378
Nbungen (Fortsetzung).
eldes an Reservisten und Wehrleute durch die
rtsbehörden 69. 178, 76. 186,
Zuzählung von Offizieren zu den übenden Trup-
pen 06. 344, Teilnahme höherer Offiziere der
Fußartillerie 00. 456,
Gebührnisse der Pferdevormusterungskommissare
bei — 04. 298, Gestellung von Gespannen zu
Pionierübung Cüstrin 04. 29, 199,
Reisegebührnisse bei — 00. 416, Reisegeld für
Mannschaften des Beurlaubtenstandes 68. 205,
70. 103, ist besonders zu liquidieren 75. 300,
Reisegebührnisse der bei — innerhalb des Kan-
tonnementsbezirks versetzter oder abkommandierter
Offiziere usw. 76. 80, Reisegebührnisse der Offi-
ziere des Beurlaubtenstandes 76. 220, 78. 2,
80. 151, desgl. bei Entlassung auf eigenen Antrag
oder auf Reklamation der Zivilbehörden vor Ab-
leistung 79. 152, Abzeichen der Schiedsrichter
01. 329, schiffahrttreibende Mannschaften sollen im
Sommer nicht eingezogen werden 75. 59, Ser-
visgewährung bei Truppendislokationen im An-
schluß an — 78. 60, Servisanspruch der Selbst-
mieter, welche vom Kommando zu ihrem, zu
Übungen ausgerückten Truppenteil zurückkehren 86.
160, desgl. bz. Quartier für Offiziere des Be-
urlaubtenstandes 89. 216, Servisentschädigung für
Telegraphenstationen 08. 17, Servis für Unter-
apotheker des Beurlaubtenstandes 03. 69, keine —
an Sonn= und Festtagen 06. 39, Streustroh für
die in fiskalischen Ställen untergebrachten Pferde
80. 213, Vergütung für selbstbeschaffte Trans-
portmittel bz. Berittenmachung für Arzte 94.
108, Administrationszuschlag zum Verpflegungs-
zuschuß bei — in geringerer Stärke als der einer
Brigade 86. 45, Genehmigung zur Verab-
reichung der großen Viktualienportion bei — in
geringerer Stärke als der einer Brigade 86. 44,
Vorspann zur Anfuhr der Verpflegungs= und Bi-
waksbedürfnisse 78. 173, Verpflegung am letz-
ten Manövertage 04. 305, Wohnungsgeldzuschuß
bei Truppendislokationen im Anschluß an — 79.
— der Arbeikssoldaten des Beurlaubten-
standes 81. 16, siehe die Bestimmungen über die
lbungen des Beurlaubtenstandes, Bekleidungsent-
schädigung für die im Etatsjahre 1881 /82 heran-
gezogenen 81. 240, Kommandierung von Auf-
sichtspersonal 81. 19,
Angriffs übungen, besondere Fonds 92. 78,
— (. auch diesl.,
Armierungs-- —, Teilnahme der Artillerie=
depotinspekteure 81. 267, Anderung der Vor-
schrift betreffend die Uberweisung der Bedürfnisse
80. 115, 81. 140, tritt außer Kraft 01. 379,
nbungen (Fortsetzung).
Befestigungs-, Belagerungs= — s. größere Trup-
pen-,
— des Beurlaubtenstandes (Gesetz vom
15. 2. 75) 75. 58, zur Ausbildung mit dem Ge-
wehr, Büchse M/71 73. 269,
— 74. 254, 76. 37, 77. 13, 218, 78. 53,
79. 39, 80. 41. 81. 15, 82. 26, 83. 28,
S84. 41, 85. 47, 86. 31, 87. 23, 58, 88. 34,
89. 36, 90. 42, 91. 40, 92. 80, 93. 54,
94. 63, 307, 95. 12, 96. 18, 97. 72, 298. 103,
99. 35, 518, 01. 24, 02. 44, 120, 134, 03.
29, 04. 32, 05. 35, 06. 53, 146, mit den be-
sonderen Beilagen, allgemeine Bestimmungen 88.
34 und Beilage, der Mannschaften des Beur-
laubtenstandes des Eisenbahnbataillons 73. 31,
desgl. der Garde 68. 244, Beihilfen aus dem
Offizierunterstützungssonds beim Kommando zu
— der Gardelandwehr 79. 150, Anträge der
Offiziere des Beurlaubtenstandes aus Befreiung
sind so zeitig zu stellen, daß die Entscheidung
vor Antritt der Reise erfolgen kann 79. 152, Be-
rittenmachung einberufener Reserve= und Land-
wehrofsiziere 0####. 137, Einberufungen der Offi-
ziere nach dem betreffenden Übungsort 77. 220,
— der Offiziere und Offizieraspiranten zur Dar-
legung der Qualifikation zur Weiterbeförderung
73. 95, desgl. der Oberleutnants, Ration, Ein-
kleidungsgeld 06. 136, Entlassung der einbe-
rusenen Offiziere und Mannschaften 80. 75, 85.
161, Rücksichtnahme auf die Ernteverhältnisse 05.
154, Kommandozulage für Offiziere 91. 166, von
Offizieren der Kavallerie, die zur Abgabe an die
Feldartillerie bestimmt sind 88. Beilage zu Nr. 8
S. 22, 35, Gebührnisse einberufsener oberer Mili-
tärbeamten 93. 79, Marschgebührnisse der Offi-
zieraspiranten, wenn sie außerhalb ihres Korps-
bezirks zugelassen oder herangezogen werden 79.
204, Bekleidungsentschädigung der zu besonderen
Bataillonen zusammengezogenen Mannschaften des
Beurlaubtenstandes 82. 22, Hufbeschlag= und
Pferdearzneigelder für die Trainbataillone zur Ab-
haltung von — des Beurlaubtenstandes 82. 202,
Verpflegung der Pferde einberufener Offiziere 04.
265, Verrechnung der Kosten für die — für 1875
75. 96, Zahlung des Marschgeldes für die ein-
berufenen Mannschaften 69. 178, 76. 186, An-
gaben in den Ranglisten über abgeleistete — der
Ofsiziere 85. 201, Hauptleute und Stabsoffiziere
der Linie dürfen als Führer von UÜbungsbataillonen
des Beurlaubtenstandes zwei leichte Rationen emp-
fangen 79. 231, Reinigungskosten für die in Ge-
brauch gewesenen leinenen Effekten bei den Be-
zirkskommandos 78. 65, Reisegeld für einbe-
rufene Mannschaften 68. 205, 70. 103, dieses