Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegsministerium. 
32. Jahrgang. Gerlin den 20. März 1898. Nr. S. 
Abonnements auf dieses Blatt nehmen nur die Postanstalten entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis beträgt für 
gewöhnliche Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 715) 1.X. 50 % für nur einseitig bedruckte, zum Einkleben in die Akten 
geeignete Exemplare (Post-Zeitungsliste Nr. 716) 1..90 ## 
Der Verkauf einzelner Nummern des Blattes erfolgt durch die Druckvorschriften-Verwaltung im Kriegsministerium. 
Für Berlin ist auch eine Verkaufsstelle Wilhelmstraße Nr. 82/85 beim Dfüörtner eingerichtet. Der Preis beträgt 20 # für 
seen Druckbogen von 8 Seiten (5 ### für jedes Blatt), falls nicht für einzelne RNummern noch eine besondere Preisermäßigung 
festgesetzt ist. ESinzelne Blätter können nicht verabfolgt werden. 
  
  
  
Nr. 55. 
Uniform der Bauräthe. 
Aaf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß die Garnison · Baubeamten, welchen der Charakter als 
Baurath verliehen wird, die Uniform und die Abzeichen der Intendantur- und Bauräthe anlegen. 
Berlin den 17. Februar 1898. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 9. März 1898. 
Vorstehende Allerböchste Kabinets-Ordre wird mit Bezug auf den Allerhöchsten Erlaß vom 
27. Januar 1898 (Gesetz. Sammlung Seite 5) zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Für die Achselstücke der Baubeamten steht die Ausgabe neuer Proben bevor. 
No. 347/2. 98. B. 5. v. Goßler. 
  
Kriegsministerium. Berlin den 10. März 1898. 
Nr. 56. 
Verabreichung der Biwaksgebührnisse für 1898. 
Mi Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs sind während der diesjährigen Herbstübungen die 
Versuche mit Herabsetzung der Biwaksgebührnisse fortzusetzen, jedoch nur von den mit Zeltausrüstung versehenen 
Truppen, ausschließlich der Eisenbahntruppen. Es sind zu verabreichen: 
an Koch- und Wärmeooslslll-l-l-l-l-l-l-l-l= 80 Prozent 
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der jetzt gültigen Sätze. 
Die übrigen Truppen empfangen die vollen Gebührnisse. 
Für das Lehr. Infanterie. Bataillon wird der Normalsatz an Holz in Abänderung des §. 21g des 
Anhanges zur Garnisonverwaltungs. Ordnung von 10 auf 12 chm erhöht. 
Ueber das Ergebniß der Versuche wird unabhängig von den Manöverberichten einer Mittheilung der 
Königlichen Generalkommandos entgegengesehen. 
No. 613/2. 98. B. 4. v. Goßler. 
 
	        
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