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Kriegsministerium. Berlin den 28. September 1898.
Schutztruppen-Ordnung.
Seine Majestät der Kaiser haben zu genehmigen geruht, daß der Herr Reichskanzler in Gemäßheit des Gesetzes
vom 7. Juli 1896 — Artikel VI S. 21 — (Reichs-Gesetzblatt Seite 187 und folgende) und vom 18. Juli 1896
— Abschnitt IV §. 27 — (Reichs-Gesetzblatt Seite 653 und folgende) unter Aufhebung aller entgegenstehenden
Bestimmungen neue Organisatorische Bestimmungen für die Kaiserlichen Schutztruppen in Afrika= (Schutz-
truppen- Ordnung) erläßt.
Diese Dienstvorschrift mit den ihr beigegebenen Allerhöchsten Orts genehmigten -Militärischen Aus.
führungs- Bestimmungen= wird den Kommandobehörden u. s. w. in der erforderlichen Anzahl nebst Vertheilungsplan
unter Umschlag zugehen und tritt sogleich in Kraft.
Von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler & Sohn, Kochstraße 68—70, hier, wird
die Schutztruppen= Ordnung für unmittelbar aus der Armee eingehende Bestellungen zum Preise von 85 Af.
für das geheftete und 1 Mark für das gebundene Exemplar vorräthig gehalten.
No. 795/9. 98. A. 1. v. Goßler.
Kriegsministerium. m Berlin den 7. Oktober 1898.
Nr. 229.
Aenderungen in der Landwehrbezirkseintheilung VIII. Armeekorps.
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerböchster Kabinets-Ordre vom 9. Juni 1898 die
Verlegung des Kommandos des Landwehrbezirks Erkelenz unter entsprechend veränderter Bezeichnung nach Rheydt,
sowie die nachstehenden Aenderungen in der ZJusammensetzung der Landwehrbezirke des VIII. Armeekorps zu
genehmigen geruht.
Die Verlegung, sowie die Aenderungen in der Landwehrbezirkseintheilung treten am 1. April 1899 in Kraft.
Die Abänderung der Anlage 1 der Wehrordnung bleibt vorbehalten.
No. 208/10. 98. A. 1. v. Goßler.
Aendernngen
in der Zusammensetzung der Landwehrbezirke des VIII. Armeekorps.
„ Bundesstaat
Armee- Infanterie- Land bezirk b Verwallunge. (im Königreich Preußen
korps Brigade andwehrbezirke (b3. Au he ungs.) und Bayern auch Provinz,
bezirke be. Reg.= Bezirk)
Königreich Preußen.
Kreis Erkelenz
Kreis Heinsberg Reg.-Bezirk Aachen.
29. Rheydt Kreis Kempen
Stadt München · Gladbach
Kreis Gladbach
VIII. Kreis Neuß Reg.-Bezirk Düsseldorf.
1. Bezirk Neuß Kreis Grevenbroich
Kreis Bergheim
30.
Stadt Bonn Reg.-Bezirk Cöln.
. Landkreis Bonn
2. Bezirk Bonn Kreis Euskirchen
Kreis Rheinbach