– 398
Kriegsministerium. Berlin den 31. Oktober 1898.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 254.
Ausgabe von Zeichnungen des Fußartillerie-Materials.
1. Die XlI. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen der Belagerungs- und
Festungs bz. Küstenartillerie — geschlossen im September 1897 —,
2. die zugehörigen Nachtragsblätter 1, 2 und 3, sowie die Konstruktionszeichnungen B. XI Blatt 8
und 9, Küstenartillerie 1I Blatt 6 und 12,
3. die Decblätter 1 bis 37 zum Verzeichniß der noch gültigen Zeichnungen des Fußartillerie Materials
find neu aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen unter Umschlag zugehen.
« Im Auftrage.
No. 627/10. 98. A. 5. Fromm.
Kriegsministerium. Berlin den 3. November 1898.
Armee--Verwaltungs- Departement.
Nr. 255.
Aenderungen in der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Nachweisung.
Zufolge Erlaß vom 6. Oktober 1898 Nr. 393/8. 98. B. 3., betreffend die Einführung des Tornisters M/95 für
die bisher mit dem Tornister a. M. ausgerüsteten Fußmannschaften bei den Formationen der Train, Bataillone,
treten in der vorbezeichneten Nachweisung folgende Aenderungen ein:
1. Seite 19. Es ist zu streichen:
in Spalte 3 für Train=
v ? 4 M/95;
2. Seite 65. In Spalte 4 ist zu streichen: „a. M. Nadel und;
3. Seite 67. Spalte 4 muß lauten: „Tornister mit Zeltzubehörbeutel und Trageriemen;
4. Seite 65 und 67. Für die mit Tornistern ausgestatteten Mannschaften sind durchgehends
3 (statt 1) Mantelriemen anzusetzen.
Deckblätter werden nicht ausgegeben.
No. 65/II. 98. B. 3. v. Heeringen.
Kriegsministerium. Berlin den 1 1. November 1898.
Allgemeines Kriegs-Departement.
Nr. 256.
Allgemeine Bemerkungen aus Anlaß der Besichtigungen der Handwaffen und deren Munition bei den
Truppen 1897/98.
Die vorbezeichneten Bemerkungen sind gedruckt worden und werden den Behörden und Truppen in der
erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplänen zugesandt werden.
No. 102/11. 98. A. 2. v. der Boeck.
Kriegsministerium. Berlin den 13. November 1898.
Allgemeines Kriegs= Departement.
Nr. 257.
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung.
Die Ausrüstungs-Nachweisung für Infanterie-Munitions-Kolonnen mit vierspännigen Patronenwagen ist neu
gedruckt worden und wird den in Betracht kommenden Dienststellen in der erforderlichen Anzahl zugehen.
Die Ausrüstungs-Nachweisung erhält die Nr. 533 des Druckvorschriften- Etats.
No. 221/11. 98. A. 4. v. der Boeck.