Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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Kriegsministerium. Berlin den 26. August 1898. 
Nr. 208. 
Verlegung des Termins zur Einsendung der Abschlüsse (Generalübersichten) der Schießübungsgelder- 
Fonds an die Inspektion der Feldartillerie. 
Auf Seite 107, Zeile 6 von unten, des Armee-Verordnungs. Blattes für 1889 ist „20. Januar- umzuändern 
in: *10. Februar-. · 
No.332-7.98.A.4. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 3. September 1898. 
Nr. 209. 
Abänderung der Bestimmungen für die Feldartillerie-Schießschule, vom 14. Oktober 1893. 
1. Seite 8. Die Ziffer 28 erhält folgenden Zusatz: Die Stangenreiter müssen während der ganzen 
Herbstübungen als solche Verwendung gefunden haben. 
2. Seite 14. Der erste Absatz der Ziffer 55 erhält folgenden Zusatz: Den Offizieren des Beurlaubten- 
standes ist bei der Einberufung hiervon Kenntniß zu geben. 
3. Seite 17 Ziffer 64. Die Zeile 7 von oben ist zu streichen und dafür zu setzen: 
1. Personal= und Qualifikations-Berichte, (dieselben werden nach Beendigung des Kommandos 
von der Feldartillerie- Schießschule unmittelbar an die Regimenter zurückgesandt), 
Die Ausgabe von Deckblättern bleibt vorbehalten. 
  
J. V. 
No. 178/8. 98. A. 4. v. der Boeck. 
Kriegsministerium. Berlin den 2. September 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 210. 
Aenderung des Anhangs zur Traindepot-Ordnung (Nr. 369 des Druckvorschriften-Etats). 
Seite 6 Liffer 5 ist als zweiter Absatz hinzuzufügen: 
„Zur Verwendung bei Feuers- u. s. w. Gefahr dürfen die Bataillone zweite Schlüssel unter 
eigener Verantwortung in Kästen mit Glasscheibe (einzelner Kasten für jeden) auf den Kasernen- 
wachen u. s. w. unterbringen.= 
Ein Deckblatt wird nicht ausgegeben. 
No. 278/8. 98. A. 6. v. der Boeck. 
  
Deckblätter gelangen zur Versendung: 
Muster 3 zu der Dienstvorschrift Nr. 438 des Druckvorschriften.Etats, 
Nr. 54 und 55 zu der Dienstvorschrift Nr. 194 des Druckvorschriften- Etats. 
  
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.