Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

– 398 
Kriegsministerium. Berlin den 31. Oktober 1898. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 254. 
Ausgabe von Zeichnungen des Fußartillerie-Materials. 
1. Die XlI. Fortsetzung der Uebersicht von den Aenderungen der Zeichnungen der Belagerungs- und 
Festungs bz. Küstenartillerie — geschlossen im September 1897 —, 
2. die zugehörigen Nachtragsblätter 1, 2 und 3, sowie die Konstruktionszeichnungen B. XI Blatt 8 
und 9, Küstenartillerie 1I Blatt 6 und 12, 
3. die Decblätter 1 bis 37 zum Verzeichniß der noch gültigen Zeichnungen des Fußartillerie Materials 
find neu aufgestellt und werden den betheiligten Dienststellen unter Umschlag zugehen. 
  
« Im Auftrage. 
No. 627/10. 98. A. 5. Fromm. 
Kriegsministerium. Berlin den 3. November 1898. 
Armee--Verwaltungs- Departement. 
Nr. 255. 
Aenderungen in der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Nachweisung. 
Zufolge Erlaß vom 6. Oktober 1898 Nr. 393/8. 98. B. 3., betreffend die Einführung des Tornisters M/95 für 
die bisher mit dem Tornister a. M. ausgerüsteten Fußmannschaften bei den Formationen der Train, Bataillone, 
treten in der vorbezeichneten Nachweisung folgende Aenderungen ein: 
1. Seite 19. Es ist zu streichen: 
in Spalte 3 für Train= 
v ? 4 M/95; 
2. Seite 65. In Spalte 4 ist zu streichen: „a. M. Nadel und; 
3. Seite 67. Spalte 4 muß lauten: „Tornister mit Zeltzubehörbeutel und Trageriemen; 
4. Seite 65 und 67. Für die mit Tornistern ausgestatteten Mannschaften sind durchgehends 
3 (statt 1) Mantelriemen anzusetzen. 
Deckblätter werden nicht ausgegeben. 
No. 65/II. 98. B. 3. v. Heeringen. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 1 1. November 1898. 
Allgemeines Kriegs-Departement. 
Nr. 256. 
Allgemeine Bemerkungen aus Anlaß der Besichtigungen der Handwaffen und deren Munition bei den 
Truppen 1897/98. 
Die vorbezeichneten Bemerkungen sind gedruckt worden und werden den Behörden und Truppen in der 
erforderlichen Zahl von Abdrücken nebst Vertheilungsplänen zugesandt werden. 
No. 102/11. 98. A. 2. v. der Boeck. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 13. November 1898. 
Allgemeines Kriegs= Departement. 
Nr. 257. 
Ausgabe einer neuen Ausrüstungs-Nachweisung. 
Die Ausrüstungs-Nachweisung für Infanterie-Munitions-Kolonnen mit vierspännigen Patronenwagen ist neu 
gedruckt worden und wird den in Betracht kommenden Dienststellen in der erforderlichen Anzahl zugehen. 
Die Ausrüstungs-Nachweisung erhält die Nr. 533 des Druckvorschriften- Etats. 
No. 221/11. 98. A. 4. v. der Boeck. 
 
	        
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