Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Ausrüstungs-Nachweisungen. 
für 
immobile Batterien C/96 aufgestellt 1898. 144. 
ein Kavallerie- Regiment. 148. 
ein Reserve-Kavallerie Regiment. 148 
wine Fußartillerie Kompagnie mit Bespannung (Hau- 
itzen). . 
ein Pferdedepot. 222. 
die Stabswache bei einem Generalkommando. 222. 
die Wagen eines Infanterie oder Kavallerie= Divisions- 
Kommandeurs. 333. 
die Patronenwagen einer Kavallerie. Division. 353. 
Infanterie- Munitionskolonnen mit 4 spännigen Patro- 
nenwagen. 398. 
Eisenbahnformationen. 411. 
Ausrüstunge-Rachwfülung für eine leichte fahrende 
Dntterie, aufgestellt 18 Außerkraftsetzung derselben. 
Ausgabe neuer — — 
Ausrüstungs. Nachweisung für die Laboratorien bei 
den Artilleriedepots, Theil I. Abänderung derselben. 131. 
Außeretatsmäßige Vizefeldwebel oder Vizewacht- 
meister als Offiierdiensthhuer. Jahl derselben vom 
1. April 1898 ab. 92. 
Auszeichnung 
für das Leibh Grenadier, Regiment König Friedrich Wil- 
helm III. (1. Brandenburgisches) Nr. S. 189. 
der Fahnen- und Standartenträger. 189. 
Baarzahlung der Vergütung für geleisteten Vorspann, 
apfangemr Naturalverpflegung und verabreichte Fourage. 
244. 292. 
Bade. u. s. w. Kuren. 
über — — —. 134. 
Baukreise. Garnison= — (. Garnison-Baukreise. 
Bauräthe. Uniform derselben. 65. 
Bedingungen für das Schulschließen. 373. Schieß- 
übungen der Volksschullehrer und Kandidaten des Volks- 
schulamts. 432. 
Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst. Gesammtverzeichniß derjenigen Lehr- 
anstalten, welche zur Ausstellung von Jeugnissen über 
die — — — — —. — berechtigt sind. 187 und Beilage 
zu Nr. 15. Nachtragsverzeichniß derjenigen Lehranstalten, 
welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die — — — 
— — — berechtigt sind. 409. 
Beförbderung der Unteroffiziere des Beurlaubten. 
standes. Ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu 
den „Bestimmungen über — — — — — 52. 
Befreiung von der Verpflichtung zu Vorspannleistungen 
und zur zur Pouragewerabreichung für die bewaffnete Macht. 
1 183 
Beihälfen für die Hinterbliebenen der Kriegstheilnehmer 
vom Feldwebel abwärts. Bewilligung und Zahlbarmachung 
derselben. 137. 
Beisitzer und Stellvertreter der Beisitzer der 
Schiedsgerichte im Bereiche der Preußischen 
Heeresverwaltung. Veränderungs . Nachweisung 
Aenderungen der Bestimmungen 
  
Nr. 29 zum namentlichen Verzeichniß der ernannten und 
gewählten — — — — — — — — — — 1093. 
Veränderungs-Nachweisung Nr. 30 wie vor. 135. 
v v Nr. 31 2 7 149. 
v v Nr. 32 „ v 192. 
7 v Nr. 33 2 v 327. 
7 v Nr. 34 „ 7 395. 
Bekleidungsetats für Militär= Baerabthei— 
1 
lungen. Ausgabe neuer — — — —. 
Bekleidungsordnung, zweiter Theil. Abänderung der- 
selben. 405. 422. 
Bekleidungs= und Ausrüstungs- Nachweisung. 
Ausgabe einer neuen — — — —. 356. Aenderungen 
derselben. 398. 404. 412. 
Bekleidungsvorschrift für Offiziere u. s. w. Ab- 
aͤnderungen derselben. 1. 
Beköstigungsgeld, niedriges, für 
die Zeit vom 1. April bis 30. Juni 1898. 110, 
den Standort Naugard für die Zeit vom 1. April bis 
30 Juni 1898. 130, 
das II. Halbjahr des Aulenderjahres 1898. 205, 
k!* I. » v 1899. 434, 
den Standort Lauban für die Zeit vom 1. Oktober bis 
Ende Dezember 1898. 359. 
Bemerkungen, allgemeine, aus Anlaß der Be- 
sichtigungen der Handwaffen und deren Munition bei den 
Truppen 1897/98. Ausgabe derselben. 398. 
Bemerkungen des Inspizienten des Feld- 
artillerie- Materials, betreffend das Feld, 
geräth C/96. Ausgabe und Verkaufspreis der Vor- 
schrift — — — — —— 352. 
Benennung, anderweite, des Gannoverschen Husaren- 
Regiments Nr. 15. 343. 
Beobachten von erhöhten Punkten aus. 
der Druckschrift „Ueber das — — — — — «. 
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen 
im Jahre 1897 verabreichten Naturalien. 
Besichtigung des Feldgeräths der Feldartillerie. 
Ausgabe und Vraufspreis der Vorschrift für die 
Ausgabe 
359. 
Besichtigungen der Handwaffen und deren Mu- 
nition bei den Truppen 1897/98. Ausgabe der 
allgemeinen Vemertungen aus Anlaß der — — — — — 
Besoldungsdienstalter. Anderweite Feststellung des 
— derjenigen vor dem 1. April 1897 beförderten oder 
versetzten Beamten, welche in Folge der Gehaltsauf- 
besserung am 1. April 1897 oder beim nüächsten Auf. 
rücken nach diesem Jeitpunkte in der früheren Stelle ein 
höheres Gehalt als in der neuen Stelle zu empfangen 
gehabt haben würden. 143. 
Besoldungsvorschrift für das Preußische Heer 
im Frieden. Ausgabe urt, Vertaufdpreis einer neuen 
Bettlaken für den Kasernen- u. s. w. Haushalt. 
Aenderung der Prob= derselben. 54. 
Beurlaubtenstand. Uebungen des Ses im Rechnungs- 
jahre 1898. 103 und Beilage zu Nr. 10. Ergänzung 
der Ausführungsbestimmungen zu den Bestimmungen über 
Beförderung der Unteroffiziere des —es 52. Löhnung
	        
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