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erhielt Albert (11699) Coburg, Heinrich (1 1710)
Römhild, Christian (( 1707) Eisenberg. Da
diese drei Brüder sämtlich kinderlos starben, fielen
ihre Besitzungen an die andern vier Linien; über
die Art der Verteilung brach jedesmal ein heftiger
Zwist aus. Gotha erhielt Eisenberg (1721),
Römhild wurde auf Grund eines Ausspruchs des
Reichshofrats geteilt (1714), um Coburg entspann
sich namentlich zwischen Sachsen-Meiningen und
Sachsen-Saalfeld ein langer Streit, der erst durch
einen Reichshofratsbeschluß von 1735 beigelegt
wurde; Coburg fiel an die Linie Saalfeld, die
sich seitdem Sachsen-Coburg-Saalfeld nannte.
Gotha als Hauptlinie hatte nach den ver-
schiedenen gothaischen Erbteilungsverträgen be-
halten die Leitung der Angelegenheiten des Ge-
samthauses von Gotha, der Reichs-, Kreis= und
Lehnssachen usw. Friedrich I. (1 1691) ordnete
1685 die Nachfolge nach dem Recht der Erstgeburt.
Friedrich II. (1 1732) erwarb Oberkranichfeld
(1695) und nach langem Zwist Sachsen-Eisenberg
(1721) und halb Themar. Unter Friedrich III.
(# 1772) wurde das Land durch den Sieben-
jährigen Krieg hart mitgenommen; Friedrich III.
führte mit Meiningen den sog. Wasungerkrieg
(1747), der infolge einer Rangstreitigkeit zwischen
zwei adligen Damen ausbrach. Ernst II. (11804)
beseitigte die durch die Soldatenspielerei und an-
dere kostspielige Liebhabereien seiner Vorgänger ent-
standene drückende Schuldenlast. Auguft (11822)
verhielt sich im Krieg Preußens gegen Napoleon
zuerst neutral, trat 15. Dez. 1806 dem Rhein-
bund bei; am 25. Nov. 1813 schloß er sich den
Verbündeten an. Ihm folgte sein Bruder Fried-
rich IV., der schon 1807 zu Rom katholisch ge-
worden war. Mit dem Tod Friedrichs IV. (1825)
erlosch die Hauptlinie Gotha. Nach längerem
Erbstreit wurden die Besitzungen durch den Prä-
liminarvertrag von Liebenstein vom 11. Aug.
1826 und den Erbteilungsvertrag von Hildburg-
hausen vom 12. und 15. Nov. 1826 geteilt. Gotha
wurde mit dem Herzogtum Coburg zu dem Herzog-
tum Sachsen-Coburg und Gotha ver-
einigt, Altenburg fiel an die Linie Sachsen-Hild-
burghausen und bildete fortan ein besonderes
Herzogtum Sachsen-Altenburg (s. d. Art.).
Stifter der Linie Coburg war Johann Ernst
(11729), der jüngste Sohn Ernsts des Frommen,
welcher 1680 Saalfeld als seinen Anteil erhalten
und 1714 um einen Teil von Römhild vermehrt
hatte. Seinem älteren Sohn Christian Ernst
(11745) folgte der jüngere Franz Josias (1 1764),
der das Recht der Primogenitur einführte. Ge-
mäß kaiserlicher Entscheidung von 1735 über das
coburgische Erbe gehörte zum Anteil der saal-
feldischen Linie Stadt und Amt Coburg, so daß
sie den Namen Coburg-Saalfeld annahm.
Unter Ernst Friedrich (1 1800) wuchs die Schul-
denlast so stark, daß 1778 eine kaiserliche Liqui-
dationskommission eingesetzt wurde. Diese wurde
erst 1802 unter Franz aufgehoben, der durch harte
Sachsen-Coburg und Gotha.
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Maßregeln (u. a. Einziehung alles Silberzeugs)
Volk und Stände so aufbrachte, daß 1808 kur-
fürstlich-sächsische Truppen ins Land gerufen wur-
den. Herzog Ernst I. (1806/44) stand 1806 als
Oberst in preußischen Diensten. Deshalb ließ
Napoleon Coburg besetzen. Im Tilsiter Frieden
erhielt Ernst sein Herzogtum zurück und wurde
Mitglied des Rheinbunds. Nach der Schlacht bei
Leipzig erhielt er den Befehl über ein Armeekorps
von Russen und Deutschen, das Mainz belagerte.
Auf Grund der Beschlüsse des Wiener Kongresses
erhielt Ernst durch Vergleich mit Preußen (oom
9. Sept. 1816) das Fürstentum Lichtenberg am
Rhein, das er aber nach den Unruhen von 1832
um 2 Mill. Taler an Preußen verkaufte (31. Mai
1834). Bei der großen Erbteilung von 1826
trat Ernst Saalfeld und Themar an Sachsen-
Meiningen ab und erhielt das Herzogtum Gotha
sowie die Amter Königsberg und Sonnefeld. Das
Herzogtum Coburg, welches dadurch einen Zu-
wachs von 930 qkm, 67.000 Einwohnern und
180 000 Gulden Einkünften gewann, erhielt nun
den Namen Sachsen-Coburg und Gotha.
Die Vereinigung der Herzogtümer erfolgte zu-
erst nur in Form einer Personalunion. Eine volle
staatsrechtliche Verschmelzung hat bis heute nicht
stattgefunden, die räumliche Trennung der beiden
Gebiete, die verschiedene Finanzlage (Domänen-
frage) und die ethnographischen Unterschiede (in
Coburg Franken, in Gotha Sachsen) haben sie
bisher verhindert. Nach der Verfassung von 1826
bzw. 1829 behielten beide Herzogtümer getrennte
Landstände (in Coburg alle 6, in Gotha alle
2 Jahre) mit Vertretung der Ritterschaft, der
Städte und der Gemeinden. Durch Kauf (in
Oberösterreich) und Erbschaft (gräflich Gleichensche
Hnashate erwarb Ernst ansehnlichen Privat-
besitz.
Der Bruder Ernsts I. Prinz Ferdinand ver-
mählte sich 1816 mit der Erbtochter des reichen
ungarischen Fürstenhauses Kohäry und begrün-
dete einen katholischen Zweig des Hauses Sachsen-
Coburg und Gotha (Coburg-Kohäry, diese Be-
zeichnung vom herzoglichen Haus selbst jedoch
aufgegeben). Der älteste Sohn aus der Ehe Fer-
dinands mit Antonie von Kohäry, Ferdinand,
bestieg als Gemahl der Maria II. da Gloria aus
dem Haus Braganga den Thron von Portugal
(1837) und wurde der Gründer des portugiesischen
Königshauses, das dort bis 1910 regierte. — Ein
zweiter Sohn aus der Ehe des Prinzen Ferdinand
mit Antonie von Kohäry, August (t 1881), ist
der Vater Ferdinands, der 1887 erblicher Fürst,
1909 König (Zar) von Bulgarien wurde. —
Ein zweiter Bruder Herzog Ernsts I., Prinz
Leopold, wurde 1831 zum erblichen König der
Belgier gewählt, er ist der Begründer des heute
in Belgien regierenden Königshauses; auch
dieser Zweig des Hauses Sachsen-Coburg und
Gotha ist katholisch. — Eine Schwester Herzog
Ernsts I. heiratete 1818 den Herzog von Kent