Full text: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches.

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Reichsschatzamt, dessen Abtheilungen 
und Ressortverhältnisse 696. 
Reichsschuldbuch, Gesetz betreffend 
dessen Einrichtung, Eintragung in das- 
selbe und deren Wirkung 448. 
Reichsschulden, Unrichtigkeit der 
Scheidung in Finanz= und Verwal- 
tungsschulden 440; insbesondere An- 
leihen 441; Amortisation verlorener 
oder vernichteter Schuldverschreibungen 
441, 442; Reichsschuldbuch und dessen 
Einrichtung 443; Verwaltung und 
Kontrole der R. 443, 444. 
Reichsschuldenkommission, deren 
Kontrole bezüglich der Ausgabe von 
Reichskassenscheinen 261; ihre Rechte 
und Pflichten 438, 445, 698; ihre 
Zusammensetzung, Vorsitz, Wahl der 
Mitglieder 444, 697, 698. 
Reichsschuldenverwaltung 442, 
444, 696. 
Reichs-Schulkommission 691. 
Reichsstempelabgaben 884—392; 
Reichsstempelgesetz 389 ff., dessen Ab- 
änderung 632; Rechtsweg in Ansehung 
der Stempelabgaben 398; Abrechnung 
zwischen Reich und Bundesstaaten hin- 
sichtlich derselben 899 ff. 
Reichsstempelgesetz 389 ff.; dessen 
Abänderung 632. 
Reichssteuern, deren Arten 338—350; 
deren Erhebung und Verwaltung 392 
bis 395; deren Kontrole 395—397; 
Rechtsweg in Ansehung derselben 398; 
Abrechnung zwischen Reich und Einzel- 
staaten hinsichtlich derselben 899—405. 
Reichstag des heiligen römischen Reiches 
3; seine Zusammensetzung, Abstimmung 
3; itio in partes 3; Ausschüsse 3; 
Aenderung durch den Reichsdeputations- 
hauptschluß 4. 
Reichstag, dessen rechtliche Natur 
115; dessen Wahl 116—125; Mit- 
gliederzahl 120, 121; Prüfung der 
Legitimation der Mitglieder 126; Be- 
rufung und Eröffnung 83, 122, 12)9 ff., 
136; Vertagung und Schließung 83, 
131—133; Legislaturperiode 133 bis 
135; Auflösung 135, 136; Oeffentlich- 
keit der Sitzungen 137; Schutz des 
Reichstages 138; Rechte der Mitglieder 
139 ff.; Zuständigkeit des Reichstages 
145 ff., insbesondere in Bezug auf 
Gesetzgebung 145, 178; Recht des- 
selben, Petitionen dem Bundesrath 
und Reichskanzler zu überweisen 146; 
  
Sachregister. 
Enqueterecht 148; Geschäftsordnung 
126, 132, 137, 141, 146, 148 f.: 
Kommissionen des Reichstages 146, 
152, 178, 179; Beschlußfassung 150; 
Disciplin 151; Präsidium desselben 
und dessen Wahl und Rechte 152; 
Geschäftsgang 152 ff.; Abstimmung 
154; Sitzungsprotokoll 153; s. Reichs- 
tagsabgeordnete. 
Reichstagsabgeordnete find Ver- 
treter des ganzes Volkes, an Austräge 
und Instructionen nicht gebunden 115; 
können nicht Mitglieder des Bundes- 
rathes sein, ihre Wahl 116 ff.; Ver- 
lust des Sitzes und der Stimme im 
Reichstag durch freiwilliges Aus- 
scheiden, durch Verlust der Wählbar- 
keit wegen Annahme eines besoldeten 
Amtes oder wegen Eintrittes in ein 
mit höherem Rang oder Gehalt ver- 
bundenes Amt im Reichs= oder Staats- 
dienst 127; sie bedürfen als Beamte 
nicht des Urlaubes 138, 139; Unver- 
letzlichkeit (Immunität) derselben wegen 
ihrer Abstimmung und Aäeußerungen 
139, 140; ihre Disciplinirung 140, 
141; Erforderniß der Genehmigung 
des Reichstages zur Einleitung einer 
Untersuchung oder Verhaftung von 
Reichstagsabgeordneten während der 
Session, Einstellung des Strafver- 
fahrens und der Civilhaft auf Ver- 
langen des Reichstages für die Dauer 
der Session 141—143; sonstige Rechte 
143; Diätenverbot 143, 144; freie 
Eisenbahnfahrt 144, 145; s. auch 
Wahlen. 
Reichstagsbeamte, deren rechlliche 
Stellung 115, 675. 
Reichstagsgebäude, Eigenthum des- 
selben 115. 
Reichstagskommissionen 146, 152, 
178, 179. 
Reichstagswahl s. Wahlen. 
Reichstagswahlkreife, deren Ab- 
grenzung und Aenderung 121, 122. 
Reichsunmittelbare f. Standes- 
herren. 
Reichsverfassung vom 28. März 
1849 20—22; deren Publikation 23. 
Reichsverfassung vom 16. April 
1871, Berathung darüber 36; ihre 
rechtsverbindliche Kraft 35; ihr Be- 
griff 186; Abänderung derselben 95, 
186 ff.
	        
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