Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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Erörterungen gelten dem Städtewesen und Ge- 
werbfleiß im Mittelalter (§ 30), den Prohibitiv- 
systemen und ihrer Geschichte (§ 31), Städtewesen 
und Gewerbfleiß der neueren Zeit, Verfall der 
Städtemacht, Ausartung der Zünfte, Handwerk 
und Fabrik, Maschine und Handarbeit (8 32). 
Im 3. Kapitel des nämlichen zweiten Buches (vom 
Handel, §§ 34/41) gibt er seiner Methode ent- 
sprechend eine Charakteristik des mittelalterlichen 
Handels (5 36), eine Geschichte der kolonialen 
Entwicklung (§ 37), bespricht Geld und Bank- 
wesen, Geschichte und Politik des Münzwesens 
(§ 38) und schließt mit der Geschichte der vor- 
nehmsten Handelsvölker (§ 41). Das 4. Kapitel 
behandelt die Lehre von der Bevölkerung und das 
Armenwesen. Das dritte Buch des „Grundrisses“: 
vom Staatshaushalt, behandelt in Kap. Do- 
mänen und Regalien (88§ 46, 47), in Kap. 2 
Steuern und deren Geschichte (88 48/51), in 
Kap. 3 die außerordentlichen Staatseinkünfte 
(Schatz= und Kreditwesen, Staatsschuld), in Kap. 4 
die Staatsausgaben. Das vierte Buch enthält 
Literargeschichte. 
Bis zur Herausgabe des ersten Bandes seines 
„Systems"“ (1854) verstreichen 11 Jahre. Indes 
erschienen viele kleinere Arbeiten: 1843, in dem- 
selben Jahr, da der „Grundriß“ erscheint, eine 
Abhandlung über den Luxus. Nachdem Roscher 
1844 ordentlicher Professor geworden, veröffent- 
licht er 1845 eine Abhandlung über Sozialismus 
und Kommunismus (in A. Schmidts Zeitschrift 
für Geschichtswissensch.), 1846 (gerade im Notjahr 
erscheinend und bald in mehrere fremde Sprachen 
übersetzt) „Über Kornhandel und Teuerungs- 
politik“ (1847 in Buchform). 1847 und 1848 
liefert Roscher als Beiträge zur „Politik“ zwei 
kleine Abhandlungen in A. Schmidts „Zeitschr. 
für Geschichtswissensch.“: „Über die Naturlehre 
der Monarchie und Aristokratie“, von denen 
Schäffle sagt, sie hätten ihm und seiner staats- 
wissenschaftlichen Anschauungsweise eine innere 
Befreiung gebracht. (Viel ausführlicher dann 
erschienen in den „Umrissen zur Naturlehre des 
Cäsarismus, der absoluten Monarchie und der 
Demokratie“, 1888, 1890 in den Abhandlungen 
der Kgl. Sächsisch. Gesellsch. der Wissensch. und 
1889 in der Zeitschrift für die gesamte Staats- 
wissensch.) Noch 1848 erfolgt Roschers Be- 
rufung nach Leipzig. Seine Antrittsrede hielt er 
„über den gegenwärtigen Zustand der wissen- 
schaftlichen Nationalökonomie und die notwen- 
dige Reformierung derselben“ (abgedr. in der 
Deutschen Vierteljahrsschrift (18491 . 1849 er- 
schienen die beiden Abhandlungen „Über das Ver- 
hältnis der Nationalökonomie zum klassischen 
Altertum“ und „Zur Lehre von den Absatzkrisen“ 
(in der Sammlung von 1878 „Ansichten der 
Volkswirtschaft vom geschichtlichen Standpunkt", 
3. Aufl., bis auf die 1870er Jahre ergänzt; hier 
werden bereits der deutsch-französische Krieg und 
die Gründermanipulationen berücksichtigt). Das 
  
Roscher. 
  
