Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

Sachregister. 
Reichsinvalidenfonds, Gesetze be- 
treffend dessen Gründung und Ver- 
waltung 437, 456; Verwaltung des- 
selben und deren Kontrole 438, 697; 
weitere Ueberweisungen auf denselben 
438, 439. 
Reichs-Justizamt, dessen Geschäfts- 
kreis 696. 
Reichskanzlei 689. 
Reichskanzler (Bundeskanzler), dessen 
Ernennung 83, 97, 680, 681; seine 
staatsrechtliche Stellung 676—687; 
seine Rechte in Bezug auf den Bundes- 
rath 89, 97; Vertretung desselben im 
Bundesrath 97, 683, 685; seine son- 
stige Stellvertretung (Stellvertretungs- 
gesetz) 686; Rechte und Pflichten des- 
selben 185, 269, 338, 437, 438, 444, 
683 ff., 737, 747, 766, insbesondere seine 
Verantwortlichkeit 681—685; er ist 
nicht Vorgesetzter aller Reichsbehörden 
682; seine Stellung bezüglich Elsaß- 
Lothringens 748, bezüglich der Schutz- 
gebiete 764; Uebersicht der unter seiner 
unmittelbaren Leitung und Verantwort- 
lichkeit stehenden Reichsbehörden 689 ff. 
Reichskanzleramt (. Reichsamt des 
Innern. 
Reichskasse (Reichs-Hauptkasse) 696; 
Einnahmen derselben aus Zäöllen, 
Steuern und Abgaben 399. 
Reichskassenscheine, Gesetz über 
deren Ausgabe, deren Ausfertigung, 
Ersatz beschädigter 261. 
Reichskonsulate unterstehen der Auf- 
sicht des Kaisers 84; Zahl der im Aus- 
lande bestehenden R. 690; ihre Organi- 
sation 724. 
Reichskonsulatswesen untersteht der 
Aufsicht des Kaisers 84; Zuständigkeit 
des Reiches bezüglich desselben 211; 
Gesetze, betreffend dasselbe 720, 721; 
Aufgabe und Rechte der Reichskonsulate 
723—743. 
Reichskonfuln, deren Ernennung 84, 
721; ihre Befugniß, Polizeiverord- 
nungen zu erlassen 203; ihre Aufgabe 
und Amtsrechte im Allgemeinen 723, 
724; ihre rechtliche Stellung 724; ihre 
Arten 725; Voraussetzung ihrer An- 
stellung 725; Amtsrechte und Amts- 
pflichten im Besondern 727, 728, 734; 
Matrikelführung 729; standesamtliche 
Geschäfte derselben 729—731; Be- 
glaubigung von Urkunden durch sie 
731, 732; richterliche Befugnisse 733, 
Arndt, Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. 
  
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insbesondere der Jurisdictionskonsuln 
(Konsulargerichtsbarkeit) 736—742. 
Reichskriegshäfen, Gesetz betreffend 
dieselben 457; R. sind der Kieler und 
Jadehafen 632. 
Reichskriegsmarine (Reichsmarine, 
Marine, Kaiserliche Marine), kaiser- 
liche Rechte in Bezug auf sie 83, 454, 
463, 519, 630, 632; sie ist Reichs- 
angelegenheit 171, 211; Beschluß- 
fassung über Gesetzesvorschläge in Be- 
treff derselben 180; Ernennung der 
Officiere und Beamten 454, 550; Form 
und Verkündung der Verordnungen für 
dieselben 463; Dienstpflicht in der 
Marine 523, 529, 541; Disciplinar- 
strafgewalt in derselben 568; Ehren- 
gerichte für dieselbe 568 ff.; die An- 
gehörigen derselben genießen Porto- 
begünstigung 296; ihre Natur 630; 
ihre Organisation (Gesetz betreffend 
die deutsche Flotte) 631; Aufbringung 
der Kosten 632; Obercommando der 
Marine 632; fs. auch Reichs-Marine- 
amt. 
Reichskriegsschatz, Gesetz betreffend 
dessen Bildung, Verwaltung desselben 
437, 456, 696. 
Reichskriegswesen 446 ff.; Gesetze 
betreffend dasselbe 455—457; Ein- 
führung der preußischen Militärgesetz- 
gebung im Deutschen Reiche 458— 463; 
kaiserliche Rechte bezüglich des Reichs- 
kriegswesens 465 ff.; Verhältnisse der 
Bundesstaaten zu demselben 479 ff., 
insbesondere bezüglich Württembergs 
492, 493, bezüglich Bayerns 493 ff.; 
Militärstrafrecht 563—578; Versor- 
gung der Militärpersonen 578 ff.; ver- 
mögensrechtliche Militärlasten 607 ff.; 
s. Reichsheer, Reichskriegsmarine. 
Reichsmarineamt, dessen Geschäfts- 
kreis 694, dessen Abtheilungen und 
Uebersicht der ihm unterstellten Be- 
hörden 695. 
Reichsmilitärgericht, dessen Zu- 
sammensetzung 575, dessen Verfahren 
576. 
Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 
1874 und dessen Ergänzungen und Ab- 
änderungen 455, 516, 519. 
Reichsorden können nicht verliehen 
werden 83. 
Reichspostamt 284; seine Abtheilungen 
und Ressortverhältnisse 697. 
Reichs-Rayonkommission, deren 
Bildung und Befugnisse 504, 696. 
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