Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegsministerium.
32. Jahrgang. Gerlin den 20. März 1898. Nr. S.
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gewöhnliche Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 715) 1.X. 50 % für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten
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festgesetzt ist. ESinzelne Blätter können nicht verabfolgt werden.
Nr. 55.
Uniform der Bauräthe.
Aaf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Garnison · Baubeamten, welchen der Charakter als
Baurath verliehen wird, die Uniform und die Abzeichen der Intendantur- und Bauräthe anlegen.
Berlin den 17. Februar 1898.
Wilhelm.
An das Kriegsministerium. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 9. März 1898.
Vorstehende Allerböchste Kabinets-Ordre wird mit Bezug auf den Allerhöchsten Erlaß vom
27. Januar 1898 (Gesetz. Sammlung Seite 5) zur Kenntniß der Armee gebracht.
Für die Achselstücke der Baubeamten steht die Ausgabe neuer Proben bevor.
No. 347/2. 98. B. 5. v. Goßler.
Kriegsministerium. Berlin den 10. März 1898.
Nr. 56.
Verabreichung der Biwaksgebührnisse für 1898.
Mi Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs sind während der diesjährigen Herbstübungen die
Versuche mit Herabsetzung der Biwaksgebührnisse fortzusetzen, jedoch nur von den mit Zeltausrüstung versehenen
Truppen, ausschließlich der Eisenbahntruppen. Es sind zu verabreichen:
an Koch- und Wärmeooslslll-l-l-l-l-l-l-l-l= 80 Prozent
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der jetzt gültigen Sätze.
Die übrigen Truppen empfangen die vollen Gebührnisse.
Für das Lehr. Infanterie. Bataillon wird der Normalsatz an Holz in Abänderung des §. 21g des
Anhanges zur Garnisonverwaltungs. Ordnung von 10 auf 12 chm erhöht.
Ueber das Ergebniß der Versuche wird unabhängig von den Manöverberichten einer Mittheilung der
Königlichen Generalkommandos entgegengesehen.
No. 613/2. 98. B. 4. v. Goßler.