Kriegsministerium. Berlin den 24. Januar 1905.,
K# 284/1. 05. A. 2.
Nr. 22.
Verstärkung des Lehr-Infanterie-Bataillons während der Sommermonate.
E sind zu kommandieren:
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*62 8 85
I. Armeekoss . . ... 72 unter letzteren .
J I........................... 1 6 2 » ..». 1
III. -........................... 1 6 2 ...
IV. -........................... 1 6 2 »
V. -.......................... 1 6 2
VV. 6 2
VII. v........................... . 6 2
VIII. -........................... 1 6 2 * 1
IX. .................·........... USE-ex IN .
X. v........................-» ls6i2 » 1
XI. p................·........» I 6 2 " g .
XII. (1. Königlich Söchsisches) Armeekorost 1 10 2
XIX. (2. v rx v l I
XlllJKöniglichWürttembergischeö)Armeekorps.... . 6 2 # .
XIV. Armeekorss . . . . .. 1 72 s- I *
XV. -........................... . 72 . -.
XVI. »........................... . 72 O„ 1
XVII. -........................... 1 8 2 .
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Summe 119 36 unter letzteren 1 — 1 1 2 2
— 3 ! «
155
Die Kommandierungen erfolgen nach den nachstehenden Bestimmungen.
Die Mannschaften des Jahrganges 1904 sind bis nach den Herbstübungen 1906 zu kommandieren.
v. Einem.
Bestimmungen
für die Kommandoe zur Derstärkung des Lehr-Infanterie-Bataillone.
I. Auswahl.
l. Die Unteroffiziere und Gemeinen müssen sich tadellos geführt haben und dürfen Vorstrafen weder
als Soldat noch vor ihrem Diensteintritt erlitten haben; sie müssen gut ausgebildet, kräftig und gesund
sein, sowie eine Größe von nicht unter 1645 und nicht über 1835 mm haben.
2. Bei Auswahl der Kommandierten ist darauf Bedacht zu nehmen, daß sie voraussichtlich während der
Dauer des Kommandos nicht zur Entlassung kommen. «-