— 357 —
Entlassung nicht vor 10 Uhr Vormittags erfolgen kann und sie nach Maßgabe der Marschgebührnißvorschrift
weder Marschgebührnisse empfangen, noch durch den Transportführer verpflegt werden. Der §. 76 der Friedens.
Besoldungsvorschrift wird hiernach ergänzt werden.
Soweit bisher abweichend hiervon verfahren ist, behält es dabei sein Bewenden.
No. 524/8. 98. B. 1. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 17. September 1898.
Nr. 220.
Veränderungs-Nachweisung Nr. 18
zum namentlichen Verzeichniß der für die Dauer des zur Zeit bekleideten Hauptamtes zu Vorsitzenden bz. Stell-
vertretern der Vorsitzenden der Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen Heeresverwaltung ernannten Militär-
Justiz. Beamten.
(Armee · Verordnungs- Blatt Nr. 10 für 1892 Seite 97/98.)
Bezirk Sitz Der Vorsitzenden Der Stellvertreter
des Schiedsgerichts Name und Amtscharakter Wohnort)Name und Amtscharakter Wohnort
Efde. Nr.
14.XV. Armeekorps Straßburg Wie bisher Divisions-Auditeur Straßburg
- i. E. der 30. Divifion i. E.
Justizrath Dr. Medicus
16. KVII. Armee. Danzig Ober und Korps-Auditeur Danzig 1. Stellvertreter:
korps. des XVII. Armeekorps Wie bisher
Fischer
2. Stellvertreter:
Garnison-Auditeur,
Justizrath Hülsen wird
vom I. Oktober 1898 ab
von den Geschäften als
1 zweiter Stellvertreter ent.
bunden
Vorstehende Veränderungen treten mit dem I1. Oktober 1898 in Kraft.
No. 480/8. 98. A. 5. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 17. September 1898.
Nr. 221.
Fahrplan der Königlichen Militär-Eisenbahn vom 1. Oktober 1898 ab.
Der nachstehende Fahrplan wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Im Auftrage.
No. 501/9. 98. A. 1. Beseler.