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Kriegsministerium. Berlin den 26. August 1898.
Nr. 208.
Verlegung des Termins zur Einsendung der Abschlüsse (Generalübersichten) der Schießübungsgelder-
Fonds an die Inspektion der Feldartillerie.
Auf Seite 107, Zeile 6 von unten, des Armee-Verordnungs. Blattes für 1889 ist „20. Januar- umzuändern
in: *10. Februar-. ·
No.332-7.98.A.4. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 3. September 1898.
Nr. 209.
Abänderung der Bestimmungen für die Feldartillerie-Schießschule, vom 14. Oktober 1893.
1. Seite 8. Die Ziffer 28 erhält folgenden Zusatz: Die Stangenreiter müssen während der ganzen
Herbstübungen als solche Verwendung gefunden haben.
2. Seite 14. Der erste Absatz der Ziffer 55 erhält folgenden Zusatz: Den Offizieren des Beurlaubten-
standes ist bei der Einberufung hiervon Kenntniß zu geben.
3. Seite 17 Ziffer 64. Die Zeile 7 von oben ist zu streichen und dafür zu setzen:
1. Personal= und Qualifikations-Berichte, (dieselben werden nach Beendigung des Kommandos
von der Feldartillerie- Schießschule unmittelbar an die Regimenter zurückgesandt),
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten.
J. V.
No. 178/8. 98. A. 4. v. der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 2. September 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 210.
Aenderung des Anhangs zur Traindepot-Ordnung (Nr. 369 des Druckvorschriften-Etats).
Seite 6 Liffer 5 ist als zweiter Absatz hinzuzufügen:
„Zur Verwendung bei Feuers- u. s. w. Gefahr dürfen die Bataillone zweite Schlüssel unter
eigener Verantwortung in Kästen mit Glasscheibe (einzelner Kasten für jeden) auf den Kasernen-
wachen u. s. w. unterbringen.=
Ein Deckblatt wird nicht ausgegeben.
No. 278/8. 98. A. 6. v. der Boeck.
Deckblätter gelangen zur Versendung:
Muster 3 zu der Dienstvorschrift Nr. 438 des Druckvorschriften.Etats,
Nr. 54 und 55 zu der Dienstvorschrift Nr. 194 des Druckvorschriften- Etats.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.