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Reichsschatzamt, dessen Abtheilungen
und Ressortverhältnisse 696.
Reichsschuldbuch, Gesetz betreffend
dessen Einrichtung, Eintragung in das-
selbe und deren Wirkung 448.
Reichsschulden, Unrichtigkeit der
Scheidung in Finanz= und Verwal-
tungsschulden 440; insbesondere An-
leihen 441; Amortisation verlorener
oder vernichteter Schuldverschreibungen
441, 442; Reichsschuldbuch und dessen
Einrichtung 443; Verwaltung und
Kontrole der R. 443, 444.
Reichsschuldenkommission, deren
Kontrole bezüglich der Ausgabe von
Reichskassenscheinen 261; ihre Rechte
und Pflichten 438, 445, 698; ihre
Zusammensetzung, Vorsitz, Wahl der
Mitglieder 444, 697, 698.
Reichsschuldenverwaltung 442,
444, 696.
Reichs-Schulkommission 691.
Reichsstempelabgaben 884—392;
Reichsstempelgesetz 389 ff., dessen Ab-
änderung 632; Rechtsweg in Ansehung
der Stempelabgaben 398; Abrechnung
zwischen Reich und Bundesstaaten hin-
sichtlich derselben 899 ff.
Reichsstempelgesetz 389 ff.; dessen
Abänderung 632.
Reichssteuern, deren Arten 338—350;
deren Erhebung und Verwaltung 392
bis 395; deren Kontrole 395—397;
Rechtsweg in Ansehung derselben 398;
Abrechnung zwischen Reich und Einzel-
staaten hinsichtlich derselben 899—405.
Reichstag des heiligen römischen Reiches
3; seine Zusammensetzung, Abstimmung
3; itio in partes 3; Ausschüsse 3;
Aenderung durch den Reichsdeputations-
hauptschluß 4.
Reichstag, dessen rechtliche Natur
115; dessen Wahl 116—125; Mit-
gliederzahl 120, 121; Prüfung der
Legitimation der Mitglieder 126; Be-
rufung und Eröffnung 83, 122, 12)9 ff.,
136; Vertagung und Schließung 83,
131—133; Legislaturperiode 133 bis
135; Auflösung 135, 136; Oeffentlich-
keit der Sitzungen 137; Schutz des
Reichstages 138; Rechte der Mitglieder
139 ff.; Zuständigkeit des Reichstages
145 ff., insbesondere in Bezug auf
Gesetzgebung 145, 178; Recht des-
selben, Petitionen dem Bundesrath
und Reichskanzler zu überweisen 146;
Sachregister.
Enqueterecht 148; Geschäftsordnung
126, 132, 137, 141, 146, 148 f.:
Kommissionen des Reichstages 146,
152, 178, 179; Beschlußfassung 150;
Disciplin 151; Präsidium desselben
und dessen Wahl und Rechte 152;
Geschäftsgang 152 ff.; Abstimmung
154; Sitzungsprotokoll 153; s. Reichs-
tagsabgeordnete.
Reichstagsabgeordnete find Ver-
treter des ganzes Volkes, an Austräge
und Instructionen nicht gebunden 115;
können nicht Mitglieder des Bundes-
rathes sein, ihre Wahl 116 ff.; Ver-
lust des Sitzes und der Stimme im
Reichstag durch freiwilliges Aus-
scheiden, durch Verlust der Wählbar-
keit wegen Annahme eines besoldeten
Amtes oder wegen Eintrittes in ein
mit höherem Rang oder Gehalt ver-
bundenes Amt im Reichs= oder Staats-
dienst 127; sie bedürfen als Beamte
nicht des Urlaubes 138, 139; Unver-
letzlichkeit (Immunität) derselben wegen
ihrer Abstimmung und Aäeußerungen
139, 140; ihre Disciplinirung 140,
141; Erforderniß der Genehmigung
des Reichstages zur Einleitung einer
Untersuchung oder Verhaftung von
Reichstagsabgeordneten während der
Session, Einstellung des Strafver-
fahrens und der Civilhaft auf Ver-
langen des Reichstages für die Dauer
der Session 141—143; sonstige Rechte
143; Diätenverbot 143, 144; freie
Eisenbahnfahrt 144, 145; s. auch
Wahlen.
Reichstagsbeamte, deren rechlliche
Stellung 115, 675.
Reichstagsgebäude, Eigenthum des-
selben 115.
Reichstagskommissionen 146, 152,
178, 179.
Reichstagswahl s. Wahlen.
Reichstagswahlkreife, deren Ab-
grenzung und Aenderung 121, 122.
Reichsunmittelbare f. Standes-
herren.
Reichsverfassung vom 28. März
1849 20—22; deren Publikation 23.
Reichsverfassung vom 16. April
1871, Berathung darüber 36; ihre
rechtsverbindliche Kraft 35; ihr Be-
griff 186; Abänderung derselben 95,
186 ff.