Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zweiunddreißigster Jahrgang (32)

2. Die Waffe wird am Unterschnallkoppel getragen; der Stabstrompeter Meines Regiments der 
Gardes du Corp behält jedoch zu seiner Galauniform das Ueberschnallkoppel. 
3. Bekleidungsstücke aus feinerem Tuch und Hosen, welche einen etwas engeren Schnitt haben als 
diejenigen für Mannschaften, dürfen auch im Dienst getragen werden. 
Das Kriegsministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin den 22. März 1898. 
Wilhelm. 
An das Kriegsministerium. v. Goßler. 
Kriegsministerium. Berlin den 22. März 1898. 
Die vorstehende Allerböchste Kabinets -Ordre wird zur Kenntniß der Armee gebracht mit Folgendem: 
1. Die neuen Achselstücke für den Armee-Musikinspizienten bestehen aus einem Geflecht von kar- 
moisinrother und goldener vierkantiger Drahtschnur mit gesteifter karmoifinrother Tuchunterlage; 
ganze Breite 5,5 cm. Die bisherigen Abzeichen auf den Achselstücken bleiben unverändert. 
2. Die Schulterstücke für Stabshoboisten, Stabshornisten und Stabstrompeter sind aus wollener Kant. 
schnur hergestellt und mit gesteifter Tuchunterlage versehen, welch letztere außer für Stabstrompeter 
der Husaren an beiden Seiten vorstoßartig hervortritt. 
Für Mufikdirigenten ist die mittlere Schnur des Geflechts und für Mufikdirektoren außerdem 
die Randborte je nach der Tressenfarbe golden oder silbern. 
Breite des Schulterstücks einschließlich Tuchvorstöße: 4,2 cm. 
Die Farbe richtet sich: 
bei den Fußtruppen, Dragonern und der Feldartillerie nach den Schulterklappen des 
Waffenrocks, 
bei den Kürassieren nach den Kragenpatten, 
bei den Husaren nach dem Schnurbesatz, 
bei den Ulanen nach den Epaulettfeldern. 
Die Regiments- u. s. w. Nummern (Namenszüge) sind aus Metall hergestellt. 
Die Schulterstücke werden in der Armlochnaht — unter den Schwalbennestern — und oben 
derart festgenäht, daß die Mitte der Schulterknöpfe 2,5 cm von der Kragennaht sitzt. Die Schulter- 
knöpfe find allgemein ohne Nummer. 
Die Stabstrompeter der Ulanen behalten die Epauletthalter. 
3. Die Leibbinde für Stabshoboisten u. s. w. besteht auf der Außenseite aus Abzeichentuch, auf der 
Innenseite aus Tuch von der Farbe des Waffenrock u. s. w. Grundtuchs. Als Besatz gelangt die 
Abzeichentresse für Feldwebel u. s. w. (Bekl.-O. II §. 140 B. 1) zur Anwendung; das Abzeichentuch 
bleibt zwischen den beiden Tressen mit 16 mm, sowie oben und unten (vorstoßartig) mit je 1 mm 
sichtbar. 
Auf dem Futter links ist ein Schnallriemen festgenäht. 
Das Schloß ist vergoldet oder verfilbert nach der Tressenfarbe; sein Hakentheil ist am rechten 
Ende der Leibbinde festgenäht, seine Schließöse über dem linken Ende verschiebbar. Auf dem Schloß 
ruht eine Lyra über gekreuzten Schwertern, umgeben von einem geprägten Lorbeerkranz. Zwei 
Schieber, nach außen von der Tresse des sonstigen Besatzes, nach innen von Tuch, find über der 
Leibbinde beweglich. 
Ganze Breite: 5 cm; Durchmesser des Schildes am Schloß: 4,7 cm. 
Sitz entsprechend dem Leibriemen für Feldwebel, für Stabstrompeter der Ulanen entsprechend 
der bisherigen Leibbinde. Die Schieber werden an das Schloß herangeschoben. 
4. Proben zu den Schulterstücken und zur Leibbinde gehen den Generalkommandos zu; Lieferanten 
können selbstbeschaffte Muster bei den Bekleidungsämtern prüfen und befiegeln lassen. 
5. Der Leibriemen des Unterschnallkoppels entspricht bei weißem Lederzeug der Probe für Ulanen, 
bei schwarzem derjenigen für Husaren.
	        
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