Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

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415 — 
für die Rendanten der Unteroffiziervorschulen: 
das Allgemeine Kriegs- Departement, und 
für den übrigen Bereich der Inspektion der Infanterieschulen: 
der Inspekteur derselben; 
bei den Gewehr- und Munitionsfabriken: 
der Inspekteur der technischen Institute der Infanterie; 
. für den Bereich der Inspektion des Militär-Peterinärwesens: 
der Inspekteur derselben; 
bei der Feldzeugmeisterei (Zentral- Abtheilung, Inspektionen der technischen Institute der 
Infanterie und der Artillerie, Artilleriedepot. Inspektionen): 
der Feldzeugmeister; 
bei der Artillerie. Prüfungskommission: 
der Präses derselben; 
bei der vereinigten Artillerie, und Ingenieurschule: 
der Direktor derselben; 
bei den technischen Instituten der Artillerie (ausschließlich Militärversuchsamt): 
der Inspekteur der technischen Institute der Artillerie; 
bei dem Militärversuchsamt: 
der Chef der Zentral--Abtheilung der Feldzeugmeisterei; 
bei der Zenghaus= Verwaltung: 
das Allgemeine Kriegs= Departement; 
für den Bereich der Anstalten des Potsdamschen großen Militär--Waisenhauses: 
der Direktor desselben; 
bei der Inspektion der militärischen Strafanstalten: 
der Inspekteur; 
beim General-Auditoriat: 
der General-= Auditeur, auch hinsichtlich des Bewerberverzeichnisses für den Militär- 
Gerichtsaktuardienst; 
bei den Intendanturen, Garnisonverwaltungen, Lazarethen, Proviantämtern, sowie bei der 
Oberfeuerwerkerschule, der Militär-Telegraphenschule, der Zahlungsstelle des XIV. Armee- 
korps und dem Garnison- Bauwesen: 
der Intendant (bei der Intendantur der militärischen Institute der Ober- Intendantur- 
rath) bz. ein von demselben zu bezeichnendes Intendanturmitglied; 
bei den Bekleidungsämtern: 
der Vorstand des Bekleidungsamts; 
bei der Kaiser Wilhelms- Akademie für das militararztliche Bildungswesen: 
der Direktor der Akademie; 
bei dem Invalidenhause in Berlin: 
der Ober- Intendanturrath der Intendantur der militärischen Institute bz ein von 
demselben zu bezeichnendes Intendanturmitglied; 
für den Militär-Kirchendienst: 
der dem betreffenden Pfarrer vorgesetzte Militärbefehlshaber. 
No. 171/12. 98. C. 2. v. Goßler. 
 
	        
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