Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

3 Halsbinden, 
3 Tuchhosen, 
2 weißleinene Hosen, 
2 Drillichhosen, 
3 Unterhosen 31/,95, 
1 Mantel von grauem Tuch, 
dem Unteroffizier 2 Paar neue Lederhandschuhe, 
2 Paar Stiefel 
Paar lederne Schnürschuhe e 
2 Paar Sohlen mit Flecken, 
3 Hemden, neue 9X/95, 
Helm mit Zubehör NMI/95 (ohne Haarbusch, aber mit Helmüberzug M/97, die 12 Grenadier- 
Regimenter außer den Schuppenketten die Kinnriemen), 
Tornister mit Zubehör M/95, 
Leibriemen mit Säbeltasche und Schloß 91/95, 
Mantelriemen N/95, 
Brotbeutel, 
Feldflasche mit Trinkbecher aus Aluminium, 
Säbeltroddeln, 
vordere Patrontaschen NM1/95 für Gemeine, 
M/88 für Unteroffiziere, 
Fettbüchse, 
Kochgeschirt mit Zubehör aus Aluminium, 
Reisbeutel,. 
Salzbeutel, 
Kaffeebüchsen, 
Gewehr, 
Gewehrriemen, 
Mündungsdeckel. 
Schloßschlüssel, 
Schraubenzieher, 
Seitengewehr, 
Exerzirpatronen in 2 Rahmen, 
Soldbuch, 
Gesangbuch, 
Schießbuch, 
Wischstrick, 
Seltausrustung. 
2. Den Gemeinen (Gefreiten) ist ein kleiner Spaten nebst Futteral mitzugeben. 
3. Sämmtliche Stücke müssen neuester Probe, gut verpaßt und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten 
versehen sein. 
4. Der etwaige weitere Bedarf an Bekleidungs- und Ausrüstungsstücken ist auf Erfordern dem Lehr. Infanterie- 
Bataillon durch die Regimenter (nicht durch die Kompagnien) zu übersenden.“) 
5. Anfragen der Truppentheile bei dem Lehr- Infanterie-Bataillon über das Vorhandensein und die Kriegs- 
brauchbarkeit der Waffen der kommandirten Mannschaften haben nicht stattzufinden. 
6. QOuittung über die dem Lehr- Jufanterie-Bataillon überwiesenen Bekleidungs- 2c. Stücke wird nicht ertheilt. 
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V. Juweisung der Bekleidungs= und Ausrüstungs stücke. 
1. Die Unteroffiziere und Gemeinen (Gefreiten) nehmen ihre Bekleidungs und Ausrüstungsstücke mit Aus.- 
nahme von 
1 Feldmütze, 
1 Waffenrock, 
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*) Das Fußmaß der kommandirten Mannschaften ist vom Truppentheil zuruͤckzubehalten.
	        
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