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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
32. Jahrgang. GBerlin den 2. August 1898. Nr. 23.
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Nr. 189.
Armee-Befehl.
Die Trauerkunde aus Friedrichsruh von dem Hinscheiden des General-Obersten der
Ravallerie mit dem Range eines General-Feldmarschalls Otto Fürsten von Biemarck,
Herzogs von Cauenburg, des letzten Berathers Meines in Gott ruhenden Herrn
Großvaters in großer Zeit, erfüllt Mich, Mein Heer und ganz Deutschland mit
tiefster Betrübnißß. Der Verewigte hat sich durch die mit eiserner Willenekraft ge-
förderte Ueugestaltung des Heeres in der Geschichte desselben ein unvergängliches
Denkmal gesetzt. Sin Held auf den Schlachtfeldern trat er mit wärmstem Interesse
zu jeder Seit auch für die Wehrhbaftigkeit des Daterlandes ein und erwiee sich stets
ale ein treuer und aufrichtiger Freund Meiner Armee. Ee wird den schmerzlichen
Empfindungen derselben entsprechen, für ihn, der soviel für die Armee gethan, auch
ein äußere# Seichen der Trauer anzulegen und bestimme Ich demgemäß Uachstehendes:
1. Sämmtliche Offiziere der Armee legen auf acht Tage Trauer an.
2. Bei dem Krassier-RKegiment von Sepdlitz (Magdeburgischen) Ur. 7, dessen
Cbef der Fürst gewesen, sowie bei dem Garde-Jäger-Bataillon, bei welchem
der Dabingeschiedene in den Dienst getreten ist, währt diese Trauer 14 Tage.
Kiel an Bord M. Y. Hohenzollern= den 1. August 1898.
Wilhelm.
Ich lasse Ihnen den anliegenden Armee= Befehl mit dem Auftrage zugehen, denselben
sogleich der Armee bekannt zu machen.
Kiel an Bord M. YD. Hohenzollern= den 1. August 1898.
An den Kriegsminister. Wilhelm.
Kriegsministerium. Berlin den 2. August 1898.
Vorstehender Armee-Befehl wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
No. 22/8. 98. 2. 1. v. Goßler.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.