Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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lassen. Im Jahr 1911 soll er dem Verkehr über- 
geben werden. In Bremerhaven werden die alten 
Hafenanlagen um etwa 517 ha vergrößert. 
Die Be= und Entladung der Schiffe muß 
mit der größten Beschleunigung geschehen. Dazu 
wird in der Hauptsache mechanische (Dampf= und 
elektrische) Kraft verwandt. Es müssen weite Kajen 
mit Ladekrähnen, genügende Lagerschuppen, Eisen- 
bahngeleise usw. vorhanden sein. Zur Aufnahme 
von Schiffen, die einer Ausbesserung bedürfen, stehen 
feste oder Schwimmdocks bereit. Auch den Zoll- 
vorschriften muß durch besondere Absperrungs- 
anlagen Rechnung getragen werden. Für die Be- 
nutzung dieser Einrichtungen, soweit sie nicht 
Eigentum des Nutznießers sind, werden Abgaben 
entrichtet. Uber die Hafenbeförderung, über den 
Verkehr der Schiffe im Hafen, über Liegeplätze, 
Meldepflicht, Liegen und Fahren im Hafen, Füh- 
rung von Lichtern, über Schleppzüge, über Ruhe 
und Ordnung, über Feuer= und Gesundheits- 
polizei, Bewachung der Fahrzeuge, Gebühren usw. 
sind Hafengesetze und Hafenordnungen erlassen. 
Vgl. auch § 54 der Reichsverfassung. 
Einen wichtigen Teil der Häfen und die Grund- 
lage für die Entwicklung der Schiffahrt bilden die 
Werften, d. h. die Einrichtungen, die für den 
Bau, für die Vervollkommnung, die Verände- 
rung oder Ausbesserung der Schiffe sorgen. Mit 
der fortschreitenden Technik haben die Werften 
unter Ausnutzung aller neuzeitlichen Errungen- 
schaften auf dem Gebiet des Schiffbaus einen un- 
geahnten Aufschwung genommen. Früher zurück- 
gesetzt und vernachlässigt, stehen jetzt die deutschen 
Werften unter den ersten in der Welt. 
Nicht unerwähnt darf noch bleiben, daß einer 
deutschen Werft (Blohm & Voß in Hamburg) 
jüngst eine hochwichtige und interessante Erfin- 
dung zu verdanken ist. Es sind dies neuartige 
Schlingertanks zur Bekämpfung der Roll- 
bewegungen von Schiffen. Bekanntlich werden 
bei Schiffen unter gewissen Voraussetzungen durch 
Wellen sehr lästige schlingernde Bewegungen er- 
zeugt. Durch die Schlingertanks werden diese 
Bewegungen bis auf ein geringes Maß ab- 
gedämpft, und zwar durch Wasser — Seewasser, 
Frischwasser oder auch flüssigen Brennstoff (Ol) —, 
das in einem nach der Art der kommunizierenden 
Röhren querschiffs angeordneten U-förmigen Tank 
in Schwingungen versetzt wird. Diese Bewegungen 
erfolgen ganz selbsttätig unter dem Einfluß der 
stark gedämpften Eigenbewegungen des Schiffs. 
Unter der Mitwirkung der Kriegsmarine wurden 
im Jahr 1909 von der Werft von Blohm & Voß 
Versuche angestellt. Weitere bedeutungsvolle Ver- 
suche im großen wurden im Frühjahr 1910 ge- 
macht, und zwar unter anderem auf den Dampfern 
der Hamburg-Amerika-Linie (Dpiranga und Cor- 
covado) auf den Fahrten Hamburg-Lissabon- 
Buenos-Aires. Die Ergebnisse sind glänzend 
ausgefallen. Es wurde festgestellt, daß die Wir- 
kung der Tanks auf das Wohlbefinden der Pas- 
Schiffahrt. 
  
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sagiere außerordentlich günstig war. Die Ham- 
burg-Amerika-Linie beschloß deshalb, ihren größten 
im Bau befindlichen 50 000 t-Passagierdampfer 
mit Schlingertanks auszustatten. Andere Gesell- 
schaften werden nachfolgen. 
Diese Erfindung ist nicht nur für die Handels- 
schiffe (im besondern für die Passagierschiffe), son- 
dern in hervorragendem Maß auch für die Kriegs- 
schiffe von weittragender Bedeutung. Denn eine 
ruhige Geschützplattform ist für die Treffsicherheit 
und Wirkung der Schiffsartillerie im modernen 
Seegefecht von hoher Wichtigkeit. 
Seezeichen. In der Nähe der Küste drohen 
überall Gefahren. Hier kommen die meisten Un- 
sälle vor. Wie im Eisenbahnbetrieb zur Verhütung 
von Unfällen ein einheitliches Zeichenwesen besteht, 
ist auch an den Küsten die Bezeichnung der Fahr- 
wasser, Untiefen usw. von den einzelnen Staaten 
nach einheitlichen Grundsätzen geregelt. Die deut- 
schen an die See grenzenden Bundesstaaten haben 
ein gemeinsames System. Von der See einlaufend, 
läßt man die roten Seezeichen an Steuerbord 
(rechts), die schwarzen an Backbord (links), die 
rot und schwarz gestreiften rechts oder links. Grün 
gilt für Telegraphenkabel oder Wracks, gelb für 
Quarantänegrenzen, weiß für einzelne Untiefen. 
Vorhanden sind schwimmende (verankerte) und feste 
Seezeichen. Zu den ersten gehören die Tonnen 
(Bojen). Darunter Glockentonnen, durch deren 
Bewegung im Seegang ein Läutewerk in Betrieb 
gesetzt wird; Heultonnen, deren Bewegung zur 
Tonerzeugung benutzt wird; Leuchttonnen, die, 
mit komprimiertem Gas gefüllt, eine Laterne 
mehrere Monate lang speisen. Feste Seezeichen 
sind Baken, Stangen, Pricken. An gefährlichen 
Küstenpunkten werden als Träger eines Feuers 
oder Lichts, die nachts oder bei trübem Wetter 
als Wegweiser dienen, Leuchttürme errichtet. Auch 
am Tag dienen sie der Zurechtweisung. Da sie 
nicht nur gefährliches Fahrwasser bezeichnen, son- 
dern dem Schiffer auch zeigen, wo er sich befindet, 
müssen sich ihre Leuchtfeuer schnell und sicher von- 
einander unterscheiden lassen. Es gibt deshalb feste 
Feuer, Blinkfeuer, Funkelfeuer, Blitzfeuer usw. 
Seezeichen bei Tag und Leuchtfeuer bei Nacht sind 
ferner die Feuerschiffe (Leuchtschiffe). Es sind kleine, 
meist aber besonders seetüchtige Fahrzeuge, die an 
gefährlichen Stellen verankert werden. Sie sind 
rot angestrichen und tragen am Tag am Mast 
Bälle, Körbe; in der Nacht verschiedene Laternen. 
— Beim Nebel werden mit Nebelhörnern, Dampf- 
pfeifen, Glocken oder durch Geschützschüsse Si- 
gnale gegeben. Da die Licht= und Hörsignale über 
Wasser von verschiedenen Umständen (Nebel, 
Luftströmungen, Sturm u. a.) abhängig sind, ist 
in der letzten Zeit eine bedeutende Verbesserung 
durch die Einführung der Unterwassersignale ge- 
schaffen. Es sind Schallsignale, die nach einer 
vereinbarten Schlagfolge von Glocken ausgehen, 
die unter Wasser, häufig unter Feuerschiffen, 
Bojen u. dgl. angebracht sind. Die mit ent-
	        
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