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Nr. 21.
Rekrutirung des Heeres 1898/99.
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung des Heeres für 1898/99 das Nachstehende:
I. Eutlassung der Reservisten.
1. Der späteste Entlassungstag ist der 30. September 1898. Das Nähere bestimmen die General-
kommandos, für die Fußartillerie die General- Inspektion der Fußartillerie.
2. Bei denjenigen Truppentheilen, welche an den Herbstübungen Theil nehmen, hat die Entlassung
der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften, unter Berücksichtigung der in Ziffer 1 getroffenen
Festsetzung, in der Regel am zweiten, ausnahmsweise am ersten oder dritten Tage nach Beendigung
derselben bz. nach dem Eintreffen in den Standorten stattzusinden. Abweichungen hiervon können
das Kriegsministerium und in Bezug auf einzelne Mannschaften die Generalkommandos verfügen.
3. Die am 3. Mai 1898 zum letzten Male zu halbjähriger aktiver Dienstzeit zur Einstellung
gelangenden Trainsoldaten sind am 31. Oktober 1898, die Traingemeinen sowie die Oekonomie-
Handwerker am 30. September 1898 zu entlassen.
II. Einstellung der Rekruten.
A. Normale Zahlen.
Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen:
a) bei den Bataillonen der Infanterie,
bei den Jäger- Bataillonen,
bei den fahrenden Batterien,
bei den Bataillonen der Fußartillerie,
bei den Pionier-Bataillonen,
bei den Bataillonen der Eisenbahn- Regimenter,
bei der Luftschiffer -Abtheilung,
bei den Train-Bataillonen zu zweijähriger aktiver Dienstzeit,
die Hälfte der etatsmäßigen Zahl an Obergefreiten, Gefreiten, Gemeinen und Unterlazareth-
gehülfen — jedoch nach Abzug der für Rechnung von Gefreiten., Gemeinen und Unter.
lazarethgehülfenstellen verpflegten Kapitulanten u. s. w. älterer Jahresklassen (vom 3. Dienst-
jahre ab) —,
ferner für unbesetzte Kapitulantenstellen in der Zahl der bezüglichen offenen Stellen — sowie zur
Ergänzung der Artillerie- Schießschulen und der Versuchskompagnie der Artillerie Prüfungskommission
bei jedem Feldartillerie- Regiment — und zwar zur Einstellung bei den fahrenden Batte-
rien — noch soviel Rekruten, als das Regiment Batterien (fahrende und reitende) hat,
9;
bei jedem Fußartillerie · Bataillon noch............ .. . . . . ..... ...
b) bei jedem Kavallerie--Regiment mit hohem Etat .... .. ..... . ... ... .... . . .. mindestens 160,
mit mittlerem und niedrigem Etat ................ ..... .. .... .. . ... mindestens 150)
e) bei jedem Detachement Jäger zu Pferde mindestens ein Drittel der etatsmäßigen
ZJahl an Gefreiten und Gemeinen;
d) bei jeder reitenden Batterie mit hohem Sttoaoattt . . . . . .. 35,
mit mittlerem satat::: . .. .. 32,
mit niedrigem 8satttt: . . . . . .. 25;
e) bei jedem Train-Bataillon zu einjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst 1898 die Sahl
der Trainsoldaten.
An Oekonomie-Handwerkern haben sämmtliche Truppentheile u. s. w. die Hälfte der etatsmäßigen Zahl
einzustellen.
Für den Fall, daß eine Aenderung der vorerwähnten Zahlen nothwendig erscheinen sollte, ermächtige
Ich das Kriegsministerium zu entsprechenden Anordnungen.