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für die Rendanten der Unteroffiziervorschulen:
das Allgemeine Kriegs- Departement, und
für den übrigen Bereich der Inspektion der Infanterieschulen:
der Inspekteur derselben;
bei den Gewehr- und Munitionsfabriken:
der Inspekteur der technischen Institute der Infanterie;
. für den Bereich der Inspektion des Militär-Peterinärwesens:
der Inspekteur derselben;
bei der Feldzeugmeisterei (Zentral- Abtheilung, Inspektionen der technischen Institute der
Infanterie und der Artillerie, Artilleriedepot. Inspektionen):
der Feldzeugmeister;
bei der Artillerie. Prüfungskommission:
der Präses derselben;
bei der vereinigten Artillerie, und Ingenieurschule:
der Direktor derselben;
bei den technischen Instituten der Artillerie (ausschließlich Militärversuchsamt):
der Inspekteur der technischen Institute der Artillerie;
bei dem Militärversuchsamt:
der Chef der Zentral--Abtheilung der Feldzeugmeisterei;
bei der Zenghaus= Verwaltung:
das Allgemeine Kriegs= Departement;
für den Bereich der Anstalten des Potsdamschen großen Militär--Waisenhauses:
der Direktor desselben;
bei der Inspektion der militärischen Strafanstalten:
der Inspekteur;
beim General-Auditoriat:
der General-= Auditeur, auch hinsichtlich des Bewerberverzeichnisses für den Militär-
Gerichtsaktuardienst;
bei den Intendanturen, Garnisonverwaltungen, Lazarethen, Proviantämtern, sowie bei der
Oberfeuerwerkerschule, der Militär-Telegraphenschule, der Zahlungsstelle des XIV. Armee-
korps und dem Garnison- Bauwesen:
der Intendant (bei der Intendantur der militärischen Institute der Ober- Intendantur-
rath) bz. ein von demselben zu bezeichnendes Intendanturmitglied;
bei den Bekleidungsämtern:
der Vorstand des Bekleidungsamts;
bei der Kaiser Wilhelms- Akademie für das militararztliche Bildungswesen:
der Direktor der Akademie;
bei dem Invalidenhause in Berlin:
der Ober- Intendanturrath der Intendantur der militärischen Institute bz ein von
demselben zu bezeichnendes Intendanturmitglied;
für den Militär-Kirchendienst:
der dem betreffenden Pfarrer vorgesetzte Militärbefehlshaber.
No. 171/12. 98. C. 2. v. Goßler.