Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

853 
erhielt Albert (11699) Coburg, Heinrich (1 1710) 
Römhild, Christian (( 1707) Eisenberg. Da 
diese drei Brüder sämtlich kinderlos starben, fielen 
ihre Besitzungen an die andern vier Linien; über 
die Art der Verteilung brach jedesmal ein heftiger 
Zwist aus. Gotha erhielt Eisenberg (1721), 
Römhild wurde auf Grund eines Ausspruchs des 
Reichshofrats geteilt (1714), um Coburg entspann 
sich namentlich zwischen Sachsen-Meiningen und 
Sachsen-Saalfeld ein langer Streit, der erst durch 
einen Reichshofratsbeschluß von 1735 beigelegt 
wurde; Coburg fiel an die Linie Saalfeld, die 
sich seitdem Sachsen-Coburg-Saalfeld nannte. 
Gotha als Hauptlinie hatte nach den ver- 
schiedenen gothaischen Erbteilungsverträgen be- 
halten die Leitung der Angelegenheiten des Ge- 
samthauses von Gotha, der Reichs-, Kreis= und 
Lehnssachen usw. Friedrich I. (1 1691) ordnete 
1685 die Nachfolge nach dem Recht der Erstgeburt. 
Friedrich II. (1 1732) erwarb Oberkranichfeld 
(1695) und nach langem Zwist Sachsen-Eisenberg 
(1721) und halb Themar. Unter Friedrich III. 
(# 1772) wurde das Land durch den Sieben- 
jährigen Krieg hart mitgenommen; Friedrich III. 
führte mit Meiningen den sog. Wasungerkrieg 
(1747), der infolge einer Rangstreitigkeit zwischen 
zwei adligen Damen ausbrach. Ernst II. (11804) 
beseitigte die durch die Soldatenspielerei und an- 
dere kostspielige Liebhabereien seiner Vorgänger ent- 
standene drückende Schuldenlast. Auguft (11822) 
verhielt sich im Krieg Preußens gegen Napoleon 
zuerst neutral, trat 15. Dez. 1806 dem Rhein- 
bund bei; am 25. Nov. 1813 schloß er sich den 
Verbündeten an. Ihm folgte sein Bruder Fried- 
rich IV., der schon 1807 zu Rom katholisch ge- 
worden war. Mit dem Tod Friedrichs IV. (1825) 
erlosch die Hauptlinie Gotha. Nach längerem 
Erbstreit wurden die Besitzungen durch den Prä- 
liminarvertrag von Liebenstein vom 11. Aug. 
1826 und den Erbteilungsvertrag von Hildburg- 
hausen vom 12. und 15. Nov. 1826 geteilt. Gotha 
wurde mit dem Herzogtum Coburg zu dem Herzog- 
tum Sachsen-Coburg und Gotha ver- 
einigt, Altenburg fiel an die Linie Sachsen-Hild- 
burghausen und bildete fortan ein besonderes 
Herzogtum Sachsen-Altenburg (s. d. Art.). 
Stifter der Linie Coburg war Johann Ernst 
(11729), der jüngste Sohn Ernsts des Frommen, 
welcher 1680 Saalfeld als seinen Anteil erhalten 
und 1714 um einen Teil von Römhild vermehrt 
hatte. Seinem älteren Sohn Christian Ernst 
(11745) folgte der jüngere Franz Josias (1 1764), 
der das Recht der Primogenitur einführte. Ge- 
mäß kaiserlicher Entscheidung von 1735 über das 
coburgische Erbe gehörte zum Anteil der saal- 
feldischen Linie Stadt und Amt Coburg, so daß 
sie den Namen Coburg-Saalfeld annahm. 
Unter Ernst Friedrich (1 1800) wuchs die Schul- 
denlast so stark, daß 1778 eine kaiserliche Liqui- 
dationskommission eingesetzt wurde. Diese wurde 
erst 1802 unter Franz aufgehoben, der durch harte 
Sachsen-Coburg und Gotha. 
