Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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bank, in Goldschmidts Zeitschr. für das Gesamte 
Handelsrecht LXVII (1910) 401/473. 
Postscheckverkehr: Kirschberg, Der Post- 
scheck (1906); Lünsmann, Der Giro= u. Scheck- 
verkehr u. die Frage seiner Organisation durch die 
deutsche Post (1908); Reichstagsdrucksachen I. Ses- 
sion 1907/08 (Denkschrift betr. die Einführung des 
Post-Überweisungs= u. Scheckverkehrs im Reichs- 
Postgebiete, Beratungen über den Postscheckverkehr); 
amtliche Verfügungen u. Monatsstatistiken in dem 
Amtsblatt des Reichs-Postamts, dem Verkehrs- 
ministerialblatt für das Kgr. Bayern u. dem Amts- 
blatt der Königl. Württ. Verkehrsanstalten; jährl. 
Geschäftsberichte des Reichs-Postamts über die Er- 
gebnisse des Postscheckverkehrs im Reichs-Postgebiet; 
die meist kleineren Schriften über den deutschen 
Postscheckverkehr von Aschenborn, Maeder, Mez, 
Neumann, Scheibe, Stier, Trimborn (sämtlich 
1909 u. 1910); Stelzer, Der Post-Überweisungs- 
u. Scheckverkehr bei den Amtern u. Kassen der bayr. 
Finanzverwaltung (1909); Schubert, Postscheck u. 
Postscheckvertrag nach dem Scheckgesetz vom 11. März 
1908 u. nach der Postscheckordnung vom 6. Nov. 
1908 (1909); Heyn, Reform des Postscheckver- 
kehrs (1910); Monatsschrift: Der Postscheckverkehr 
(Leipz., seit Sept. 1910). — Ausländischer Post- 
scheckverkehr: Sieblist, Die Post im Ausland 
((1909); Barta, Die österr. Postsparkassa (1909). 
— Mez, Der internation. Postscheckverkehr (1910). 
Zahlreiche Aufsätze über den gesamten Scheck-, 
Giro= u. Abrechnungsverkehr in der Zeitschrift 
Bank-Archiv (seit 1901). [Max Trimborn.] 
Schiedsgerichte, gewerbliche s. Ge- 
werbegerichte; Schiedsgerichte, kaufmän- 
nische s. Kaufmannsgerichte. 
Schiedsgerichte, internationales. In- 
ternationale Schiedsgerichte. 
Schöffengericht s. Strafprozeß; vgl. auch 
Art. Gerichtsverfassung und Schwurgerichte. 
Schiffahrt. Einleitung. Geschichte. See- 
weg. Häfen. Seezeichen. Kanäle. Schiffe. Schiffs- 
vermessung. Schiffbau. Befähigungsnachweis. 
Schule. Seemannsordnung. Nautik. Sturmwar- 
nungen. Seefischerei. Transportwesen. Seever- 
sicherung. Seeverkehr. Zusammenstöße. Unfälle. 
Rettungswesen. Sanitäres. Drahtlose Telegraphie. 
Seemannsschutz. Signalwesen. Verträge. Schiff- 
fahrtspolitik. Auswandererpolitik. Binnenschiff- 
fahrt. Flüsse und Kanäle. Seebehörden. Schiff- 
fahrtsbewegung. Schluß. 
Einleitung. Die Schiffahrt und die Be- 
herrschung der See sind stets ein bedeutender Faktor 
in der Geschichte der Völker gewesen. Eine Ent- 
wicklung der Völker und Staaten um die Gebiete 
der Meere findet gewöhnlich leichter statt als ohne 
Verbindung mit dem Wasser. In der Erziehung 
des Menschengeschlechts ist das Meer die Schule 
gewesen. Es erweitert den Blick des Stahts- 
manns und des Kaufmanns. Aus ihm schöpft ein 
Volk einen großen Zug von Unternehmung, Aus- 
dauer und Tatkraft. Wer die See beherrscht, be- 
herrscht den Handel; wer diesen beherrscht, be- 
herrscht den Reichtum der Welt. Die See ist die 
Hochstraße des Erdballs, also des Verkehrs der 
Völker. Sie ist ein Gemeingut. — Das Beför- 
  
Schiedsgerichte, gewerbliche — Schiffahrt. 
  
