Full text: Alphabetisches Inhaltsverzeichnis zu den vierzig Jahrgängen des Armee-Verordnungs-Blattes 1867 bis 1906.

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Tagegelder (Fortsetzung). 
zu Kontrollversammlungen 70. 39, 79. 123, 84. 
68, bei Reisen ins Ausland 81. 134, Abzug bei 
Benutzung von Barackenquartieren auf den Ar- 
tillerieschießplätzen 80. 149, bei Entbindung 
von der Begleitung gleichzeitig kommandierter 
Mannschaften 76. 174, 79. 101, 103, 80. 48, 
Dauer des — Bezuges bz. auch bei einem aber- 
maligen Verlassen des neuen Stationsortes 76. 
174, bei Dienstgängen nach Garnisonanstalten, im 
Kantonnement oder im Lager 80. 146, bei Flur- 
abschätzungen 77. 149, 78. 181, 81. 67, 69, für 
die bei den Garnisonbataillonen freiwillig ein- 
getretenen inaktiven Offiziere 71. 21, für Offi-- 
ziere der Linie bei Abhaltung von Kontrollver- 
sammlungen 70. 39, für die nach dem Kriegs- 
schauplatz entsendeten immobilen Offiziere 70. 182, 
für Ofsiziere, welche ausmarschierten Truppen- 
teilen einzeln nachr.i en 79. 202, bei Kommandos 
mit Mannschaften 74. 220, 76. 136, 220, 79. 
101, 192, 202, 80. 18, 82. 211, bei den Ka- 
vallerieübungsreisen 79. 37, der während der 
Ferien der Kriegsakademie zu Truppenteilen 
kommandierten Ofsiziere 77. 24, 70, 79. 234, 
83. 14, für Rechnungsleger ehemaliger ostasiati- 
scher Truppenteile 01. 403, s. auch Reisegebührnisse, 
bei der Übungsreise der Offiziere des III. Cötus 
der Kriegsakademie 84. 180, für die während der 
Unterrichtspausen zu Truppenteilen kommandier- 
ten Offiziere der Kriegsschulen 78. 121, 205, 
beim Kommando zu Truppenteilen, die auf dem 
Marsche oder im Kantonnement sich befinden nach 
der Rückkehr des Truppenteils in die Garnison 
u#sw. 76. 174, 80. 208, für Landwehrbezirks- 
kommandeure, welche nur den Charakter als Major 
haben oder Hauptleute bz. Rittmeister sind 80. 
73, für die zum Lehrinfanteriebataillon komman- 
dierten Offiziere 74. 220, 77. 32, Beilage, 78. 
65, für Stabsosfsiziere als Pferdevormusterungs- 
kommissar 01. 71, beim Kommando zu Prüfungen 
74. 132, bei Pulvertransporten 78. 122, 81. 
70, bei Rekruten= usw. Transporten 79. 192, 
bei Remontekommandos 80. 48, beim Kommando 
zur Dienstleistung bei einer anderen Wafsfse zur 
Ausbildung, sowie zu den Unterrichtsanstalten 74. 
132, für Offiziere als Stellvertreter beurlaubter 
Offiziere 75. 150, bei Heranziehung von Offi- 
zieren detachierter Abteilungen zu Turnkursen 76. 
219, beim Kommando zur Militärturnanstalt 81. 
159, Zahlung bei Dienstreisen bz. für die ersten 
28 Tage des Aufenthalts am Bestimmungsorte 
75. 165, Aufhebung der Verpflichtung der Kaval- 
lerieoffiziere bei Versetzungen innerhalb des Regi- 
mentsverbandes 221½ Kilometer ohne Vergütigung 
von Reisfekosten zurückzulegen 78. 185, für dienst- 
Tagegelder (Fortsetzung). 
lich oder krank im Marschauartier usw. zurück- 
bleibende Offiziere 06. 309, 
— s. Bestimmungen über das Kommando zur 
Militärschießschule, 
für Portepeefähnriche bei Ablegung des 
Offizierexramens 76. 189, 81. 52, für charakteri- 
sierte bei Dienstreisen 75. 271, 76. 192, 
für Portepeeunteroffiziere, welche ausmarschier- 
ten Truppenteilen einzeln nachreisen, bei Kom- 
mandos mit Mannschaften 79. 202, 82. 211, 
für Rechnungsleger ehemaliger ostasiatischer 
Truppenteile 01. 403, 
für Roßärzte, 92. 77, für die zur Ab- 
legung bz. des Vorbereitungsexamens berufenen 
Stabsroßärzte 72. 317, der Korps= und Ober- 
roßärzte 79. 151, bei Kommandos in andere 
Garnisonen 79. 151, 80. 251, ermäßigtes 92. 
77, für Sachverständige nach dem Natural- 
leistungsgesetz O4. 277, 
für Unteroffiziere und Mannschaften 
vom Feldwebel abwärts bei Dienstreisen auf die 
ersten 28 Tage am Reiseziel 76. 80, bei Ver- 
setzungen und Kommandos 73. 231, 75. 271, 
76. 80, 81, 192, 78. 208, 79. 171, bei Ein- 
berufungen zur Anstellung als Beamte 77. 201, 
78. 133, beim Kommando zur Ausfsicht in die 
Kurorte 79. 172, beim Kommando zur Besorgung 
der schristlichen Arbeiten bei den Generalstabs- 
übungsreisen 79. 171, 173, dürfen beim Bezug 
von Tagegeldern Naturalquartier nicht benutzen 
79. 172, Ausnahme bei den Generalstabsübungs- 
reisen 79. 173, wenn sie an Stelle von Offi- 
zieren zur Führung von Pulvertransporten kom- 
mandiert werden 68. 78, 75. 237, 79. 172, 
bei Heranziehung von detachierten Abteilungen zu 
Turnkursen 76. 219, bei Versetzungen mit Familie 
79. 172, für Brigadeschreiber beim Oberersatz- 
und Superrevisionsgeschäft 75. 105, 79. 171, 
für Kommissionsschreiber bei den Remonteankaufs- 
kommissionen 75. 105, 79. 171, für Reserve- 
zahlmeisteraspiranten für die Reise zur Ablegung 
der Prüfung und zurück 79. 172, Bezirksfeld- 
webel, Zahlmeisteraspiranten bei den Kontrollver- 
sammlungen, Revisionen, 69. 167, 77. 164, 78. 
130, 79. 233, für Zahlmeisteraspiranten 79. 171, 
80. 103, für Zeugsergeanten 72. 38, 
— (. auch Reisekosten usw. 
Tagegeldersätze. 71. 326, 73. 207, 75. 144, 271, 
81. 67 ff., 90. 34, 92. 77, richten sich nach dem 
Range oder der Dienststelle, Charaktererhöhungen 
bleiben ohne Einfluß 81. 70, Gewährung nach 
dem Amte, nicht nach verliehenem Charakter oder 
Titel 70. 128, Erhöhung bei außergewöhnlichem 
Kostenaufwand 81. 70.
	        
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