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besser erfüllen und dem Reich zugleich größere
Gewinne einbringen könne. Gegen diese Ver-
staatlichung spricht in erster Linie der Umstand,
daß die Bank, ihre Kassenbestände und die ihr an-
vertrauten Werte jetzt im Kriegsfall als neutrales
(Privat-) Eigentum gelten, also nicht der Be-
schlagnahme unterliegen; die Bestände einer
Staatsbank wären der Konfiskation durch eine
kriegführende Macht unterworfen. Aus diesem
Grund haben auch die andern Großmächte ihre
Zentralnoteninstitute in der Form der Privatbank
unter staatlicher Aufsicht errichtet. Weiterhin darf
festgestellt werden, daß die Reichsbank jetzt kauf-
männisch musterhaft und sparsam verwaltet wird
und gerade dadurch in der Lage ist, so große Ge-
winnanteile an das Reich abzuliefern, ein Staats-
institut würde erfahrungsgemäß dazu kaum im-
stande sein, wie die Geschichte der Preußischen
Zentralgenossenschaftskasse zeigt, welche in den
12 Jahren ihres Bestehens kaum die notdürftigste
Verzinsung des eingelegten Staatskapitals ge-
liefert hat.
Die Annahme, daß eine verstaatlichte Reichs-
bank in der Lage sei, den Zinsfuß unter die na-
türlichen Verhältnisse, wie sich solche aus Angebot
und Nachfrage und aus dem Stand des Geld-
markts selbst ergeben, herabzudrücken, ist eine durch
nichts begründete und bedarf kaum einer Wider-
legung. Reichstag und Bundesrat haben sich des-
halb auch stets im wohlverstandenen Interesse des
ganzen Landes diesen Anregungen auf Verstaat-
lichung der Reichsbank gegenüber ablehnend ver-
halten.
Literatur. R. Koch, Die R. u. deren Organi-
sation in jurist. Beziehung (1892); ders., Reichs-
gesetzgebung über Münz= u. Notenbankwesen
(61909); R. Telschow, Der gesamte Verkehr mit
der R. (101905); R. 1876/1901, hrsg. vom R.=
Direktorium (1901); E. Born, Die finanzielle
Heranziehung der Zentralnotenbanken durch den
Staat in Europa (1907). R. Müller-Fulda.)
Reichsfinanzwesen. (Finanzielle Auf-
gaben; Ausgaben; Einnahmen; Franckensteinsche
Klausel; Finanzreform 1909.)]
Der Schwerpunkt der finanziellen Auf-
gaben des Reichs liegt in der Bestreitung der
Kosten für dessen Verteidigung zu Wasser und zu
Land (Heeres= und Marineverwaltung). Hierzu
kommen die Kosten der allgemeinen Verwaltung,
der Vertretung im Ausland, die Verzinsung der
Reichsschuld, die Fürsorge für Invaliden und
Veteranen, die Zuschüsse zu den Kosten der So-
zialgesetzgebung, die Ausgaben für das Post= und
Telegraphenwesen und für die reichsländischen
(elsaß-lothringischen) Eisenbahnen, denen jedoch
auch entsprechende Einnahmen gegenüberstehen.
In den letzten Jahren sind neue bedeutende Auf-
wendungen für die Entwicklung und Verwaltung
der Schutzgebiete (Kolonien) hinzugetreten. So
haben sich die Aufgaben des Reichs seit dessen
Errichtung im Jahr 1871 ständig vergrößert, und
Reichsfinanzwesen.
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damit ist natürlich auch der Betrag der Ausgaben
stetig gewachsen, so daß deren Deckung immer
schwieriger wurde.
Die Ausgaben des Reichs unterliegen der
Genehmigung des Reichstags und Bundesrats,
welche alljährlich durch den Etat und das Etats-
gesetz erteilt werden. Ein großer Teil der Aus-
gaben beruht auf organisatorischen Gesetzen, so
daß der Betrag dafür nicht gut abgelehnt werden
kann, ein anderer Teil ist beweglicher Natur, und
gerade der letztere hat wiederholt heftige Kämpfe
im Reichstag veranlaßt, die sogar zu Reichstags-
auflösungen geführt haben, wenn zwischen Bundes-
rat und Reichstag keine Verständigung erzielt wer-
den konnte.
In welcher Weise die Ausgaben des Reichs sich
im Lauf der Zeit gesteigert haben, insbesondere
seit dem Regierungsantritt Kaiser Wilhelms II.
(1888), zeigen die nachstehenden Zahlen:
I Ausgaben für
die Schulden.
Jahr das Heer Marine Pensionen 1 zinsen
1 X M X . X
187410 374 000 16 680 00, 962 000! 5000
1880 # 369 996 000 24 736 0000| 49 248 000! 8941000
1888 550 535 000 36 856 000 55 241 000 29 034000
1898 632 710000 94 888 000 89 605000 72287000
1908 854 391 000 348 973 000 146 422 000 159 967000
Aus diesen vier Positionen ergibt sich ein Ge-
samtbetrag für das
Jahr X I jährliche Steigerung
1874 374021 000 — —
1880 452821000 1875/80 13150 000 M
1888 671 666 O000 1881/88 27 343 000 „
1898 889 490 00 | 1889/98 21 782000 „
1908 1 509 753 000 1899/1908 62 026 000 „
Die Gesamtausgaben des Reichs, einschließlich
der durch eigne Einnahmen gedeckten Kosten der
Post, Telegraphen und Reichseisenbahm lt
(Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen), betrugen
im Jahre 1874 552 415 000 M 1
1880 696 159 000 „
„ „ 1888 1222 637 000 „,
„ „ 1898 1778 736 000,
„ „ 1908 2 791 070 000,
1 exklusive der Kosten, welche noch aus dem Krieg von
1870/71 herrührten.
Die Ausgaben zerfallen in ordentliche,
welche aus den laufenden Mitteln und Beiträgen
der Bundesstaaten zu decken sind, und in außer-
ordentliche, welche durch Aufnahme von An-
lehen bestritten werden. In den Reichshaushalts-
etats wird außerdem ein Unterschied gemachtzwischen
fortdauernden ordentlichen und einmaligen ordent-
lichen Ausgaben, diese Unterscheidung ist jedoch
belanglos, weil die einmaligen ordentlichen Aus-
gaben eine regelmäßig wiederkehrende Erscheinung
sind und nur der Gegenstand, für den die Aus-
gaben erfolgen, sich alljährlich etwas verändert.