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derungsmittel auf dieser Hochstraße bildet das 
Schiff, und das Beförderungswesen ist die Schiff- 
fahrt. Diese ist entweder Seeschiffahrt, Küsten- 
schiffahrt oder Binnenschiffahrt (Flußschiffahrt). 
Sie ist eines der wichtigsten Mittel zur Entfal- 
tung und Stärkung des Wirtschaftslebens und 
Wohlstands eines Volks. 
Geschichte. Der Ursprung der Schiffahrt 
verliert sich in die graue Vorzeit. Wie jede andere 
Kunst und Wissenschaft hat auch die Schiffahrt 
eine jahrtausendelange Schule durchzumachen ge- 
habt. Sie erforderte die Mitwirkung fast aller 
Zweige menschlichen Wissens und Könnens. Die 
Astronomie, Physik, Mechanik, Mathematik, Bau- 
kunst usw. hat sie sich zu ihrer Entwicklung dienst- 
bar gemacht. Den Anlaß zu den ersten Schiffahrts- 
versuchen hat wohl der Fischfang gegeben. Aus 
diesem entwickelte sich der Austausch von Waren, 
der Handel, der zu weiteren Unternehmungen und 
Fahrten die Veranlassung gab. Das Altertum 
kannte nur die Binnen= und die Küstenschiffahrt. 
Die Beschaffenheit der damaligen Fahrzeuge und 
der Mangel an nautischen Kenntnissen und In- 
strumenten gestatteten nur das Befahren der Flüsse, 
Seen und nächsten Küstengewässer der Meere. 
Erst mit der fortgeschrittenen Kenntnis der geo- 
graphischen Verhältnisse unserer Erdoberfläche, 
der astronomischen Grundbegriffe und einer mehr 
oder minder genauen geographischen Ortsbestim- 
mung auf dem offenen Meer entwickelte sich aus 
der Küstenschiffahrt die Seeschiffahrt mit größeren 
durch Segelkraft getriebenen Fahrzeugen. Die 
Erfindung und Anwendung des Schiffskompasses, 
der Seekarten, die Erweiterung der Kenntnisse in 
der Nautik ermöglichten allmählich eine immer 
freiere Bewegung und einen ungehinderten Ver- 
kehr auf den Meeren — vornehmlich nach Ein- 
führung der Dampfkraft — nach allen Richtungen 
bis zu der jetzigen Vollkommenheit. 
Die Quellen über die Anfänge der Schiffahrt 
der einzelnen Völker sind spärlich und lückenhaft. 
Die Heilige Schrift berichtet in der Genesis über 
den Bau der Arche, in dem Buch Job über 
Schiffe, Walfischang und Sternbilder, in dem 
Buch der Könige über den Seehandel der Inder 
und Phönizier. Durch Ausgrabungen alter Denk- 
mäler haben wir einige Nachrichten über die 
Schicksale der Agypter und Phönizier. Homers 
Ilias und Odyssee berichten über die Schiffahrt 
der Griechen. Aus der späteren griechischen und 
der römischen Zeit sind zuverlässigere Nachrichten 
erhalten. Erwähnt mag noch werden die Be- 
schreibung des Evangelisten Lukas in der Apostel- 
geschichte Kap. 27 und 28 über die Seereise und 
den Schiffbruch des heiligen Apostels Paulus von 
Cäsarea nach Rom im Jahr 61. Der hl. Lukas 
war Begleiter des hl. Paulus. Dr Breusing, ein 
erfahrener Praktiker, Direktor der Seefahrtschule 
in Bremen, widmet in seinem verdienstvollen 
Werk „Die Nautik der Alten“ auf S. 142/205 
dem Bericht des hl. Lukas eingehende fachmännische 
 
	        
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