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6. Jahrzehnt des Jahrhunderts bringt 1851 
(Nachtrag 1852) die Veröffentlichung „Zur Ge- 
schichte der englischen Volkswirtschaftslehre im 
16. und 17. Jahrh.“ (in den Abhandl. der philos.= 
histor. Klasse der Kgl. Sächs. Gesellsch. der Wissensch. 
III). Nun erscheint (1854) der erste Band seines 
großen „Systems der Volkswirtsch.“: „Die Grund- 
lagen der Nationalökonomie, ein Hand= und Lese- 
buch für Geschäftsmänner und Studierende". Be- 
deutsam und charakteristisch sind schon die ersten 
Worte, mit denen das Buch (§ 1) beginnt: „Aus- 
gangspunkt wie Zielpunkt unserer Wissenschaft ist 
der Mensch“. Die Gliederung gegen den „Grund- 
riß" ist zum Teil eine abweichende. Auf das erste 
Buch (Produktion der Güter) folgt (von der 
16. Aufl. an) ein zweites Buch über Freiheit und 
Eigentum (aus dem ersten Buch nach dem „Grund- 
riß“ emanzipiert). Das dritte Buch behandelt den 
Güterumlauf, das vierte die Verteilung der Güter, 
das fünfte die Konsumtion, das sechste die Bevölke- 
rung. Noch in demselben Jahr (1854) folgt eine 
kleine Abhandlung über „ein nationalökonomisches 
Hauptprinzip der Forstwirtschaft“, 1855 die zeit- 
gemäße Abhandlung über „die Industrie im 
Großen und Kleinen“ (über Handwerk und Fabrik, 
Manufaktur als Mittelstufe, Aktienindustrie), noch 
in demselben Jahr „Über die Bedeutung der Ma- 
schinenindustrie“ (hebt das Ubergewicht der Ma- 
schinenleistungen über die Handarbeit hervor, ein 
reicheres Volk, aber auch ein größeres Proletariat, 
Auflösung des Familienstands; wünscht korpora- 
tive Gliederung der Arbeiter zur Selbsthilfe; bis 
zu dieser trete der parteilose Staat in die Lücke), 
1856 schreibt er „über Kolonien, Kolonialpolitik 
und Auswanderung“, 1858 „über die Landwirt- 
schaft der ältesten Deutschen“. Nach diesen Vor- 
arbeiten erscheint 1859 der zweite Band seines 
„Systems“: „Die Nationalökonomie des Acker- 
baus und der verwandten Urproduktionszweige“. 
Schon in der 4. Auflage (1864) sind die Resultate 
der neueren agrikultur Zchemischen Forschungen 
Liebigs verwertet. Das 7. Jahrzehnt beginnt mit 
der Herausgabe einer Sammlung von 7 Abhand- 
lungen, die zu verschiedenen Zeiten erschienen 
waren unter dem Titel „Ansichten der Volks- 
wirtschaft aus dem geschichtlichen Standpunkt“. 
Im Jahr 1862 (vgl. „Ansichten usw.“ 1 3) erörtert 
Roscher die „Lehre vom Zusammenhang der Na- 
tionalökonomie und der Rechtswissenschaft“, 1863 
„ein neuer Versuch, die Volkswirtschaft zu katholi- 
sieren“ (hier verkennt er das Prinzip der An- 
schauungen Perins sowohl als auch die Lehre und 
Wirksamkeit der katholischen Kirche). 1865 er- 
scheint die interessante Arbeit „Studien über die 
Naturgesetze, welche den zweckmäßigsten Standort 
der Industriezweige bestimmen" (Produktions= und 
Konsumtionsvorteile, Drängen der Gewerbe nach 
der Großstadt mit ihren Hilfsaktionen, besser ge- 
schulten Arbeitern usw.). Im selben Jahr äußert 
sich Roscher „zur Lehre von der Wertschätzung ab- 
zulösender Realgewerberechte“, 1866 ediert er De
	        
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