Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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Ständen durch eine großzügige Organisation des 
Finanzwesens unabhängig (Einführung der Land- 
akzise und der Generalkonsumtionsakzise) und schuf 
im Geheimen Kabinett eine Zentralregierung. 
Die landesbischöflichen Rechte erhielt (infolge der 
Konversion) der Geheime Kirchenrat. Die Fi- 
nanzen des Landes wurden aber aufs äußerste 
zerrüttet durch den Nordischen Krieg und durch die 
Prachtliebe Augusts, die Dresden zur schönsten 
deutschen Residenzstadt machte. Augusts Sohn 
Friedrich August II. (1733/68), als König von 
Polen August III. (seit 1735), gleich dem Vater 
ein Verehrer von Kunst und Literatur, ließ sich seit 
1738 durch den eigennützigen Grafen Brühl leiten. 
zum schweren Nachteil des Landes. Im öster- 
reichischen Erbfolgekrieg stand Sachsen anfangs 
auf Preußens Seite. Im zweiten schlesischen Krieg 
aber ergriff es die Waffen für Osterreich und litt 
schwer durch die Preußen (Schlacht bei Kessels- 
dorf, 15. Dez. 1745, Frieden von Dresden, 
25. Dez. 1745). Sachsen schloß sich alsdann dem 
großen Defensivbund gegen Friedrich II. an. 
Dieser eröffnete darauf den Siebenjährigen Krieg 
durch einen Einfall in Sachsen und zwang das 
sächsische Heer, die Waffen zu strecken. Sachsen 
wurde ein Hauptschauplatz des Kriegs und mußte 
Preußen hauptsächlich die Mittel zur Kriegs- 
führung liefern. Nach dem Frieden von Hubertus- 
burg (18. Febr. 1763) besaß das Land fast 
100 000 Einwohner weniger als vor dem Krieg 
und hatte 100 Mill. Taler an Kriegssteuern und 
Lieferungen geleistet. Kurfürst Friedrich Christian 
(71763) folgte dem Vater schon nach 2½ Mo- 
naten ins Grab. Für dessen Sohn Friedrich 
August III. (1763/1827) führte bis 1768 sein 
Oheim Naver Vormundschaft und Regierung. 
Im Frieden von Teschen (1779) erhielt Friedrich 
von der böhmischen Krone die Lehenshoheit über 
die gräflich Schönburgschen Rezeßherrschaften 
Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein, ferner 
als Entschädigung für seine Ansprüche an die 
bayrische Erbschaft vom Kurfürsten von Pfalz- 
Bayern 6 Mill. Gulden. Davon wurde eine 
Sekundogenitur für die nachgeborne agnatische 
Deszendenz gestiftet. Das Geld wurde zwar 
der Finanzhauptkasse zur Schuldentilgung über- 
lassen, von ihr bzw. seit 1831 (Einführung der 
Verfassung) von der Staatskasse aber die Ver- 
pflichtung zur Zahlung einer jährlichen Rente von 
85000 Talern übernommen. Nach dem Aus- 
sterben der Grafen von Mansfeld kam 1780 der 
Teil der Mansfeldschen Besitzungen, welcher säch- 
sisches Lehen war, an Kursachsen. Friedrich trat dem 
Fürstenbund Friedrichs II. bei (1785) und schlug 
die Thronfolge in Polen aus (1791); er nahm an 
dem Reichskrieg gegen Frankreich teil (1793/96), 
schloß aber 1796 einen Neutralitätsvertrag (zu 
Erlangen). An Preußens Seite kämpfte Sachsen 
bei Jena (1806). Friedrich nahm die von Napoleon 
angebotene Neutralität an, zahlte 25 Mill. Franken 
Kriegssteuer, trat im Frieden von Posen (11. Dez. 
Sachsen. 
  
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1806) dem Rheinbund bei und erhielt die Würde 
eines Königs von Sachsen (als Friedrich 
August I.). 
Das Königreich Sachsen bekam im Frieden 
von Tilsit (1807) den Kreis Kottbus, der 1462 
an Brandenburg gekommen war, mußte aber den 
größten Teil von Mansfeld, dann Querfurt, 
Barby u. a. an das neugegründete Königreich 
Westfalen abtreten. Auch wurde der König Fried- 
rich August I. Herzog von Warschau. Dieses 
Herzogtum ward aus Südpreußen (Großpolen) 
und dem Netedistrikt gebildet. Im Frieden von 
Schönbrunn (1809) trat Osterreich Westgalizien 
(die Woiwodschaften Sandomierz und Lublin) 
und Krakau (seit der letzten Teilung Polens bei 
Osterreich) an Warschau ab, das zum Großherzog= 
tum erhoben wurde. Die Verwaltung der beiden 
Staaten blieb getrennt. Eine neue Abgaben- 
ordnung beseitigte die Steuerfreiheit der Ritter- 
güter (1812). Die Kontinentalsperre begünstigte 
den Aufschwung der sächsischen Industrie. Im 
russischen Feldzug von 1812 bildeten die (21000) 
Sachsen unter dem französischen General Reynier 
das VII. Korps der großen Armee. Bei Beginn 
des Befreiungskriegs (1813) ließ der König seine 
Truppen in Torgau mit dem Auftrag, weder den 
Franzosen noch den Verbündeten zu öffnen. Als 
aber Napoleon nach seinem Sieg bei Großgörschen 
Sachsen als Feindesland zu behandeln drohte, 
vereinigte der König seine Truppen mit den 
Franzosen. Trotzdem litt das Land schwer durch 
den Krieg, da es bis zur Schlacht bei Leipzig 
den Kriegsschauplatz bildete. Bei Großbeeren und 
Dennewit erlitten die Sachsen schwere Verluste; 
bei Leipzig ging der größere Teil zu den Ver- 
bündeten über. Der König wurde als Gefangener 
nach dem Schloß Friedrichsfelde bei Berlin ge- 
bracht, Sachsen für ein erobertes Land erklärt 
und zuerst unter russische, seit 1814 unter preu- 
ßische Verwaltung gestellt. Das Land mußte 
28 000 Mann Linientruppen und 20 000 Mann 
Landwehr stellen und eine Kriegssteuer von 2 Mill. 
Taler zahlen. 
Auf dem Wiener Kongreß forderte Preußen, 
unterstützt von Rußland, ganz Sachsen als Ent- 
schädigung für seine Verluste an polnischem Ge- 
biet. Talleyrands Einfluß (Hinweis auf das 
Legitimitätsprinzip) und die Unterstützung Oster- 
reichs und Englands retteten das Königreich vor 
dem völligen Aufgehen in Preußen. Im Frieden 
zu Wien (18. Mai 1815) fiel an Preußen die 
Niederlausitz, Teile der Oberlausitz, des Meißener 
und Leipziger Kreises, der Wittenberger, Thüringer, 
Neustädter und Kottbuser Kreis, die Stifter Merse- 
burg und Naumburg fast ganz, das Fürstentum 
Querfurt, der Anteil an Henneberg, Teile des 
vogtländischen Kreises u. a., zusammen 20 230qckm 
mit etwa 845 000 Bewohnern. Sachsen behielt 
kaum 15 000 qkm mit 1,2 Mill. Einwohnern, 
den kleineren, aber stärker bevölkerten Teil des 
Landes.
	        
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