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setzte. Dessen Bruder und Nachfolger Heinrich
der Fromme (f 1541) war jedoch durch den Ein-
fluß seiner Gemahlin (Katharina von Mecklen-
burg) für den Protestantismus gewonnen worden.
Heinrichs Sohn Moritz gehört zu den markantesten
Fürsten der Reformationszeit. Obwohl Förderer
des Protestantismus, schloß er sich aus Ehrgeiz
und Ländergier dem Kaiser gegen die Schmal-
kaldener an. Infolge der Wittenberger Kapitu-
lation vom 19. Mai 1547 erhielt er (4. Juni
1547) die Kurwürde mit Sachsen-Wittenberg
übertragen (feierliche kaiserl. Belehnung 24. April
1548 zu Augsburg). Teils der Unwille darüber,
daß er nicht auch noch Thüringen erhalten, teils die
Gefangenhaltung seines Schwiegervaters Philipp
von Hessen durch den Kaiser, teils auch das ab-
solute Regiment Kaiser Karls V., vor allem aber
das Streben nach der Errichtung eines protestan-
tischen Kaisertums, brachten Moritz vom Kaiser
ab. Er söhnte sich mit den Ernestinern aus, schloß
ein Bündnis mit Frankreich (1551), indem er die
lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun
an Frankreich preisgab, empfing von Frankreich
Jahrgelder gegen den Kaiser und war insgeheim
an den verschiedenen Fürstenverschwörungen gegen
den Kaiser beteiligt, dem er sich äußerlich als treu
ergebener Anhänger zeigte. Im Frühjahr 1552
führte er das Heer, mit welchem er in kaiserlichem
Auftrag die Reichsacht an Magdeburg vollziehen
sollte (Ubergabe der Stadt Nov. 1551), gegen
den Kaiser, der sich nur durch schleunige Flucht
aus Innsbruck der Gefangenschaft entziehen konnte
und durch Beitritt zum Passauer Vertrag (Aug.
1552) den evangelischen Reichsständen Reli-
gionsfreiheit zusichern mußte. Im Alter von
32 Jahren starb Moritz an einer Wunde, die er
im Kampf gegen den Markgrafen Albrecht Alci-
biades von Brandenburg-Kulmbach davongetragen
(1553). Sein Bruder und Nachfolger August
(1 1586) brachte die bischöflichen Stifter Merse-
burg (1561), Naumburg (1564) und Meißen
(1581) an sich, kaufte von den Grafen von Reuß
das 1547 verlorene Vogtland zurück (1569) und
bereitete durch Zwangsverwaltung des Vermögens
des verschuldeten Grafen von Mansfeld den Heim-
fall (1780 erfolgten) eines Teiles der Graf-
schaft Mansfeld an Kursachsen vor. Unter Chri-
stian I. (1586/91) kam durch den Kanzler Crell
der Kryptokalvinismus zur Einführung; unter
Christian II. (1591/1611) wurde Crell jedoch
gestürzt (enthauptet 1601) und das strenge Luther-
tum (mit Religionseid) wieder eingeführt. Kur-
fürst Johann Georg I. (1611/56) sträubte sich
lange Zeit gegen die Anträge des Schwedenkönigs
Gustav Adolf (die sächsische Politik neigte trotz der
religiösen Gegensätze mit Vorliebe nach Osterreich
bzw. zum Kaiser infolge der wirtschaftlichen Ab-
hängigkeit Sachsens von den kaiserlichen Erb-
landen). Erst Tillys Einfall in Sachsen brachte
ihn auf des Schweden Seite. Nach der Schlacht
bei Nördlingen (1634) schloß der Kurfürst jedoch
Sachsen.
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mit dem Kaiser den Frieden zu Prag (80. Mai
1635), in dem Sachsen unter Belassung der
säkularisierten Kirchengüter die beiden Lausitz als
böhmische Lehen und außerdem vier magdeburgische
Amter erhielt. Die Schweden aber rächten sich durch
eine zehnjährige Brandschatzung (1645: Waffen-
stilstand zu Kötzschenbroda; 1650: 270 000 Taler
Kriegskontribution). Der Westfälische Friede von
1648, in dem Sachsen die Ansprüche auf Magde-
burg aufgeben mußte, nahm dem Kurfürstentum
für immer die Möglichkeit, sich elbabwärts aus-
zubreiten, und besiegelte das Ubergewicht Preußens.
Im Jahr 1653 kam das Direktorium des Corpus
Evangelicorum (s. d. Art.) an Kursachsen.
Kurfürst Johann Georg II. (1656/80) mußte
auf Grund des väterlichen Testaments von 1652
durch Hauptvergleich zu Dresden vom 22. April
1657 seinen drei jüngeren Brüdern, August,
Christian und Moritz, Gebiete überlassen, sollte
allerdings über diese die Oberhoheit behalten.
August ((1680) stiftete die 1746 erloschene Linie
Sachsen-Weißenfels, Christian (11691) die 1738
erloschene Linie Sachsen-Merseburg, Moritz#1681)
die 1759 erloschene Linie Sachsen -Naumburg-
Zeitz. Die Gebiete fielen also durch die Gunst
des Schicksals sämtlich an Kursachsen zurück.
Der letzte Inhaber der Weißenfelser Lande, der
Reichsfeldzeugmeister Johann Adolf (I 1746),
war katholisch geworden, ebenso aus der Naum-
burg-Zeitzer Linie Moritz Adolf (71759 als Bi-
schof zu Leitmeritz) und Christian August (k#1725
als Kardinal und Erzbischof von Gran).
Schon Herzog Albrecht, der Gründer der alber-
tinischen Linie, hatte in seinem Testament von
1499 die Individualsukzession eingeführt, aller-
dings nur in Gestalt eines Seniorats. Als die
Kur an die albertinische Linie kam, ließ man die
für diese (durch die Goldene Bulle) vorgeschriebene
Form der Individualsukzession nach dem Recht
der Primogenitur auch für die hausgesetzliche Erb-
folge gelten, aber nur für die „Kur= und Erb-
lande“. Erst nachträglich wurde die Primogenitur-
ordnung auf die „nicht inkorporierten Landen“,
die nach der Wittenberger Kapitulation noch ge-
machten Erwerbungen, ausgedehnt, von denen die
Lausitz die wichtigste war. Neben dem kursäch-
sischen Landtag für die Kur= und Erblande hatten
denn auch nur die Markgrafschaften Ober= und
Niederlausitz eine eigne Ständevertretung.
Auf Johann Georg II. folgte Johann Georg III.
(1680/91);erschufein stehendes Heer und stand dem
Kaiser treu zur Seite gegen Türken (Belagerung
Wiens 1688) und Franzosen. Ihm folgten seine
Söhne Johann Georg IV. (1691/94) und Friedrich
August I. der Starke (1694/1733). Dieser wurde
17. Juni 1697 zum König von Polen gewählt
(als August II.) und trat zur katholischen Kirche
über, ebenso (1712) der Kurprinz Friedrich August.
Seitdem gehört die albertinische Linie des Hauses
Wettin wieder der katholischen Kirche an. Friedrich
August I. machte sich in Finanzfragen von den