Sachregister.
R.
Rechnungshof für das Deutsche Reich,
Vertheilung der Kosten für denselben
413, seine Schaffung 416; seine Zu-
sammensetzung, Anstellung der Mit-
glieder, Geschäftsgang 417, 697,
Pflichten und Befugnisse 417—431,
697.
Rechnungswesen, Ausschuß des
Bundesrathes für dasselbe 98.
Rechte, politische, öffentliche 46; reichs-
bürgerliche 47.
Rechtsweg, Zulässigkeit defselben für
vermögensrechtliche Ansprüche der Be-
amten aus ihrem Dienstverhältniß 579.
Regalien 1, 2.
Regent von Preußen, ihm gebührt
nicht der Titel „Deutscher Kaiser",
Stellvertretung des Kaisers 86, seine
staatsrechtliche Stellung 86, 87.
Reich (früheres) s. Rbmisches Reich
deutscher Nation.
Reich (Deutsches Reich), heutiges: dessen
Errichtung 32; es ist Rechtsnachfolger
des Norddeutschen Bundes 36; seine
rechtliche Natur 38 ff., 41 ff., 115;
Verhältniß zu den Einzelstaaten 43;
Gebiet desselben 68 ff., 351; Erwerb
und Abtretung von Gebiet 70, 71, 73;
Organisation des Reiches 76 ff., Gesetz-
gebung desselben 156 ff.; Verwaltung
des Innern 208 ff.; Verkehrswesen
281 ff.; Finanzwesen 318 ff.; Reichs-
kriegswesen 446 ff.; Reichsbeamte und
Reichsbehörden 6833 ff.; auswärtige
Verwaltung 703 ff.; Besitzungen des
Reiches 744 ff.
Reichsadel kann nicht verliehen
werden 838.
Reichsamt des Innern (Reichs-
kanzleramt), dessen staatsrechtliche
Grundlage 690; seine Abtheilungen
und Ressortverhältnisse 6490—694.
Reichsämter, deren Errichtung 638,
Arten 698 ff.; s. auch Reichsbeamte.
Reichsangehörige, deren Rechte und
Pflichten 50 ff., 212; s. auch Reichs-
angehörigkeit.
Reichsangehörigkeit (Bundes-
angehörigkeit), Begriff 46 ff.; Ver-
hältniß zur Staatsangehörigkeit 48,
49; Erwerb derselben 53—60; Ver-
lust 60—68.
Reichsbank, deren rechtliche Natur
262, 264, 698; die ihr gestatteten
Geschäfte 264, 265; Recht derselben
783
zur Notenausgabe 266, Voraus-
setzungen dabei 266; Grundkapital
derselben, Vertheilung des Rein-
gewinns 266, 267; Rechte der An-
theilseigner und deren Vertretung 267;
Aufsicht und Leitung der R. 269;
rechtliche Stellung der Beamten der
R. 269, 270, 675.
Reichsbankbeamte 269, 270, 675.
Reichsbeamte, deren Ernennung 83,
192, 637, 639; Titel, Rang, Uni-
form 83; stillschweigende Naturali-=
sation derselben 58, 59; sie bedürfen
nicht des Urlaubs zum Eintritt in
den Reichstag 138, 139; ihr An-
spruch auf Gehalt beruht auf der
Anstellung, nicht auf dem Etatsgesetz
406, 407, 639;: Begriff der Beamten
633 ff., deren Arten (mittelbare und
unmittelbare) 637; Rechtsverhältnisse
der Reichsbeamten 639 ff.; Reichs-
beamtengesetz und dessen Anwendung
639, 640 ff.; Rechtscharakter des
Beamtenverhältnisses 640, sein Beginn
641; Pflichten der Beamten 643 ff.;
Urlaub 644; Uebernahme von Neben-
ämtern 646, 647; Haftung der Reichs-
beamten und Haftung des Reiches für
Reichsbeamte 647—649; Versetzung
Reichsbeamter in ein anderes Amt und
Versetzung in den Ruhestand 649 bis
652; Wartegeld 651, 652; Dienst-
vergehen und deren Bestrafung (Disci-
plinarverfahren und -Strafen) 652 ff.;
Disciplinarbehörden 657; vorläufige
Dienstenthebung (Suspension), deren
Eintritt und Wirkung 659, 660;
Defectenverfahren 660—662; Ver-
mögensansprüche der Reichsbeamten
662 ff.; rechtliche Natur des Dienst-
einkommens 662, 663; Gnadenquartal
664; Reise= und Umzugskosten 665,
666; Wohnungsgeldzuschuß 667; Pen-
sionirung der Beamten 667, 668;
Höhe der Pensionen 669 ff.; Ver-
sorgung von Wittwen und Waisen
der Reichsbeamten 672; Rechtsver-
folgung der Ansprüche auf Pension
und Wittwengeld 674.
Reichsbeamtengesetz 639 ff.
Reichsbehörden, deren Begriff 636;
Uebersicht derselben und deren Arten
687—689.
Reichsbevollmächtigte für Zölle
und Steuern 396, 397, 696.
Reichsbürgerrecht s. Reichsangehörig-
keit.