Unterpersonal der freiwilligen Krankenpflege, Be-
soldung auf dem Kriegsschauplatz 02. 361.
— (. auch Feuerwerks-, Zeug-
Unterricht, Anleitung für Fahnenschmiede 02. 45,
Bestreitung der Kosten für den Sing= und
Schwimm= — 75. 93, 92. 77, Leitfaden zum theo-
retischen — der Lazarettgehilfen kann auch den
Krankenwärtern verabfolgt werden 76. 138, Nach-
trag zur Instruktion für die Militärärzte zum
— der Krankenträger 84. 30,
in den Regimentsschulen der Feld= und Fuß-
artillerie, die Vorschrift tritt außer Kraft 89.
185,
— Kapitulanten 89. 184, 99. 357, bei der
Feldartillerie 99. 357.
Unterrichtsanstalten, Tagegelder für Offiziere bei
Kommandos zu ihrer Ausbildung 74. 132, Ra-
tionen gegen Bezahlung für Offiziere, die außer-
halb ihres Korpsbezirks zu — kommandiert sind
76. 144, Umzugskosten beim Kommando zu den
Militär= — 75. 172, 79. 14,
— s. auch die einzelnen —
Unterrichtsbuch für freiwillige Krankenpfleger tritt
außer Kraft 05. 30, für Lazarettgehilsen 86. 237,
für Sanitätsmannschaften 02. 330.
Unterrichtsdirigent der Militärturnanstalt, Ur-
laubsbefugnisse 74. 215. **-1*
Unterrichtsfonds, des Ingenieur= und Pionier-
korps 93. 241.
Unterrichtsgelder der Fußartillerie, Regelung 02.
85, für Maschinengewehrabteilungen 02. 88, für
Neuformationen s. dieselben, für Unteroffiziere und
Soldaten 75. 5.
Unterrichtskurse, Beginn und Ende beim Militär-
reitinstitut 69. 126, 84. 140,
auf den Kriegsschulen, s. daselbst,
in den Gewehr fabriken, Ausbildung im
Waffeninstandsetzungsgeschäft, Kommandierung von
Oftisieren 96. 238, 97. 163, 98. 104, 99. 182,
unterrchtsletter der Kadettenanstalten, Dienstbe-
züge 00. 212.
Unterrichtspansen, Kommando der zur Artillerie-
und Ingenieurschule kommandierten Pionieroffi-
ziere 01. 73, 75, Ubungen der zur Kriegsaka-
demie kommandierten Offiziere 03. 42
Unterroßärzte erhalten kein Kapitulationshandgeld
98. 240, Übungsgeld für — des Beurlaubten-
standes 90. 37, s. auch Roßärzte.
Unterscheidung der gleichlautenden Stunden beider
Tageshälften im schriftlichen Verkehr 94. 256.
Unterscheidungszeichen, Annahme beim Übertritt
in den Verband eines anderen Armeekorps 99. 69.
Unterschnallkoppel, für die Husfaren und Ulanen,
391
Unterschnallkoppel (Fortsetzung).
neue Probe 90. 142, für Offiziere, Tragevorrich--
tung 902. 53, für Zahlmeisteraspiranten 98. 356.
Unterschrift, Charaktererhöhungen sind bei der —
zu Reisekosten usw. Liquidationen zum Ausdruck
zu bringen 79. 199, Verantwortlichkeit für die
Richtigkeit der Liquidation übernimmt der Liqui-
dant durch seine — 79. 199,
— und Siegel der Militärgerichte 00. 2.
Unterstellung, der Feldartillerie unter die General-
kommandos 89. 66, 106, einzelner Landwehr-
bezirke unter Feldartillerie= und Kavalleriebrigaden
91. 232, 93. 76, 80, 327, 94. 104, 254, 95.
40, 96. 57, 97. 1, 00. 183, 193, 466, 467,
01. 69, 84, 85, 04. 152,
der Trainbataillone unter die Generalkomman-
dos bz. Feldartilleriebrigaden 90. 32, 118.
Unterstempelung, der Urlaubspässe 88. 29, 04.
10, der Entlassungs= und Überweisungspapiere der
Wapmschaiten der ostasiatischen Expedition 01.
Unterstützung, Neuregelung der Fonds für Beamte
99. 125, Gewährung beim ersten Eintritt in den
Grenzaufsichtsdienst 74. 193, Überweisung einer
einem Militärbeamten anonym zugesandten Geld-
summe an einen Fonds bedürftiger Invaliden 73.
278, von Familien zum Dienst eingezogener
Mannschaften (G. v. 28. 2. 88) 88. 97, zu den
Friedensübungen einberufener Mannschaften 92.
137, 98. 425, 99. 94, 03. 44, Anmeldung des
Anspruchs 08. 44., Muster 98. 427, 431, bei
Krankenhausbehandlung von Familienangehörigen
wegen ansteckender Krankheiten 95. 86, für er-
krankte gegen Bezahlung beschäftigte Personen 02.
55, Allerhöchster Gnadenerlaß wegen Gewährung
an präkludierte Invaliden 84. 139, 86. 130,
148, für Invaliden aus dem Kriege 1870/71 und
deren Hinterbliebene (G. v. 14. 1. 94) 94. 45,
desgl. für nicht anerkannte Invaliden 95. 139,
Gewährung an Offiziere und Beamte, sowie deren
Hinterbliebene der ehemaligen Schleswig-Holsteini-
schen Armee 68. 3, Geldgeschenk zugunsten An-
gehöriger der ostasiatischen Expedition 00. 497,
für Angehörige, Familien und Hinterbliebene der
ostasiatischen Expedition 01. 6, 111, 191, 360,
Gesetz betreffend die — der bedürftigen Familien
zum Dienst einberufener Mannschaften der Ersatz-
reserve (8. 4. 68) 68. 106, für Hinterbliebene
der zu immobilen Truppenteilen eingezogen ge-
wesenen Unteroffiziere und Mannschaften des Be-
urlaubtenstandes 72. 258, Bescheinigung der
namentlichen Verzeichnisse der aus Militärfonds
zu unterstützenden Familien während des Kriegs-
zustandes 71. 267, Benachrichtigung der Liefe-
rungsverbände von Erkrankungen einberufener