  
854 
Maßregeln (u. a. Einziehung alles Silberzeugs) 
Volk und Stände so aufbrachte, daß 1808 kur- 
fürstlich-sächsische Truppen ins Land gerufen wur- 
den. Herzog Ernst I. (1806/44) stand 1806 als 
Oberst in preußischen Diensten. Deshalb ließ 
Napoleon Coburg besetzen. Im Tilsiter Frieden 
erhielt Ernst sein Herzogtum zurück und wurde 
Mitglied des Rheinbunds. Nach der Schlacht bei 
Leipzig erhielt er den Befehl über ein Armeekorps 
von Russen und Deutschen, das Mainz belagerte. 
Auf Grund der Beschlüsse des Wiener Kongresses 
erhielt Ernst durch Vergleich mit Preußen (oom 
9. Sept. 1816) das Fürstentum Lichtenberg am 
Rhein, das er aber nach den Unruhen von 1832 
um 2 Mill. Taler an Preußen verkaufte (31. Mai 
1834). Bei der großen Erbteilung von 1826 
trat Ernst Saalfeld und Themar an Sachsen- 
Meiningen ab und erhielt das Herzogtum Gotha 
sowie die Amter Königsberg und Sonnefeld. Das 
Herzogtum Coburg, welches dadurch einen Zu- 
wachs von 930 qkm, 67.000 Einwohnern und 
180 000 Gulden Einkünften gewann, erhielt nun 
den Namen Sachsen-Coburg und Gotha. 
Die Vereinigung der Herzogtümer erfolgte zu- 
erst nur in Form einer Personalunion. Eine volle 
staatsrechtliche Verschmelzung hat bis heute nicht 
stattgefunden, die räumliche Trennung der beiden 
Gebiete, die verschiedene Finanzlage (Domänen- 
frage) und die ethnographischen Unterschiede (in 
Coburg Franken, in Gotha Sachsen) haben sie 
bisher verhindert. Nach der Verfassung von 1826 
bzw. 1829 behielten beide Herzogtümer getrennte 
Landstände (in Coburg alle 6, in Gotha alle 
2 Jahre) mit Vertretung der Ritterschaft, der 
Städte und der Gemeinden. Durch Kauf (in 
Oberösterreich) und Erbschaft (gräflich Gleichensche 
Hnashate erwarb Ernst ansehnlichen Privat- 
besitz. 
Der Bruder Ernsts I. Prinz Ferdinand ver- 
mählte sich 1816 mit der Erbtochter des reichen 
ungarischen Fürstenhauses Kohäry und begrün- 
dete einen katholischen Zweig des Hauses Sachsen- 
Coburg und Gotha (Coburg-Kohäry, diese Be- 
zeichnung vom herzoglichen Haus selbst jedoch 
aufgegeben). Der älteste Sohn aus der Ehe Fer- 
dinands mit Antonie von Kohäry, Ferdinand, 
bestieg als Gemahl der Maria II. da Gloria aus 
dem Haus Braganga den Thron von Portugal 
(1837) und wurde der Gründer des portugiesischen 
Königshauses, das dort bis 1910 regierte. — Ein 
zweiter Sohn aus der Ehe des Prinzen Ferdinand 
mit Antonie von Kohäry, August (t 1881), ist 
der Vater Ferdinands, der 1887 erblicher Fürst, 
1909 König (Zar) von Bulgarien wurde. — 
Ein zweiter Bruder Herzog Ernsts I., Prinz 
Leopold, wurde 1831 zum erblichen König der 
Belgier gewählt, er ist der Begründer des heute 
in Belgien regierenden Königshauses; auch 
dieser Zweig des Hauses Sachsen-Coburg und 
Gotha ist katholisch. — Eine Schwester Herzog 
Ernsts I. heiratete 1818 den Herzog von Kent
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.