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nage ist ein Zusammenschluß von lolalen Ver-
bänden, die jene Aufgaben auf sich genommen
haben, zu deren Durchführung sowohl der Staat
als die Gemeinden sich unzulänglich erwiesen haben.
Patronage ist nämlich der gesetzlich anerkannte
Obervormund der Waisen, deren Vormünder oder
Pflegeeltern das ihnen anvertraute menschliche
Gut mißhandeln und profanieren. Diese Kinder
sowie die Lehrlinge, die von ihren Lehrherren be-
drückt werden, stehen unter der schirmenden Auf-
sicht des Comité Patronage. Arme, die durch
Krankheit oder sonstige Gebreste arbeitsunfähig
geworden sind, werden vom Patronage auf-
gelesen. Sie werden von ihm in Armenhäuser
oder Asyle gebracht. Arbeitsscheue und Land-
streicher dagegen verfallen dem verfolgenden Arm
und dem scharfen Auge des Instituts, das sie in
streng geleitete Werkhäuser entsendet. Entlassene
jugendliche Sträflinge, die den Willen zur Besse-
rung bekunden und betätigen, werden nicht unter
die verhängnisvolle, jedes Aufblühen des mensch-
lichen Selbstbewußtseins vernichtende Polizeiauf-
sicht gestellt, sondern unter die Fittiche des Patro-
nage genommen, der ihnen Dienst oder Arbeit zu
schaffen bemüht ist, der ihnen aber auch im Fall
der Rezidive sein Wohlwollen entzieht, um die
jungen Müßiggänger in Korrektionshäuser zu sper-
ren.“ Hiermit ist schon die Vielseitigkeit der
Zwecke angegeben, denen sich die Patronagen
widmen. Wo es gilt, gegen eine selbstverschuldete
oder unverschuldete Notlage Schutz angedeihen
zu lassen, da ist das Arbeitsfeld der Patronage.
Das Charakteristische besteht nicht in einem fest-
begrenzten Zweck, sondern darin, daß Personen
der höheren Stände, oft Angehörige des höchsten
Adels, sich der Fürsorge für verschiedenartige Be-
dürfnisse der lohnarbeitenden Klassen widmen.
In einem engsten Sinn ist Patronage endlich
Schutzfürsorge, die man der Jugend, ins-
besondere der weiblichen Jugend, angedeihen läßt.
Als Zweck der Patronage in diesem Sinn wird be-
zeichnet: die jungen Leute der Arbeiterklasse, welche
die Elementarschule verlassen haben und in die
Lehre getreten sind, zu versammeln, sie an den
Tagen der Muße von den Gefahren der Straße
fern zu halten, ihre Kenntnisse zu vermehren, sie im
sittlich-religiösen Leben zu stärken (Laumont 117).
2. Geschichtliches. Der Boden, auf dem
die Patronage in ihren mannigfachen Arten er-
wuchs, ist Frankreich. Die Patronage im Sinn
der Jugendfürsorge hat sich hier im Anschluß an
die Vereine vom hl. Vinzenz von Paul entwickelt.
Nicht ganz ein Jahr nach der Gründung der ersten
Konferenz, im Jahre 1834, wurden drei arme
Kinder in einem Haus an der rue des Fossés-
Saint--Jacques zu Paris untergebracht. Alsbald
(1836) trat eine Patronage für verwaiste Lehr-
linge ins Leben. Diese genossen Unterhalt, Unter-
richt und Erziehung. Zu diesen Kindern bzw.
Jugendlichen gesellten sich jeden Sonntag eine stets
wachsende Zahl von externen Lehrlingen, Kindern
Patronage.
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der Familien, die von den neugegründeten Vin-
zentiuskonferenzen besucht und unterstützt wurden.
Bald war das Hundert voll. Man gab ihnen
das Abendessen, um sie möglichst lang zu be-
halten. Die Mitglieder der Konferenz teilten sich
in die Aufgaben der Leitung dieser Patronage.
Kirchenbesuch, Spiele, Spaziergänge wechselten
ab. Eine Hauptaufgabe der Patronage war es, die
Lehrlinge bei christlichen Meistern unterzubringen
und ihre Interessen beim Abschluß des Lehrlings-
kontraktes zu wahren. Für jeden Lehrling ward
ein Patron bestellt, der ihn wöchentlich wenigstens
einmal in seiner Werkstätte besucht, um sich zu
überzeugen, daß der Vertrag gewissenhaft ein-
gehalten wird. Die Hauptsache war, die jungen
Leute zum Besuch der Patronage anzulocken. Es
mußte ihnen etwas geboten werden, wenn sie die
Patronage andern Belustigungen vorziehen sollten.
Abgesehen von Religions= und sonstigem Unter-
richt erhielten die Schützlinge am Sonntag auch
Verköstigung; von Zeit zu Zeit wurden Vertei-
lungen von Kleidungsstücken vorgenommen. Vor
allem war es wichtig, der Jugend Unterhal-
tung durch abwechslungsreiche Spiele, Lektüre
und Ausflüge zu verschaffen. Zu der Patronage
des apprentis trat 1860 eine Patronage des
6coliers, die den Zweck verfolgte, schulpflichtige
Kinder vor den schlimmen Einflüssen der Straße
zu bewahren und für die Lehrlingspatronagen
einen tüchtigen Nachwuchs heranzubilden.
Die Zahl der Patronagen wuchs wie ihre Auf-
gaben, die sich immer mehr spezialisierten. Frank-
reich und Belgien haben das Patronagewesen zu
großer Entwicklung gebracht, und zwar haben
nicht bloß die Katholiken, sondern auch die Pro-
testanten und Israeliten Patronagen ins Leben
gerufen. Daneben gibt es auch solche, die keinen
konfessionellen Charakter besitzen. Es gibt Patro-
nagen, die sich der schulpflichtigen Jugend an-
nehmen, sie an schulfreien Tagen sammeln; andere
wieder widmen sich der reiferen Jugend männ-
lichen und weiblichen Geschlechts (Lehrlingen und
jungen Arbeitern), versammeln sie an manchen
Wochentagen nach der Arbeit bis zum späten
Abend, um sie gerade zur Abendstunde den schlim-
men Einflüssen der Straße zu entziehen; wieder
andere nehmen sich um solche an, deren Sittlich-
keit schon Schaden gelitten hat, z. B. um die
verwahrloste Jugend, entlassene Sträflinge usw.
Die Patronagen werden vielfach von religiösen
Vereinen oder Orden ins Leben gerufen und ge-
leitet. Sie bestehen entweder völlig unabhängig
voneinander oder sind in größeren Verbänden
zusammengeschlossen. So sind die verschiedenen
Patronagen für die männliche Jugend, welche der
Vinzenzverein in Lüttich gegründet hat, unter
einem Zentralkomitee vereinigt (Laumont 118).
Die Schützlinge sind, entsprechend den Alters-
stufen, in Sektionen abgeteilt und rücken von der
einen in die andern auf. Die Kosten werden durch
Mitgliederbeiträge und charitative Gaben auf-