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Reichsdeputationshauptschlußt.
Reichsdrucker ei 439.
Reichseisenbahnamt, dessen
Schaffung 168, dessen Befugnisse 306,
314, 697; verstärktes R. 306, 314;
Bayern trägt zu dessen Kosten nur
zum Theil bei 418.
Reichseisenbahnen in Elfaß-
Lothringen und Luxemburg 437;
Reichsamt für die Verwaltung der R.
697.
Reichsfiskus 431 ff.; Recht defselben,
Grundstücke zu veräußern 433; er kann
nicht zu den Landes= und Communal-=
abgaben herangezogen werden 434;
Gerichtsstand desselben, Vorrecht im
Konkurse 435; Haftung desselben für
Handlungen und Unterlassungen seiner
Beamten 647—649.
Reichsgericht, Zuständigkeit des-
selben bei Streitfragen zwischen Senat
und Bürgerschaft Hamburgs 113;
ressortirt vom Reichs-Justizamt 696;
Zuständigkeit des Reichsgerichtes in
Konsularsachen 738.
Reichsgesandte, deren Ernennung
und staatsrechtliche Stellung 715; ihre
Arten 716, ihre Vorrechte (Exterri-
torialität) 717; Vertretung der Reichs-
gesandten durch Königlich bayerische Ge-
sandte 719.
Reichsgesandtschaften, Vertheilung
der Kosten für sie 413; s. Reichs-
gesandte.
Reichsgesetze, Begriff 156 ff., 162;
deren Inhalt 163 ff.; sie gehen den
Landesgesetzen vor 172; Inkrafttreten
derselben 176; Entstehung derselben
178, 179; Berathung darüber 178,
179; deren Sanction 183, Ausferti-
gung und Verkündung 184, 185.
Reichsgesetzgebung 156 ff.; Zu-
ständigkeit derselben 164—171, 174 ff.;
Verhältniß zur Landesgesetzgebung 172;
Weg der Gesetzgebung 177 ff.; Verfahren
im Bundesrath und Reichstag 178; er-
schwerte Gesetzgebung, insbesondere beie
Verfassungsänderungen 186 ff.; Um-
fang der Reichsgesetzgebung 711 ff.
Reichs-Gesundheitsamt, dessen
Thätigkeit und Zusammensetzung 693,
694
Reichs-Hauptkasse s. Reich kasse.
Reichshaushalt, Gesetz, betreffend
denselben und dessen rechtliche Natur
333, 415, 421, 431; Folgen des Nicht-
zustandekommens des Reichshaushalts-
Sachregister.
Etatsgesetzes 335—338; Inhalt dieses
Gesetzes und Rechnungslegung über
dessen Ausführung 405 ff., insbesondere
hinsichtlich der Einnahmen 407—412,
414; Inhalt des Einnahmeetats 411;
Ausgaben 412 —414, insbesondere deren
Vertheilung 412, 413; Fortstellung des
Etatsgesetzes 414; Nachträge dazu 416;
Kontrole des Reichshaushaltes durch
den Rechnungshof für das Deutsche
Reich 416, deren Umfang 417, 418;
Art der Ausübung derselben 419, 420;
Etatsüberschreitungen 420, 421; mate-
rielles Etatsrecht 421 ff.; Nachweis der
Einnahmen und Ausgaben 422, 424;
Behandlung von Defekten 425; Ent-
lastungsertheilung 427, 428; Bedeu-
tung der Nichtgenehmigung 428, 429;
Wirkung der Entlastung 429, 430; f.
auch Budgetrecht.
Reichsheer (Bundesheer), dessen Zu-
sammensetzung zur Zeit des Deutschen
Bundes 446; Rechte des Oberfeldherrn
des Deutschen Bundes 447; Unter-
haltungskosten 447; Gerichtsbarkeit
448; Verhältnisse desselben im Nord-
deutschen Bunde 449; Bestimmungen
hinsichtlich des heutigen Reichsheeres
450; Charakter des deutschen Heeres
450, 451, 452; Bedeutung der Ein-
heitlichkeit des Heeres 452, 453; Aus-
schuß im Bundesrath für das Landheer
98; Einführung preußischer Militär-
gesetze im Deutschen Reiche 458 ff.; recht-
liche Natur dieser Gesetze 460, 461;
Rechte des Kaisers in Bezug auf das
Heer= und Kriegswesen 465—479, ins-
besondere betreffend Ernennung des
Kommandirenden 466—468, betreffend
Festsetzung des Präsenzstandes 469,
470, 507, 511, betreffend Erklärung
des Kriegszustandes 471; Verhältnisse
der Bundesstaaten zum Heere 479 bis
499. insbesondere bezüglich Württem-
bergs 492, 493, bezüglich Bayerns
493— 499; Stärke und Zusammen-
setzung des stehenden Heeres 507 ff.;
Begriff der Friedenspräsenzstärke und
deren Betrag 513; Zusammensetzung
des deutschen Heeres 517; Eintheilung
desselben 518; Verpflichtung zum
Dienste im Reichsheer 518 ff.; Ersatz-
vertheilung 533 ff.; Erfüllung der
Dienstpflicht 538 ff.; besondere Arten
des Militärdienstes 545 ff.; Verwal-
tung der Angelegenheiten des Heeres
426;:z s. Militärdienst.