Full text: Staatslexikon. Vierter Band: Patentrecht bis Staatsprüfungen. (4)

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überreichen Segen seiner Fluten im Lauf der Zeiten 
in geordnete Bahnen zu lenken. So entstand all- 
mählich jenes engmaschige Netz von Flußmün- 
dungen und Kanälen, das heute die Bewunderung 
der Welt erregt. — Die Binnenwasserstraßen 
dienen der Beförderung der Erzeugnisse des Lan- 
des. Eine besondere wirtschaftliche Bedeutung 
haben sie jedoch für den Transport der Kohle, die 
einen hohen Prozentsatz (oft bis über die Hälfte) 
des Gesamtverkehrs ausmacht. Die Beförderung 
auf Flüssen geschah anfänglich durch Menschen- 
kraft, dann durch Pferdeschleppzug und später 
zum Teil durch Ketten= und Drahtseilschiffahrt. 
Auf größeren Stromstraßen wird jetzt die Dampf- 
kraft verwendet. Auch der Motor und die Elektri- 
zität sind dienstbar gemacht. 
Der Verkehr auf den deutschen Wasserstraßen 
(Strömen, Flüssen, Kanälen) betrug 1908: 
42273 000 t als Zu- und Abgang und 47 584000 t. 
als Durchgang. Am stärksten ist der Verkehr auf 
dem Rhein und auf der Elbe entwickelt. Am 
1. Jan. 1908 betrug der Bestand der deutschen 
Binnenschiffe 26 200. 
Die künstlichen Schiffahrtstraßen betragen u. a. 
in Rußland (ohne Finland) 56 700, Deutschland 
15 300, Frankreich 13 800, England 9500, Öster- 
reich-Ungarn 5900, Niederlande 4500, Italien 
2600 und Belgien 2100 km. 
Neben den schiffbaren großen Strömen zählen 
zu den wichtigsten deutschen Binnenlandskanälen, 
die in und um Berlin, der Finow= und Ihlekanal 
mit den Havelkanälen, der Oder-Spree-Kanal, 
der Brahe-Bromberger Kanal, der Dortmund- 
Ems-Kanal, der Elbe-Trave-Kanal, der Rhein- 
Marne-Kanal usw. 
Auf den großen nordamerikanischen Seen, die 
in ihrer Ausdehnung etwa Bayern oder Württem- 
berg oder den Provinzen Sachsen oder West= und 
Ostpreußen gleichen, ist der Schiffahrtsverkehr so 
gewaltig, daß er an Umfang dem an vielen Plätzen 
des Ozeans nichts nachgibt. Der Hauptverkehr 
vollzieht sich auf dem Wellandkanal, der den 
Oberen und den Huron-See verbindet. 
Auf diesem Kanal 1909 beförderte Güter 
57 895 000 t = 626 104 000 Dollar; bezahlte 
Frachten 362920000 Dollar; paffierte Schiffe 1112; 
beförderte Passagiere 59 900. 
Seebehörden. Zur Förderung und Beauf- 
sichtigung des Schiffahrtsverkehrs und des See- 
wesens sind durch staatliche und private Fürsorge 
eine Reihe wichtiger Veranstaltungen ins Leben 
gerufen. Es sind dies die Seebehörden, Institute 
und Vereine. In Deutschland und seinen Schutz- 
gebieten stehen an der Spitze der Behörden das 
Reichs-Marineamt und das Reichsamt des In- 
nern; in den einzelnen Bundesstaaten die betref- 
fenden obersten Behörden (Ministerien). Die 
technische Kommission für die Schiffahrt soll der 
deutschen Regierung technische Gutachten erstatten 
und Vorschläge zur Verbesserung der Seeschiff- 
fahrtseinrichtungen machen. Sieistnachdem Muster 
Schiffahrt. 
  
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der britischen Institution of Architects gebildet. 
Für das Auswanderungswesen sind zwei Reichs- 
kommissare eingesetzt. Das Prüfungswesen wird 
durch vier Reichsprüfungsinspektoren für die See- 
chiffer= und Steuermanns- sowie Seedampfschiffs- 
und Maschinistenprüfungen geleitet. Es bestehen 
78 Kommissionen für die Prüfung der Seeschiffer 
usw. auf den einzelnen Fahrten; 56 Untersuchungs- 
kommissionen und Stellen für die Untersuchung 
der Seeleute auf Seh= und Farbenunterscheidungs- 
vermögen; 16 Behörden zur Ausfertigung der 
Befähigungszeugnisse für Seeschiffer. Unter der 
Aufsicht des Reichsversicherungsamts sorgen für 
die Durchführung der See-Unfallgesetzgebung die 
Seeberufsgenossenschaft in Hamburg mit 6 Sek- 
tionen und 20 Schiedsgerichten. Als Musterungs- 
behörden dienen 110 Seemannsämter mitihren vor- 
gesetzten Provinzialstellen. Für die Vermessung der 
Kauffahrteischiffe und für die Ausstellung von Ver- 
messungsbriefen sind das Schiffsvermessungsamt 
mit 15 Schiffsvermessungs= und Ausfertigungs- 
und 35 Registerbehörden eingesetzt. Die Unter- 
suchung von Seeunfällen findet vor dem zustän- 
digen der zwölf Seeämter in erster und vor dem 
Oberseeamt in zweiter Instanz statt. Die Ver- 
waltung der Strandungsangelegenheiten wird von 
107 Strandämtern mit den untergeordneten 
Strandvögten und mit den übergeordneten Auf- 
sichtsbehörden geführt. Die deutsche Küste ist in 
fünf Bezirke eingeteilt, die von Küstenbezirks- 
ämtern verwaltet werden. Den Bezirksinspektoren, 
die gleichzeitig als Kommissare für die Reichsauf- 
sicht über das Seezeichenwesen eingesetzt sind, 
untersteht das Marine-Nachrichten-, Seezeichen- 
und Lotsenwesen der Kriegsmarine. 
Ferner besitzen wir in Deutschland eine See- 
warte in Hamburg. Diese hat die Kenntnis der 
Naturverhältnisse des Meers, soweit sie für die 
Schiffahrt von Interesse ist, sowie die Kenntnis 
der Witterungserscheinungen an der deutschen 
Küste zu fördern und zur Erleichterung und Si- 
cherung des Schiffereibetriebs zu verwerten. Zum 
Bereich der Deutschen Seewarte gehören 6 Haupt- 
und 17Agenturen, 7 Normalbeobachtungsstationen, 
57 Sturmwarnungsstellen, Semaphorstationen, 
Eisbeobachtungsstellen, insgesamt 168 Neben- 
stellen, die von Memel ab an der ganzen deutschen 
Küste an den wichtigeren Orten liegen. Neben 
ihrer Bedeutung für die Seeschiffahrt ist die See- 
warte auch für das ganze Binnenland von hoher 
Wichtigkeit durch ihre meteorologische Tätigkeit, 
da sie für alle Berufskreise, besonders für die 
Landwirtschaft, rechtzeitig Wetterberichte versendet. 
Für die Seefischerei hat das Deutsche 
Reich keine besondere Behörde. Zuständig ist in 
allen Fischereiangelegenheiten das Reichsamt des 
Innern. In Preußen gehört die Seefischerei zum 
Geschäftsbereich der Regierungs- und Oberpräsi- 
denten, in letzter Instanz des Landwirtschafts- 
ministeriums. In Mecklenburg und Oldenburg 
gehört sie zu den Ministerien, in Hamburg, Bre- 
30“ 
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