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Tagegelder (Fortsetzung).
zu Kontrollversammlungen 70. 39, 79. 123, 84.
68, bei Reisen ins Ausland 81. 134, Abzug bei
Benutzung von Barackenquartieren auf den Ar-
tillerieschießplätzen 80. 149, bei Entbindung
von der Begleitung gleichzeitig kommandierter
Mannschaften 76. 174, 79. 101, 103, 80. 48,
Dauer des — Bezuges bz. auch bei einem aber-
maligen Verlassen des neuen Stationsortes 76.
174, bei Dienstgängen nach Garnisonanstalten, im
Kantonnement oder im Lager 80. 146, bei Flur-
abschätzungen 77. 149, 78. 181, 81. 67, 69, für
die bei den Garnisonbataillonen freiwillig ein-
getretenen inaktiven Offiziere 71. 21, für Offi--
ziere der Linie bei Abhaltung von Kontrollver-
sammlungen 70. 39, für die nach dem Kriegs-
schauplatz entsendeten immobilen Offiziere 70. 182,
für Ofsiziere, welche ausmarschierten Truppen-
teilen einzeln nachr.i en 79. 202, bei Kommandos
mit Mannschaften 74. 220, 76. 136, 220, 79.
101, 192, 202, 80. 18, 82. 211, bei den Ka-
vallerieübungsreisen 79. 37, der während der
Ferien der Kriegsakademie zu Truppenteilen
kommandierten Ofsiziere 77. 24, 70, 79. 234,
83. 14, für Rechnungsleger ehemaliger ostasiati-
scher Truppenteile 01. 403, s. auch Reisegebührnisse,
bei der Übungsreise der Offiziere des III. Cötus
der Kriegsakademie 84. 180, für die während der
Unterrichtspausen zu Truppenteilen kommandier-
ten Offiziere der Kriegsschulen 78. 121, 205,
beim Kommando zu Truppenteilen, die auf dem
Marsche oder im Kantonnement sich befinden nach
der Rückkehr des Truppenteils in die Garnison
u#sw. 76. 174, 80. 208, für Landwehrbezirks-
kommandeure, welche nur den Charakter als Major
haben oder Hauptleute bz. Rittmeister sind 80.
73, für die zum Lehrinfanteriebataillon komman-
dierten Offiziere 74. 220, 77. 32, Beilage, 78.
65, für Stabsosfsiziere als Pferdevormusterungs-
kommissar 01. 71, beim Kommando zu Prüfungen
74. 132, bei Pulvertransporten 78. 122, 81.
70, bei Rekruten= usw. Transporten 79. 192,
bei Remontekommandos 80. 48, beim Kommando
zur Dienstleistung bei einer anderen Wafsfse zur
Ausbildung, sowie zu den Unterrichtsanstalten 74.
132, für Offiziere als Stellvertreter beurlaubter
Offiziere 75. 150, bei Heranziehung von Offi-
zieren detachierter Abteilungen zu Turnkursen 76.
219, beim Kommando zur Militärturnanstalt 81.
159, Zahlung bei Dienstreisen bz. für die ersten
28 Tage des Aufenthalts am Bestimmungsorte
75. 165, Aufhebung der Verpflichtung der Kaval-
lerieoffiziere bei Versetzungen innerhalb des Regi-
mentsverbandes 221½ Kilometer ohne Vergütigung
von Reisfekosten zurückzulegen 78. 185, für dienst-
Tagegelder (Fortsetzung).
lich oder krank im Marschauartier usw. zurück-
bleibende Offiziere 06. 309,
— s. Bestimmungen über das Kommando zur
Militärschießschule,
für Portepeefähnriche bei Ablegung des
Offizierexramens 76. 189, 81. 52, für charakteri-
sierte bei Dienstreisen 75. 271, 76. 192,
für Portepeeunteroffiziere, welche ausmarschier-
ten Truppenteilen einzeln nachreisen, bei Kom-
mandos mit Mannschaften 79. 202, 82. 211,
für Rechnungsleger ehemaliger ostasiatischer
Truppenteile 01. 403,
für Roßärzte, 92. 77, für die zur Ab-
legung bz. des Vorbereitungsexamens berufenen
Stabsroßärzte 72. 317, der Korps= und Ober-
roßärzte 79. 151, bei Kommandos in andere
Garnisonen 79. 151, 80. 251, ermäßigtes 92.
77, für Sachverständige nach dem Natural-
leistungsgesetz O4. 277,
für Unteroffiziere und Mannschaften
vom Feldwebel abwärts bei Dienstreisen auf die
ersten 28 Tage am Reiseziel 76. 80, bei Ver-
setzungen und Kommandos 73. 231, 75. 271,
76. 80, 81, 192, 78. 208, 79. 171, bei Ein-
berufungen zur Anstellung als Beamte 77. 201,
78. 133, beim Kommando zur Ausfsicht in die
Kurorte 79. 172, beim Kommando zur Besorgung
der schristlichen Arbeiten bei den Generalstabs-
übungsreisen 79. 171, 173, dürfen beim Bezug
von Tagegeldern Naturalquartier nicht benutzen
79. 172, Ausnahme bei den Generalstabsübungs-
reisen 79. 173, wenn sie an Stelle von Offi-
zieren zur Führung von Pulvertransporten kom-
mandiert werden 68. 78, 75. 237, 79. 172,
bei Heranziehung von detachierten Abteilungen zu
Turnkursen 76. 219, bei Versetzungen mit Familie
79. 172, für Brigadeschreiber beim Oberersatz-
und Superrevisionsgeschäft 75. 105, 79. 171,
für Kommissionsschreiber bei den Remonteankaufs-
kommissionen 75. 105, 79. 171, für Reserve-
zahlmeisteraspiranten für die Reise zur Ablegung
der Prüfung und zurück 79. 172, Bezirksfeld-
webel, Zahlmeisteraspiranten bei den Kontrollver-
sammlungen, Revisionen, 69. 167, 77. 164, 78.
130, 79. 233, für Zahlmeisteraspiranten 79. 171,
80. 103, für Zeugsergeanten 72. 38,
— (. auch Reisekosten usw.
Tagegeldersätze. 71. 326, 73. 207, 75. 144, 271,
81. 67 ff., 90. 34, 92. 77, richten sich nach dem
Range oder der Dienststelle, Charaktererhöhungen
bleiben ohne Einfluß 81. 70, Gewährung nach
dem Amte, nicht nach verliehenem Charakter oder
Titel 70. 128, Erhöhung bei außergewöhnlichem
Kostenaufwand 81. 70.