Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

359 
Kriegsministerium. Berlin den 18. September 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 222. 
Ausgabe einer Druckschrift „Ueber das Beobachten von erhöhten Punkten aus-. 
ie vorbezeichnete Druckschrift gelangt an die Königlichen Kommandobehörden u. s. w. in der erforderlichen 
Anzahl von Exemplaren — nebst Vertheilungsplan — unter Umschlag durch den Chef des Generalstabes der 
Armee zur Verausgabung. 
No. 1013. 98. g. A. 1. v. der Boeck. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 23. September 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 223. 
Veransgabung von Zeichnungen des Feldartillerie-Materials. 
Die Konstruktionszeichnungen des Infanterie- Patronenwagens C/96 A. III. 1896, Blatt 66 bis 84 find nen 
aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen von dem Trtillerie-Konstruktionsbüreau unter Umschlag zugehen. 
Die bisherigen gleichen Zeichnungen, soweit fie verausgabt find, treten hierdurch außer Kraft. 
  
Im Auftrage. 
No. 302/9. 98. A. 4. Gallwitz. 
Kriegsministerium. Berlin den 27. September 1898. 
Allgemeines Kriegs = Departement. 
Nr. 224. 
Ausgabe von Zeichnungen. 
Die Zeichnungen 
Küstenartillerie III, Blatt 49 bis 66, 
  
b“ V. 29, 
V. 5 307 
find neu aufgestellt und werden den betheillgten Dienststellen unter Umschlag zugehen. 
Im Auftrage. 
No. 430/7. 98. A. 5. Fromm. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. September 1898. 
Militär- Oekonomie-- Departement. 
Nr. 225. 
Niedriges Beköstigungsgeld für Lauban. 
Das niedrige Beköstigungsgeld für den Standort Lauban (V. Armeekorps) wird auf Grund der im laufenden 
Monat daselbst vorgenommenen Verdingung des Fleisch- und Fettbedarfs für die Truppenküchen auf die Zeit 
vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1898 
für Gemeine auf 36 Pf. und 
für Unteroffiziere auf 46 Pf. 
für den Tag festgesetzt. 
Der im niedrigen Beköstigungsgelde liegende Betrag für eine Fleischportion siellt sich auf 19,540 Df. 
Die Bekanntmachung vom 25. Juni 1898 — Nr. 753. 6. 98. B. 2. — unter Ziffer A 1. (Armer. 
Verordnungs- Blatt Seite 205) wird hierdurch entsprechend geändert. 
No. 443/9. 98. B. 2. von Heeringen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.