 Feldmützen (dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen außerdem 1 Schirmmühze),
2 Waffenröcke (darunter 1 guter),
1 Litewka (den Mannschaften der Mecklenburgischen Truppentheile an Stelle der Litewka
1 Bluse),
2 Halsbinden,
2 Tuchhosen,
1 Drillichhose (den Unteroffizieren nicht),
2 Unterhosen,
1 Mantel,
2 Paar Lederhandschuhe dem Unteroffizier und Lazarethgehülfen,
2 Paar vollkommen gute, langschäftige Stiefel,
2 Hemden,
1 Helm bz. Tschako mit Zubehör (ohne Haarbusch),
1 Tornister mit Zubehör,
1 Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß,
3 Mantelriemen,
Brotbeutel,
Feldflasche nebst Trinkbecher,
Säbeltroddel,.
Patrontaschen (den Unteroffizieren ebenfalls Mannschaftstaschen),
Fettbüchse,
Kochgeschirr mit Zubehör,
Gewehr mit 1 Gewehrriemen,
Mündungsdeckel,
Schraubenzieher,
Schloßschlüssel,
Seitengewehr,
Wischstrick,
Mündungsschoner,
Soldbuch,
Gesangbuch,
Schießbuch,
kleiner Spaten nebst Futteral (auch den Unteroffzieren),
den Hornisten das Horn nebst Zubehör (Gewehr nebst Zubehör, Fettbüchse, die Patron.
taschen und der Spaten fallen bei den Hornisten und Lazarethgehülfen weg).
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B. Kavallerie.
2 Feldmüzen,
1 Schirmmütze,
2 Koller bz. Waffenrock, Attila oder Ulanka mit Leibbinde,
1 Drillichrock,
2 Halsbinden,
2 Reithosen,
1 Tuchhose (nur für Kürassiere),
1 Stallhose oder Drillichhose,
2 Unterhosen,
1 Mantel,
2 Paar Lederhandschuhe,
1 Paar lange Stiefel,