Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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Entlassung nicht vor 10 Uhr Vormittags erfolgen kann und sie nach Maßgabe der Marschgebührnißvorschrift 
weder Marschgebührnisse empfangen, noch durch den Transportführer verpflegt werden. Der §. 76 der Friedens. 
Besoldungsvorschrift wird hiernach ergänzt werden. 
Soweit bisher abweichend hiervon verfahren ist, behält es dabei sein Bewenden. 
No. 524/8. 98. B. 1. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 17. September 1898. 
Nr. 220. 
Veränderungs-Nachweisung Nr. 18 
zum namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden bz. Stell- 
vertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung ernannten Militär- 
Justiz. Beamten. 
(Armee · Verordnungs- Blatt Nr. 10 für 1892 Seite 97/98.) 
  
  
  
  
Bezirk Sitz Der Vorsitzenden Der Stellvertreter 
  
  
des Schiedsgerichts Name und Amtscharakter Wohnort)Name und Amtscharakter Wohnort 
Efde. Nr. 
  
14.XV. Armeekorps Straßburg Wie bisher Divisions-Auditeur Straßburg 
- i. E. der 30. Divifion i. E. 
Justizrath Dr. Medicus 
  
16. KVII. Armee. Danzig Ober und Korps-Auditeur Danzig 1. Stellvertreter: 
korps. des XVII. Armeekorps Wie bisher 
Fischer 
2. Stellvertreter: 
Garnison-Auditeur, 
Justizrath Hülsen wird 
vom I. Oktober 1898 ab 
von den Geschäften als 
1 zweiter Stellvertreter ent. 
bunden 
  
  
  
  
  
  
Vorstehende Veränderungen treten mit dem I1. Oktober 1898 in Kraft. 
No. 480/8. 98. A. 5. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 17. September 1898. 
Nr. 221. 
Fahrplan der Königlichen Militär-Eisenbahn vom 1. Oktober 1898 ab. 
Der nachstehende Fahrplan wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Im Auftrage. 
No. 501/9. 98. A. 1. Beseler.
	        
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