Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Kriegsministerinm. 4 Berlin den 17. Februar 1898. 
Nr. 40. 
Konzerterlöse. 
Die Reinerträge aus Konzerten zum Besten des Unterstützungsfonds für deutsche Militärmusiker — Verfügung 
vom 23. Februar 1888 Nr. 488/2. 88. A. 2. Armee-Verordnungs- Blatt Seite 49 — gehören nicht zu den 
Geldern, deren Hinterlegung in den Truppenkassen nach §. 14,2 der Kassenordnung gestattet ist. 
Die Truppentheile senden die erzielten Reinerträge vielmehr alsbald der General- Militärkasse ein und 
geben der Intendantur der militärischen Institute nach Maßgabe der Verfügung vom 7. November 1896 
Nr. 497/10. 96. A. 2. zur Ertheilung einer Einnahme= Ordre Nachricht. 
  
Im Auftrage. 
No. 544/1. 98. B. 1. Frhr. von Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 21. Februar 1898. 
Nr. 41. 
Aenderung der Probe für Bettlaken für den Kasernen= u. s. w. Hanshalt. 
Far den Kasernen- und Lazarethhaushalt find künftig Bettlaken ohne Naht zu beschaffen. 
Die bezügliche Beschreibung der Stoffe und Proben unter III. 1. A und 2. B der Beilage 6 zur 
Bekleidungs= Dienstanweisung erleidet siungemäße Aenderung. 
Von der Herausgabe besonderer Proben wird abgesehen. 
No. 1119/1I. 98. M. A. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 28. Februar 1898. 
Nr. 42. 
Veränderungen der Bankreise im Bezirke des VI. Armeekorps. 
Ven dem Baukreise Breslau I wird die Garnison Schweidnitz abgezweigt und dem Bankreise Breslau II 
  
zugetheilt. 
Im Auftrage. 
No. 361/2. 98. B. 5. Frhr. v. Gemmingen. 
Kriegsministerium. Berlin den 9. Februar 1898. 
Militär-= Oekonomie- Departement. 
Nr. 43. 
Beschwerden über die Beschaffenheit der an die Truppen im Jahre 1897 verabreichten Naturalien. 
Nech den auf Grund des F. 156 des Friedens-Naturalverpflegungs. Reglements eingegangenen Mittheilungen 
der Generalkommandos sind im Jahre 1897 im Ganzen zwei Beschwerden über die Beschaffenheit der an die 
Truppen verausgabten Naturalien vorgekommen. 
Davon ist eine im Bezirk des III. Armeekorps über Fourage, welche bereits abgenommen und an die 
Einzelempfänger vertheilt war, als unzulässig zurückgewiesen, die andere im Bezirk des XIV. Armeekorps über 
Hafer von der örtlichen Untersuchungs-Kommission nicht für begründet erachtet worden. 
No. 729/1. 98. B. 2. Frhr. v. Gemmingen. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.