Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

— 315 — 
Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
32. Jahrgang. GBerlin den 2. August 1898. Nr. 23. 
  
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Postanstalten entgegen. Der vierteljährliche Bpreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 715) 1.X 50 “ für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare (Post- Jeitungsliste Nr. 716) 1.2 90.# 
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes eozt durch die Druckvorschriften-Verwaltung im Kriegsministerium. 
Fär Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Dförtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 für 
jeden Druckbogen von 8 Seiten (5 /7 für jedes Blatt), falls nicht für einzelne Nummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgesetzt ist. Einzelne Blätter können nicht verabfolgt werden. J 
  
Nr. 189. 
Armee-Befehl. 
Die Trauerkunde aus Friedrichsruh von dem Hinscheiden des General-Obersten der 
Ravallerie mit dem Range eines General-Feldmarschalls Otto Fürsten von Biemarck, 
Herzogs von Cauenburg, des letzten Berathers Meines in Gott ruhenden Herrn 
Großvaters in großer Zeit, erfüllt Mich, Mein Heer und ganz Deutschland mit 
tiefster Betrübnißß. Der Verewigte hat sich durch die mit eiserner Willenekraft ge- 
förderte Ueugestaltung des Heeres in der Geschichte desselben ein unvergängliches 
Denkmal gesetzt. Sin Held auf den Schlachtfeldern trat er mit wärmstem Interesse 
zu jeder Seit auch für die Wehrhbaftigkeit des Daterlandes ein und erwiee sich stets 
ale ein treuer und aufrichtiger Freund Meiner Armee. Ee wird den schmerzlichen 
Empfindungen derselben entsprechen, für ihn, der soviel für die Armee gethan, auch 
ein äußere# Seichen der Trauer anzulegen und bestimme Ich demgemäß Uachstehendes: 
1. Sämmtliche Offiziere der Armee legen auf acht Tage Trauer an. 
2. Bei dem Krassier-RKegiment von Sepdlitz (Magdeburgischen) Ur. 7, dessen 
Cbef der Fürst gewesen, sowie bei dem Garde-Jäger-Bataillon, bei welchem 
der Dabingeschiedene in den Dienst getreten ist, währt diese Trauer 14 Tage. 
Kiel an Bord M. Y. Hohenzollern= den 1. August 1898. 
Wilhelm. 
Ich lasse Ihnen den anliegenden Armee= Befehl mit dem Auftrage zugehen, denselben 
sogleich der Armee bekannt zu machen. 
Kiel an Bord M. YD. Hohenzollern= den 1. August 1898. 
An den Kriegsminister. Wilhelm. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. August 1898. 
Vorstehender Armee-Befehl wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
No. 22/8. 98. 2. 1. v. Goßler. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.